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DGAP-News: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
10.08.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-06-14 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002
WKN: 825 000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer
123. ordentlichen Hauptversammlung
ein, die
am Donnerstag, 10. August 2017, um 11:00 Uhr,
im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover, stattfinden wird.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage*
* *des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2016,*
* *des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2016,*
* *des Lageberichts und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) jeweils
einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie*
* *des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2016*
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 (01.01.2017 bis
31.12.2017)*
Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses
2005/909/EG der Kommission im Anschluss an ein Auswahlverfahren dem Aufsichtsrat eine begründete
Empfehlung für die Bestellung
* der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Niederlassung Hannover, oder
* der PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, Niederlassung Hannover,
als Prüfungsgesellschaft vorgelegt. Entsprechend der dabei dem Aufsichtsrat mitgeteilten Präferenz
des Finanz- und Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen:
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Hannover, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.
5. *Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Ulf-Birger
Franz, Frau Silke Gardlo, Frau Doris Klawunde, Herr Bernhard Klockow, Herr Jürgen Mineur, Herr
Karl-Heinz Mönkeberg, Herr Werner Rump, Herr Mike Weidemann und Herr Eberhard Wicke endet mit Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung der ÜSTRA am 10. August 2017.
Die Amtszeit des gerichtlich bestellten Mitglieds der Aufsichtsrats Herr Immo Heinzel (bestellt durch
Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 02.11.2015) erlischt gemäß § 104 Abs. 5 AktG, sobald der
jeweilige Mangel in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats behoben ist. Dies ist insbesondere dann der
Fall, wenn die Hauptversammlung einen entsprechenden Nachfolger wählt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG und nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat besteht aus 20
Mitgliedern, von denen 10 Mitglieder von der Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre zu wählen
sind (§ 8 Abs. (1) der Satzung). Nach § 96 Abs. 2 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 %
aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Das
Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 S.
3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht.
Im Zusammenhang mit den Wahlvorschlägen an die am 10. August 2017 stattfindende Hauptversammlung hat
die Seite der Arbeitnehmervertreter gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung des
Mindestanteilsgebots widersprochen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der
Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens drei
Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestanteilsgebots schlägt der Aufsichtsrat
vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen mit Wirkung ab der
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. August 2017 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 - das ist das vierte
Geschäftsjahr, das nach ihrer Wahl beginnt (§ 8 Abs. (3) der Satzung) - beschließt:
*Name, Wohnort* *Ausgeübter Beruf, *Mitglied im Aufsichtsrat/vergleichbaren
Arbeitgeber* Kontrollgremium von:*
1. Herr Dipl.-Volkswirt, ------------------------------------------
Daniel Farnung, Wunstorf Stellv. Leiter
Referat Klimaschutz,
Klimawandel,
Nachhaltigkeit,
Niedersächsisches
Ministerium für
Umwelt, Energie und
Klimaschutz
2. Herr Dezernent für * GVH - Großraum-Verkehr Hannover
Ulf-Birger Franz, Hannover Wirtschaft, Verkehr GmbH
und Bildung, Region (Vorsitz)
Hannover * HRG - Hannover Region
Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
(stellv. Vorsitz)
* Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark
Wunstorf-Süd mbH
(Vorsitz)
* Hannover Marketing und Tourismus GmbH
* TEWISS - Technik und Wissen GmbH
(ehemals PZH Produktionstechnisches
Zentrum GmbH)
* Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
(Vorsitz)
3. Frau Redakteurin, * Sparkasse Hannover AöR
Silke Gardlo, Hannover Gleichberechtigung
und Vernetzung e.V.
4. Frau Freiberufliche ------------------------------------------
Claudia Hopfe, Langenhagen Texterin
5. Herr Kaufmännischer ------------------------------------------
Frank Jakobs, Hannover Angestellter,
Wienerberger GmbH
6. Frau Kauffrau, ------------------------------------------
Doris Klawunde, Lehrte selbständig
7. Herr Organisationsberater * Aqua Laatzium GmbH (Vorsitz)
Ernesto Nebot Pomar, Laatzen , selbstständig
8. Herr Wissenschaftlicher ------------------------------------------
Frank Straßburger, Hannover Mitarbeiter bei
Kerstin Tack (MdB)
9. Herr Immobilienverwalter, * TransTec Bauplanungs- und
Mike Weidemann, Hannover selbstständig Managementgesellschaft Hannover mbH
10. Herr Dipl.-Handelslehrer ------------------------------------------
Eberhard Wicke, Garbsen i.R., Land
Niedersachsen
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle vorgeschlagenen Kandidaten in ihrer Gesamtheit mit dem
Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Herr Eberhard Wicke erfüllt nach Einschätzung
des Aufsichtsrats die Anforderungen an den Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
6. *Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Gesellschaft*
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