Berlin (ots) - Gegen eine gute Kooperation zwischen Vorstand und Arbeitnehmervertretern ist nichts einzuwenden. Wohl aber dagegen, dass es in einem durch den Gebührenzahler finanzierten Unternehmen Begünstigungen für Personalräte gibt, die womöglich das rechtlich Zulässige und das praktisch Gebotene übersteigen. Das ist nicht gut für den Betriebsfrieden, auf den die Stadt und die BSR selbst angesichts kommender Aufgaben angewiesen ist. BSR-Chefin Tanja Wielgoß lässt diese Grauzone unter die Lupe nehmen. Das liegt im Interesse der Stadt und der Gebührenzahler, auch wenn die frühere Unternehmensberaterin dabei bisweilen nicht den BSR-üblichen Ton trifft. Viele Arbeitnehmervertreter wollen sie dafür ablösen. Das spricht nicht dafür, dass sie das Wohl des Unternehmens und seiner Belegschaft vor ihr eigenes stellen.
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