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DGAP-HV: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.08.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
10.08.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-06-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002 
WKN: 825 000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer 
 
123. ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein, die 
 
am Donnerstag, 10. August 2017, um 11:00 Uhr, 
 
im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover, stattfinden wird. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage* 
 
   * *des festgestellten Jahresabschlusses zum 
     31. Dezember 2016,* 
   * *des gebilligten Konzernabschlusses zum 
     31. Dezember 2016,* 
   * *des Lageberichts und des 
     Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
     2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) jeweils 
     einschließlich des erläuternden 
     Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
     § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie* 
   * *des Berichts des Aufsichtsrats über das 
     Geschäftsjahr 2016* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 (01.01.2017 bis 
   31.12.2017)* 
 
   Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 
   2005/909/EG der Kommission im Anschluss an ein Auswahlverfahren dem Aufsichtsrat eine begründete 
   Empfehlung für die Bestellung 
 
   * der Ernst & Young GmbH 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
     Stuttgart, Niederlassung Hannover, oder 
   * der PricewaterhouseCoopers GmbH 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
     am Main, Niederlassung Hannover, 
 
   als Prüfungsgesellschaft vorgelegt. Entsprechend der dabei dem Aufsichtsrat mitgeteilten Präferenz 
   des Finanz- und Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Hannover, wird zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. 
5. *Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Ulf-Birger 
   Franz, Frau Silke Gardlo, Frau Doris Klawunde, Herr Bernhard Klockow, Herr Jürgen Mineur, Herr 
   Karl-Heinz Mönkeberg, Herr Werner Rump, Herr Mike Weidemann und Herr Eberhard Wicke endet mit Ablauf 
   der ordentlichen Hauptversammlung der ÜSTRA am 10. August 2017. 
 
   Die Amtszeit des gerichtlich bestellten Mitglieds der Aufsichtsrats Herr Immo Heinzel (bestellt durch 
   Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 02.11.2015) erlischt gemäß § 104 Abs. 5 AktG, sobald der 
   jeweilige Mangel in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats behoben ist. Dies ist insbesondere dann der 
   Fall, wenn die Hauptversammlung einen entsprechenden Nachfolger wählt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG und nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 
   des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat besteht aus 20 
   Mitgliedern, von denen 10 Mitglieder von der Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre zu wählen 
   sind (§ 8 Abs. (1) der Satzung). Nach § 96 Abs. 2 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % 
   aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Das 
   Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 
   3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. 
 
   Im Zusammenhang mit den Wahlvorschlägen an die am 10. August 2017 stattfindende Hauptversammlung hat 
   die Seite der Arbeitnehmervertreter gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung des 
   Mindestanteilsgebots widersprochen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der 
   Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens drei 
   Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen. 
 
   Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestanteilsgebots schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen mit Wirkung ab der 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. August 2017 bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 - das ist das vierte 
   Geschäftsjahr, das nach ihrer Wahl beginnt (§ 8 Abs. (3) der Satzung) - beschließt: 
 
   *Name, Wohnort*                     *Ausgeübter Beruf,   *Mitglied im Aufsichtsrat/vergleichbaren 
                                       Arbeitgeber*         Kontrollgremium von:* 
   1. Herr                             Dipl.-Volkswirt,     ------------------------------------------ 
      Daniel Farnung, Wunstorf         Stellv. Leiter 
                                       Referat Klimaschutz, 
                                       Klimawandel, 
                                       Nachhaltigkeit, 
                                       Niedersächsisches 
                                       Ministerium für 
                                       Umwelt, Energie und 
                                       Klimaschutz 
   2. Herr                             Dezernent für        * GVH - Großraum-Verkehr Hannover 
      Ulf-Birger Franz, Hannover       Wirtschaft, Verkehr    GmbH 
                                       und Bildung, Region    (Vorsitz) 
                                       Hannover             * HRG - Hannover Region 
                                                              Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG 
                                                              (stellv. Vorsitz) 
                                                            * Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark 
                                                              Wunstorf-Süd mbH 
                                                              (Vorsitz) 
                                                            * Hannover Marketing und Tourismus GmbH 
                                                            * TEWISS - Technik und Wissen GmbH 
                                                              (ehemals PZH Produktionstechnisches 
                                                              Zentrum GmbH) 
                                                            * Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH 
                                                              (Vorsitz) 
   3. Frau                             Redakteurin,         * Sparkasse Hannover AöR 
      Silke Gardlo, Hannover           Gleichberechtigung 
                                       und Vernetzung e.V. 
   4. Frau                             Freiberufliche       ------------------------------------------ 
      Claudia Hopfe, Langenhagen       Texterin 
   5. Herr                             Kaufmännischer       ------------------------------------------ 
      Frank Jakobs, Hannover           Angestellter, 
                                       Wienerberger GmbH 
   6. Frau                             Kauffrau,            ------------------------------------------ 
      Doris Klawunde, Lehrte           selbständig 
   7. Herr                             Organisationsberater * Aqua Laatzium GmbH (Vorsitz) 
      Ernesto Nebot Pomar, Laatzen     , selbstständig 
   8. Herr                             Wissenschaftlicher   ------------------------------------------ 
      Frank Straßburger, Hannover Mitarbeiter bei 
                                       Kerstin Tack (MdB) 
   9. Herr                             Immobilienverwalter, * TransTec Bauplanungs- und 
      Mike Weidemann, Hannover         selbstständig          Managementgesellschaft Hannover mbH 
   10. Herr                            Dipl.-Handelslehrer  ------------------------------------------ 
       Eberhard Wicke, Garbsen         i.R., Land 
                                       Niedersachsen 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle vorgeschlagenen Kandidaten in ihrer Gesamtheit mit dem 
   Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Herr Eberhard Wicke erfüllt nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats die Anforderungen an den Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
6. *Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Gesellschaft* 
 

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June 14, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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