Halle (ots) - Der Konsument hat Anspruch auf klare und unmissverständliche Angaben, die Produktbezeichnung gehört dazu. Wer sich lieber mit Tofu ernähren möchte als mit tierischen Milchprodukten, kann dies tun. Aber auch der sollte wissen, was er kauft, ohne rätseln zu müssen. Der Appell an die Lebensmittel-Hersteller lautet deshalb: Stoppt alle Doppeldeutigkeiten und Irreführungen. Wer Butter sagt und Tofu verkauft, täuscht. Das haben die Richter durchaus zu Recht erkannt.
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