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DGAP-News: MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.07.2017 in Bad Oeynhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-06-16 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft Berlin Wertpapierkennnummer 604400
ISIN DE0006044001 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin
am Donnerstag, den 27. Juli 2017, um 11 Uhr,
in der
Maternus-Klinik für Rehabilitation Bad Oeynhausen,
Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft jeweils zum 31.
Dezember 2016, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das
Geschäftsjahr 2016, einschließlich der erläuternden Berichte des
Vorstandes nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Die genannten Unterlagen sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.maternus.de/deu/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlun
g.html
unter der Rubrik 'Dokumente für das Kalenderjahr 2017' zugänglich. Ferner
werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 24. April 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitglieder des Vorstandes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
2.1 Herrn Michael Thanheiser wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.
2.2 Herrn Thorsten Mohr wird für seine
Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 endet die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder der Anteils-eigner. Daher ist eine Neuwahl
erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus 12 Mitgliedern
zusammen, und zwar aus sechs Anteilseignervertretern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden, und sechs Arbeitnehmervertretern, deren Wahl
sich nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 richtet. Hierbei muss sich der
Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 Prozent aus
Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen
(Mindestanteilsgebot).
Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Widerspricht die
Seite der Anteilseigner- und/oder Arbeitnehmervertreter aufgrund eines mit
Mehrheit gefassten Beschlusses vor der Wahl gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung, so ist der Mindestanteil für
diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer
getrennt zu erfüllen (§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG). Es ist in allen Fällen auf
volle Personenzahlen mathematisch auf- bzw. abzurunden.
Die Seite der Arbeitnehmervertreter hat der Gesamterfüllung auf Grund eines
mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und
der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils zwei
Frauen und zwei Männer.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an
Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu wählen
a) Bernd Günther, Hamburg, Kaufmann,
Vorstand der Hamburger Getreide-Lagerhaus
Aktiengesellschaft
b) Karl Ehlerding, Hamburg, Geschäftsführer
der Kommanditgesellschaft Erste 'Hohe
Brücke 1' Verwaltungs GmbH & Co.
c) Dr. Rüya-Daniela Kocalevent, Hamburg,
Diplom-Psychologin, ausgebildete
Psychotherapeutin sowie Dozentin an der
International School of Management,
Hamburg und wissenschaftliche
Mitarbeiterin am Institut und Poliklinik
für Allgemeinmedizin des
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
d) Dr. Daniela Rossa-Heise, Dassendorf,
Rechtsanwältin und Partnerin bei BRL
BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN Partnerschaft
von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern,
Steuerberatern mbH
e) Helmuth Joachim Spincke, Schenefeld,
Vorstandsvorsitzender der Otto M.
Schröder Bank Aktiengesellschaft
Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner vorgeschlagenen
Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten anderen Gesellschaften Mitglied
eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums.
*Bernd Günther*
Aufsichtsratsmandate
Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates der H & R AG, Salzbergen
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau,
Österreich
Vorsitzender des Aufsichtsrates der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
AG, Lüneburg
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-AG, Frankfurt am Main
*Karl Ehlerding*
Aufsichtsratsmandate
Mitglied des Aufsichtsrates der KHS GmbH, Dortmund
Mitglied des Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG,
Frankfurt am Main
Mitglied des Aufsichtsrates der Salzgitter AG, Salzgitter
Mitglied des Aufsichtsrates der Elbstein AG, Hamburg
Vergleichbare Mandate
Beirat der Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg
*Dr. Rüya-Daniela Kocalevent*
Keine
*Dr. Daniela Rossa-Heise*
Keine
*Helmuth Joachim Spincke*
Keine
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelwahl durchführen zu lassen.
*Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird auf Folgendes hingewiesen:*
Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert,
dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Nach Einschätzung
des Aufsichtsrates bestehen zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat
zwischen [den vorgeschlagenen Kandidaten] einerseits und Gesellschaften des
Maternus-Kliniken-Konzerns, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt
oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird
darauf hingewiesen, dass Herr Bernd Günther im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen
werden soll.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die
etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu
wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen
Hauptversammlung im Jahre 2018 aufgestellt werden, soweit die prüferische
Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
*II. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben*
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechtes
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen,
müssen sich spätestens *bis zum Ablauf des 20. Juli 2017 (24:00 Uhr MESZ)* unter der
nachstehenden Adresse
Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
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