Die Richter in Karlsruhe haben wegen der nicht ordnungsgemäßen Meldung der Photovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur den Betreiber zur Rückzahlung der erhaltenen Einspeisevergütung von mehr als 45.000 Euro verurteilt. Das BGH-Urteil könnte richtungsweisend sein für weitere ähnlich gelagerte Fälle.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch ein wohl richtungsweisendes Urteil gefällt. Die Richter des achten Zivilsenats entschieden, dass ein Netzbetreiber die gezahlte Einspeisevergütung zurückverlangen kann, wenn der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage die Meldung bei der Bundesnetzagentur unterlassen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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