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DGAP-News: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.08.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-06-14 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002 WKN: 825 000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer 123. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, 10. August 2017, um 11:00 Uhr, im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover, stattfinden wird. *Tagesordnung* 1. *Vorlage* * *des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016,* * *des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016,* * *des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie* * *des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016* 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 (01.01.2017 bis 31.12.2017)* Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission im Anschluss an ein Auswahlverfahren dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Bestellung * der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Hannover, oder * der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Hannover, als Prüfungsgesellschaft vorgelegt. Entsprechend der dabei dem Aufsichtsrat mitgeteilten Präferenz des Finanz- und Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Hannover, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. 5. *Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Ulf-Birger Franz, Frau Silke Gardlo, Frau Doris Klawunde, Herr Bernhard Klockow, Herr Jürgen Mineur, Herr Karl-Heinz Mönkeberg, Herr Werner Rump, Herr Mike Weidemann und Herr Eberhard Wicke endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der ÜSTRA am 10. August 2017. Die Amtszeit des gerichtlich bestellten Mitglieds der Aufsichtsrats Herr Immo Heinzel (bestellt durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 02.11.2015) erlischt gemäß § 104 Abs. 5 AktG, sobald der jeweilige Mangel in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats behoben ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Hauptversammlung einen entsprechenden Nachfolger wählt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG und nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern, von denen 10 Mitglieder von der Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre zu wählen sind (§ 8 Abs. (1) der Satzung). Nach § 96 Abs. 2 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Das Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Im Zusammenhang mit den Wahlvorschlägen an die am 10. August 2017 stattfindende Hauptversammlung hat die Seite der Arbeitnehmervertreter gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots widersprochen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestanteilsgebots schlägt der Aufsichtsrat vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. August 2017 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 - das ist das vierte Geschäftsjahr, das nach ihrer Wahl beginnt (§ 8 Abs. (3) der Satzung) - beschließt: *Name, Wohnort* *Ausgeübter Beruf, *Mitglied im Aufsichtsrat/vergleichbaren Arbeitgeber* Kontrollgremium von:* 1. Herr Dipl.-Volkswirt, ------------------------------------------ Daniel Farnung, Wunstorf Stellv. Leiter Referat Klimaschutz, Klimawandel, Nachhaltigkeit, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 2. Herr Dezernent für * GVH - Großraum-Verkehr Hannover Ulf-Birger Franz, Hannover Wirtschaft, Verkehr GmbH und Bildung, Region (Vorsitz) Hannover * HRG - Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (stellv. Vorsitz) * Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Wunstorf-Süd mbH (Vorsitz) * Hannover Marketing und Tourismus GmbH * TEWISS - Technik und Wissen GmbH (ehemals PZH Produktionstechnisches Zentrum GmbH) * Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH (Vorsitz) 3. Frau Redakteurin, * Sparkasse Hannover AöR Silke Gardlo, Hannover Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. 4. Frau Freiberufliche ------------------------------------------ Claudia Hopfe, Langenhagen Texterin 5. Herr Kaufmännischer ------------------------------------------ Frank Jakobs, Hannover Angestellter, Wienerberger GmbH 6. Frau Kauffrau, ------------------------------------------ Doris Klawunde, Lehrte selbständig 7. Herr Organisationsberater * Aqua Laatzium GmbH (Vorsitz) Ernesto Nebot Pomar, Laatzen , selbstständig 8. Herr Wissenschaftlicher ------------------------------------------ Frank Straßburger, Hannover Mitarbeiter bei Kerstin Tack (MdB) 9. Herr Immobilienverwalter, * TransTec Bauplanungs- und Mike Weidemann, Hannover selbstständig Managementgesellschaft Hannover mbH 10. Herr Dipl.-Handelslehrer ------------------------------------------ Eberhard Wicke, Garbsen i.R., Land Niedersachsen Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle vorgeschlagenen Kandidaten in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Herr Eberhard Wicke erfüllt nach Einschätzung des Aufsichtsrats die Anforderungen an den Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 6. *Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Gesellschaft*
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June 14, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)