Berlin (ots) - Freiburg, 25.05.2017 - Um Bedarfsgerechtigkeit in der Patientenversorgung zu erlangen, sei eine grundlegende Reform der Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus notwendig, stellte der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg fest. Die hiesige Ausgestaltung des DRG-Systems habe "in eine Sackgasse" geführt. Kostensenkung, Stellenabbau, Arbeitshetze und die Unterversorgung nicht lukrativer Patientengruppen seien unausweichlich. Als weiteren Schritt gegen die überbordende Ökonomisierung der ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus regten die Delegierten eine Stärkung der Position des Ärztlichen Direktors an. Sein Stellenwert sei in der Regel weit von dem eines Betriebsratsvorsitzenden in der Industrie entfernt. "Hier gilt es gegenzusteuern", heißt es in der Entschließung. An die Krankenhausträger erging die Forderung, Fehlanreize durch vorrangig ökonomisch motivierte Zielvorgaben zu vermeiden und Ärzte nicht durch solche Vorgaben unter Druck zu setzen. Mit einer "aktiven Pause" will der Deutsche Ärztetag auf Fehlentwicklungen wie die Trivialisierung und Entwertung des ärztlichen Berufsbilds aufmerksam machen. Unter Regie der Bundesärztekammer sollen alle in Deutschland tätigen Ärzte in einer konzertierten Aktion ihre Arbeit unterbrechen. Der Ärztetag wandte sich gegen jede ökonomistische und funktionale Verengung des Arztberufs als "Dienstleister", "Reparateur" oder "Unternehmer". Gefahr droht der Unabhängigkeit des Arztberufs auch durch primär gewinnorientierte Gesundheitskonzerne, die systematisch Arztpraxen und Arztsitze aufkaufen. Daher bittet der 120. Deutsche Ärztetag die Kollegen, beim Verkauf auch diesen Aspekt zu berücksichtigen. Die Träger der zukünftigen Landesarbeitsgemeinschaften für die Sektorenübergreifende Qualitätssicherung forderte der 120. Deutsche Ärztetag dazu auf, die entsprechenden Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses umzusetzen. Diese sehen vor, die jeweilige Landesärztekammer zu beteiligen, um deren breite und umfangreiche Expertise und langjährige Erfahrung in der Qualitätssicherung nutzen zu können. Klärungsbedarf bei der Reproduktionsmedizin In einer weiteren Entschließung fordert der Ärztetag den Gesetzgeber auf, klare und konsistente rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin zu schaffen. Nicht zuletzt aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung müssten die offenen Fragen auf diesem Gebiet breit diskutiert und geklärt werden. Bisher fehle es in Deutschland an einer systematischen Regelung in diesem sensiblen und komplexen Bereich, kritisierte der Ärztetag. Klärungsbedarf bestehe unter anderem beim Umgang mit Embryonen im Rahmen der assistierten Reproduktion, bei der Embryonenspende als Sonderform der heterologen Verwendung von Keimzellen oder der Behandlung lesbischer Paare und alleinstehender Frauen mit heterolog verwendeten Samenspenden. Die Delegierten erteilten einer Richtlinien-Regelung durch die Bundesärztekammer eine Absage. Nur der Gesetzgeber sei legitimiert, "die das menschliche Leben elementar berührenden medizinethischen Fragen verbindlich zu regeln".
Die 250 Delegierten des Deutschen Ärztetages beraten bis Freitag gesundheits-, berufs- und sozialpolitische Themen. Folgen Sie der Bundesärztekammer unter daet17 auch auf Twitter und halten Sie sich über die Diskussionen des Ärztetages auf dem Laufenden. Weitere Informationen zum 120. Deutschen Ärztetag: http://www.bundesaerztekam mer.de/aerztetag/120-deutscher-aerztetag-2017/
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