Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: InTiCa Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
21.07.2017 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-06-09 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
InTiCa Systems AG Passau WKN: 587 484
ISIN: DE0005874846 Wir laden hiermit unsere Aktionäre
ein zu der am Freitag, 21. Juli 2017, 10.30 Uhr
im Konferenzzentrum Kohlbruck,
Dr.-Ernst-Derra-Straße 6, 94036 Passau
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der InTiCa Systems AG, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts, des
Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie § 315
Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016.*
Die genannten Vorlagen sind über die
Internet-Seite der Gesellschaft
www.intica-systems.com
zugänglich. Beschlussfassungen sind zu diesem
Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht erforderlich, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zu deren
Verwendung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum
Ablauf des 20. Juli 2022 einmal oder
mehrmals eigene Aktien im Umfang von
insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung über diese
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals
oder - falls das Grundkapital bei
Ausübung der Ermächtigung niedriger ist -
des zum Zeitpunkt der Ausübung
bestehenden Grundkapitals zu erwerben.
Der Erwerb zum Zwecke des Handels mit
eigenen Aktien ist ausgeschlossen.
Zusammen mit den aus anderen Gründen
erworbenen eigenen Aktien, die sich
jeweils im Besitz der Gesellschaft
befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG
zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund
dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu
keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen
Grundkapitals der Gesellschaft
übersteigen. Der Erwerb darf über die
Börse oder mittels eines an alle
Aktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert für
den Erwerb der Aktien (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb über
die Börse den Mittelwert der Aktienkurse
(Schlussauktionspreise der InTiCa-Aktie
im Xetra-Handel oder in einem
vergleichbaren Nachfolgesystem an der
Frankfurter Wertpapierbörse) an den
letzten drei Handelstagen vor der
Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr
als 10 % über- bzw. unterschreiten. Bei
einem öffentlichen Kaufangebot darf er
den Mittelwert der Aktienkurse
(Schlussauktionspreise der InTiCa-Aktie
im Xetra-Handel oder in einem
vergleichbaren Nachfolgesystem an der
Frankfurter Wertpapierbörse) an den
letzten drei Handelstagen vor dem Tag der
Veröffentlichung des Angebots nicht um
mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.
Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot
das Volumen der angebotenen Aktien das
vorgesehene Rückkaufvolumen
überschreiten, muss die Annahme im
Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien
erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme
geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum
Erwerb angebotener Aktien der
Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen
werden.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum
Ablauf des 20. Juli 2022 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats eine Veräußerung
der erworbenen Aktien über die Börse,
durch Angebot an alle Aktionäre oder
gegen Sachleistung unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zu dem Zweck
vorzunehmen, Unternehmen,
Unternehmensteile oder Beteiligungen an
Unternehmen zu erwerben. Darüber hinaus
wird der Vorstand ermächtigt, bei einer
Veräußerung eigener Aktien durch
Angebot an alle Aktionäre den Inhabern
der von der Gesellschaft und ihren
verbundenen Unternehmen etwa ausgegebenen
Optionsrechte,
Wandelschuldverschreibungen und
Wandelgenussrechte ein Bezugsrecht auf
die Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie
es ihnen nach Ausübung des Options- bzw.
Wandelrechts zustehen würde. Für diese
Fälle und in diesem Umfang wird das
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
eigene Aktien als Belegschaftsaktien an
Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr
verbundener Unternehmen auszugeben oder
zur Bedienung von Optionsrechten bzw.
Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf
Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die
Mitarbeitern oder Organmitgliedern der
Gesellschaft und verbundener Unternehmen
eingeräumt wurden.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die
erworbenen Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre an Dritte
gegen Barzahlung zu veräußern, wenn
der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien
zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht
wesentlich unterschreitet. Von dieser
Ermächtigung darf nur Gebrauch gemacht
werden, wenn sichergestellt ist, dass die
Zahl der aufgrund dieser Ermächtigung
veräußerten Aktien zum Zeitpunkt der
Ausübung der Ermächtigung 10 % des
vorhandenen Grundkapitals der
Gesellschaft nicht übersteigt. Auf die
Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals
sind Aktien anzurechnen, die während der
Laufzeit dieser Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
in direkter oder entsprechender Anwendung
des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben
oder veräußert werden. Ebenfalls
anzurechnen sind Aktien, die zur
Bedienung von Options- und/oder
Wandlungsrechten aus Wandel- oder
Optionsschuldverschreibungen oder
-genussrechten auszugeben sind, sofern
diese Schuldverschreibungen oder
Genussrechte während der Laufzeit dieser
Ermächtigung unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre in
entsprechender Anwendung des § 186 Absatz
3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
c) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, bis
zum Ablauf des 20. Juli 2022 aufgrund der
Ermächtigung erworbene Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen,
ohne dass die Durchführung der Einziehung
eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
5. *Beschlussfassung über ein neues Genehmigtes
Kapital und über die entsprechende
Satzungsänderung*
Das bisherige Genehmigte Kapital (Genehmigtes
Kapital 2012/I) ist durch Zeitablauf erloschen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, erneut
ein Genehmigtes Kapital zu schaffen und dazu
folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum
Ablauf des 20. Juli 2022 um bis zu EUR
2.143.500,00 durch einmalige oder
mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bar-
oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2017/I). Dabei ist den Aktionären
das gesetzliche Bezugsrecht einzuräumen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder
teilweise auszuschließen zur
Gewährung von Aktien gegen Einbringung
eines Unternehmens, eines
Unternehmensteiles, einer
Unternehmensbeteiligung oder
vergleichbarer Vermögensgegenstände
(Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage). Der
Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht ganz oder teilweise
auszuschließen zur Gewährung von
Aktien gegen Bareinlage an einen
Kooperationspartner, der die Begründung
einer Kooperation von der Beteiligung an
der Gesellschaft abhängig macht. Weiter
wird der Vorstand ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht ganz oder teilweise
auszuschließen, wenn die
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt
und der auf die neuen Aktien, für die das
Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 09, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2017 Dow Jones News
