Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Bayreuth (pta022/06.06.2017/16:30) - 7C SOLARPARKEN AG, Bayreuth, (nachfolgend auch "Gesellschaft") WKN: A11QW6 - ISIN: DE000A11QW68, WKN: A2DAP2 - ISIN: DE000A2DAP26
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Freitag, dem 14. Juli 2017, um 14:00 Uhr im
Hotel Mercure in der Belfortstraße 9, 50668 Köln
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
A. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an unter
www.solarparken.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich und werden während der Hauptversammlung ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates soll einzeln abgestimmt werden.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 zu bestellen.
5. Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014 sowie entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Bedingte Kapital 2014 wird aufgehoben, da die Optionsrechte aus den Optionsanleihen, die von der Gesellschaft aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. April 2014 ausgegeben wurden, nicht mehr ausgeübt werden können und weitere Optionsanleihen aufgrund dieser Ermächtigung nicht mehr ausgegeben werden können.
b) § 4 Abs. (7) der Satzung, der das Bedingte Kapital 2014 enthält, wird aufgehoben. § 4 Abs. (8) der Satzung wird in § 4 Abs. (7) der Satzung umgegliedert.
6. Beschlussfassung über die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Das Aufsichtsratsmitglied, Herr Andreas Schmidt, ist durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juli 2016 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, bestellt. Herr Andreas Schmidt hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2017 niedergelegt. Daher muss ein Mitglied des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung neu gewählt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz ("AktG") in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2017 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu wählen:
Herr Paul Decraemer, Geschäftsführer der Paul Decraemer BVBA, wohnhaft in Lochristi (Belgien), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Der Vorschlag berücksichtigt die Zielvorgaben des Aufsichtsrats in Bezug auf seine Zusammensetzung und Kompetenzprofile. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat in der Lage ist, die für die Ausübung des Amtes notwendige Zeit aufzuwenden.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Verwalter, Seelution AB, Göteborg, Schweden
- Verwalter, CapricornCleantech Fund NV, Leuven, Belgien
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Bestellung eines Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds, sofern die Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers nicht abweichend bestimmt, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Andreas Schmidt wurde durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juli 2016 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, bestellt. Die Wahl des vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt somit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
B. Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind im Internet unter www.solarparken.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung folgende Unterlagen zugänglich:
- Festgestellter Jahresabschluss und vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss sowie zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 1
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
C. Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung als den sogenannten Nachweisstichtag, hier den 23. Juni 2017, 00:00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft daher unter der folgenden Adresse bis spätestens am 7. Juli 2017, 24:00 Uhr zugehen:
7C SOLARPARKEN AG c/o UBJ. GmbH Kapstadtring 10 22297 Hamburg Telefax: +49 (40) 6378 - 5423 E-mail: hv@ubj.de
Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse (bzw. Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse) werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts derjenigen Personen, die am Nachweisstichtag Aktionär waren. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft aus diesen Aktien nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre im Übrigen nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter "Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen") erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 06, 2017 10:30 ET (14:30 GMT)
Bayreuth (pta022/06.06.2017/16:30) - 7C SOLARPARKEN AG, Bayreuth, (nachfolgend auch "Gesellschaft") WKN: A11QW6 - ISIN: DE000A11QW68, WKN: A2DAP2 - ISIN: DE000A2DAP26
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Freitag, dem 14. Juli 2017, um 14:00 Uhr im
Hotel Mercure in der Belfortstraße 9, 50668 Köln
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
A. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an unter
www.solarparken.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich und werden während der Hauptversammlung ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates soll einzeln abgestimmt werden.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 zu bestellen.
5. Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014 sowie entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Bedingte Kapital 2014 wird aufgehoben, da die Optionsrechte aus den Optionsanleihen, die von der Gesellschaft aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. April 2014 ausgegeben wurden, nicht mehr ausgeübt werden können und weitere Optionsanleihen aufgrund dieser Ermächtigung nicht mehr ausgegeben werden können.
b) § 4 Abs. (7) der Satzung, der das Bedingte Kapital 2014 enthält, wird aufgehoben. § 4 Abs. (8) der Satzung wird in § 4 Abs. (7) der Satzung umgegliedert.
6. Beschlussfassung über die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Das Aufsichtsratsmitglied, Herr Andreas Schmidt, ist durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juli 2016 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, bestellt. Herr Andreas Schmidt hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2017 niedergelegt. Daher muss ein Mitglied des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung neu gewählt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz ("AktG") in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2017 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu wählen:
Herr Paul Decraemer, Geschäftsführer der Paul Decraemer BVBA, wohnhaft in Lochristi (Belgien), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Der Vorschlag berücksichtigt die Zielvorgaben des Aufsichtsrats in Bezug auf seine Zusammensetzung und Kompetenzprofile. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat in der Lage ist, die für die Ausübung des Amtes notwendige Zeit aufzuwenden.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Verwalter, Seelution AB, Göteborg, Schweden
- Verwalter, CapricornCleantech Fund NV, Leuven, Belgien
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Bestellung eines Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds, sofern die Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers nicht abweichend bestimmt, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Andreas Schmidt wurde durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juli 2016 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, bestellt. Die Wahl des vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt somit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
B. Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind im Internet unter www.solarparken.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung folgende Unterlagen zugänglich:
- Festgestellter Jahresabschluss und vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss sowie zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 1
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
C. Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung als den sogenannten Nachweisstichtag, hier den 23. Juni 2017, 00:00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft daher unter der folgenden Adresse bis spätestens am 7. Juli 2017, 24:00 Uhr zugehen:
7C SOLARPARKEN AG c/o UBJ. GmbH Kapstadtring 10 22297 Hamburg Telefax: +49 (40) 6378 - 5423 E-mail: hv@ubj.de
Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse (bzw. Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse) werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts derjenigen Personen, die am Nachweisstichtag Aktionär waren. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft aus diesen Aktien nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre im Übrigen nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter "Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen") erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 06, 2017 10:30 ET (14:30 GMT)