FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Metro-Aktien
Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte eine Reihe von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen den Aufspaltungsbeschluss der Metro- Hauptversammlung ab. Diese hatten bisher den Vollzug blockiert. Eine endgültige Entscheidung über die Metro-Aufspaltung ist damit aber noch nicht getroffen. Denn der Senat lehnte gleichzeitig einen Antrag der Metro ab, auch für eine Reihe anderer Klagen im Zusammenhang mit dem Spaltungsvertrags festzustellen, dass sie einer Eintragung im Handelsregister nicht im Wege stünden. Die Metro hält derweil am Plan der Aufspaltung bis Mitte des Jahres fest.
Durch die geplante Trennung des Lebensmittelgeschäfts von der
Elektroniksparte MediaSaturn erhofft sich der MDax-Konzern
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AXC0182 2017-06-22/15:11