DJ DGAP-HV: Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Manz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017
in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2017-05-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Manz AG Reutlingen - ISIN DE000A0JQ5U3 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2017
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am
Dienstag, den 4. Juli 2017, um 10:00 Uhr
ein.
*Ort:* *FILharmonie Filderstadt*
*Tübinger Straße 40*
*70794 Filderstadt*
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2016, der Lageberichte für die
Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr
2016 einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz
4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016*
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den
gesetzlichen Bestimmungen der
Hauptversammlung zugänglich zu machen und
können auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Adresse
www.manz.com
im Bereich 'Investor Relations' unter dem
Link 'Hauptversammlung 2017' abgerufen
werden. Die Unterlagen können auch in den
Geschäftsräumen am Sitz der Manz AG,
Steigäckerstraße 5, 72768 Reutlingen,
eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Der Vorstand wird seine Vorlagen, der
Vorsitzende des Aufsichtsrats den Bericht des
Aufsichtsrats in der Hauptversammlung
erläutern. Die Aktionäre haben in der
Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu
Fragen zu stellen. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BEST AUDIT
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Reutlingen, zum Abschlussprüfer der
Gesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Erweiterung des
Aufsichtsrats auf vier Mitglieder sowie die
Änderung der Satzung*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
derzeit gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 der
Satzung aus drei Mitgliedern, die durch die
Hauptversammlung gewählt werden. Im Hinblick
auf die unter Punkt 6 der Tagesordnung
vorgeschlagene Wahl von Herrn Dieter Manz in
den Aufsichtsrat soll das Gremium um einen
Sitz auf vier Mitglieder erweitert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Erweiterung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
künftig aus vier von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern.
b) Änderungen der Satzung
(1) § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus vier
Mitgliedern, die durch die
Hauptversammlung gewählt werden.'
(2) § 10 Absatz 3 Satz 1 der Satzung
wird wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat ist
beschlussfähig, wenn alle Mitglieder
des Aufsichtsrats unter der zuletzt
bekannt gegebenen Anschrift
eingeladen wurden und mindestens
drei Aufsichtsratsmitglieder an der
Beschlussfassung teilnehmen, wobei
die schriftliche Stimmabgabe als
Teilnahme an der Beschlussfassung
gilt.'
6. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Gemäß der unter Punkt 5 der Tagesordnung
vorgeschlagenen Satzungsänderung soll der
Aufsichtsrat der Gesellschaft von bisher drei
auf vier Mitglieder erweitert werden. Es soll
daher eine Wahl eines weiteren Mitglieds in
den Aufsichtsrat durchgeführt werden.
Nach Eintragung der unter Punkt 5 der
Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung
in das Handelsregister wird der Aufsichtsrat
der Gesellschaft gemäß § 96 Absatz 1
Alt. 6, § 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 8 Absatz
1 Satz 1 der Satzung aus vier Mitgliedern
bestehen, die durch die Hauptversammlung
gewählt werden. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz
2 bis 4 der Satzung erfolgt die Wahl des in
der diesjährigen Hauptversammlung zu
wählenden Mitglieds längstens für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt - unter
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung benannten Ziele - vor,
Herrn Dieter Manz, Schlaitdorf,
Vorsitzender des Vorstands der Manz AG,
unter der aufschiebenden Bedingung der
Eintragung der unter Punkt 5 der Tagesordnung
dieser Hauptversammlung beschlossenen
Satzungsänderung in das Handelsregister für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Dieter Manz wird mit Ablauf des 4. Juli
2017 aus dem Vorstand der Gesellschaft
ausscheiden.
Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein
entsprechender Vorschlag der Aktionäre Dieter
Manz und Ulrike Manz, die zusammengerechnet
mehr als 25 % der Stimmrechte an der
Gesellschaft halten, gemäß § 100 Absatz
2 Satz 1 Nr. 4 AktG zugrunde, den sich der
Aufsichtsrat zu Eigen gemacht hat.
Der Lebenslauf von Herrn Dieter Manz ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse
www.manz.com
im Bereich 'Investor Relations' unter dem
Link 'Hauptversammlung 2017' abrufbar.
Herr Dieter Manz ist Mitglied des
Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG,
Puchheim. Im Übrigen übt Herr Dieter
Manz keine Ämter in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
aus.
Herr Dieter Manz hält 24,66 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft und
ist damit wesentlich an der Gesellschaft
beteiligt. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats bestehen im Übrigen keine
für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dieter
Manz zur Manz-Gruppe, den Organen der Manz AG
oder einem wesentlich an der Manz AG
beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer
5.4.1 Absatz 5 bis 7 des Deutschen Corporate
Governance Kodex.
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts
_Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des
Anteilsbesitzes_
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen
Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der für die
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter
der nachstehenden Adresse bis zum Dienstag, den 27.
Juni 2017, bis 24:00 Uhr zugehen:
Manz AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in
Textform in deutscher oder englischer Sprache von dem
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis
zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 13. Juni 2017
('Nachweisstichtag') bezieht. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen
und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen. _Verfahren für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte_ Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Sofern nicht Kreditinstitute oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichstehende Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der Vollmacht der Textform (§ 126b BGB). Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse übermittelt werden: Manz AG 'Hauptversammlung 2017' Steigäckerstraße 5 72768 Reutlingen Telefax: +49 (0) 7121 9000-99 E-Mail: hv@manz.com Die vorstehend genannten Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll oder wenn der Widerruf einer erteilten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erklärt werden soll. Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular verwendet werden. Das Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarten, die den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt werden. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2017' abgerufen oder unter der vorstehend genannten Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichstehenden Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstituten oder Unternehmen ist von diesen nachprüfbar festzuhalten und unterliegt im Übrigen den gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG. Insbesondere genügt zum Nachweis ihrer Stimmberechtigung gegenüber der Gesellschaft die Vorlegung des von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweises. Die genannten Institutionen und Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung zusätzliche Anforderungen vorsehen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen, und dass sie weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum Freitag, den 30. Juni 2017, bis 24:00 Uhr (Eingang) in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die nachstehend für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden: Manz AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Das Vollmachts- und Weisungsformular befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarten, die den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt werden. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2017' abgerufen oder unter der vorstehend genannten Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. *Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 7.744.088 Stückaktien, die 7.744.088 Stimmen gewähren. *Rechte der Aktionäre* _Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG_ Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 387.205 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind schriftlich an den Vorstand der Manz AG zu richten und müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Samstag, den 3. Juni 2017, bis 24:00 Uhr zugehen. Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: Vorstand der Manz AG 'Hauptversammlung 2017' Steigäckerstraße 5 72768 Reutlingen Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2017' zugänglich gemacht. _Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Absatz 1, § 127 AktG_ Aktionäre der Gesellschaft können der Gesellschaft nach § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie nach § 127 AktG Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge nach § 126 Absatz 1 AktG müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht deren Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort enthält. Der Vorstand braucht einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern ferner dann nicht zugänglich zu machen, wenn ihm keine Angaben zur Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: Manz AG 'Hauptversammlung 2017' Steigäckerstraße 5 72768 Reutlingen Telefax: +49 (0) 7121 9000-99 E-Mail: hv@manz.com Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären der Gesellschaft, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2017' nur zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Montag, den 19. Juni 2017, bis 24:00 Uhr zugehen. _Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG_ Aktionäre der Gesellschaft können in der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
Hauptversammlung vom Vorstand nach § 131 Absatz 1 AktG
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand
aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als
Aktionär eine Auskunft außerhalb der
Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie jedem
anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der
Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung nicht erforderlich ist.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre kann in der
Hauptversammlung ausgeübt werden. Der Vorsitzende der
Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und
insbesondere den zeitlichen Rahmen der Versammlung, der
Aussprache zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen
sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen
festsetzen.
_Weitergehende Erläuterungen_
Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten
der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, §
127 und § 131 Absatz 1 AktG können auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.manz.com
im Bereich 'Investor Relations' unter dem Link
'Hauptversammlung 2017' abgerufen werden.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a
AktG, insbesondere die der Hauptversammlung zugänglich
zu machenden Unterlagen, können auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse
www.manz.com
im Bereich 'Investor Relations' unter dem Link
'Hauptversammlung 2017' abgerufen werden.
Reutlingen, im Mai 2017
*Manz AG*
_Der Vorstand_
2017-05-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Manz AG
Steigaeckerstrasse 5
72768 Reutlingen
Deutschland
E-Mail: hv@manz.com
Internet: http://www.manz.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
577919 2017-05-26
(END) Dow Jones Newswires
May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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