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DGAP-HV: DO & CO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DO & CO Aktiengesellschaft: 
 
2017-06-29 / 14:03 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
*DO & CO Aktiengesellschaft* 
*Wien* 
*FN 156765 m, **ISIN AT0000818802* 
 
*Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung* 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
19. ordentlichen Hauptversammlung der 
DO & CO Aktiengesellschaft 
 
am *Donnerstag, dem 27. Juli 2017, um 17:00 Uhr*, 
im DO & CO im Platinum, UNIQA Tower, 
1020 Wien, Untere Donaustraße 21. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1) Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate 
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des 
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten 
Berichts für das Geschäftsjahr 2016/2017 
 
2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
das Geschäftsjahr 2016/2017 
 
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
für das Geschäftsjahr 2016/2017 
 
5) Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das 
Geschäftsjahr 2016/2017 
 
6) Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2017/2018 
 
7) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands 
 
a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG 
sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 
10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen 
Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann 
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), 
b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener 
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch 
ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen 
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, 
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. 
8. Beschlussfassung über a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
[Genehmigtes Kapital 2017] 
i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des 
mittelbaren Bezugsrechts gem § 153 Abs 6 AktG, 
ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, 
iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, 
und 
b) die Änderung der Satzung in § 5 Abs 3 
 
1) Wahl einer Person in den Aufsichtsrat 
 
*II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF 
DER INTERNETSEITE* 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am *6. Juli 2017 *auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.doco.com zugänglich: 
 
-·Jahresabschluss mit Lagebericht, 
-·Corporate-Governance-Bericht, 
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
- Bericht des Aufsichtsrats, 
jeweils für das Geschäftsjahr 2016/2017; 
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, 
- Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG AktG 
zu TOP 7 - Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, 
Erwerb eigener Aktien, 
-·Bericht des Vorstands gem § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 
8 - Bezugsrechtsausschluss, Genehmigtes Kapital, 
-·Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 9 
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
-·Formular für die Erteilung einer Vollmacht, 
-·Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
- vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
*III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG* 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz 
am Ende des *17. Juli 2017* *(Nachweisstichtag)*. 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 
*24. Juli 2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)* ausschließlich auf einem 
der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich: 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer 
qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 Abs 1 SVG 
anmeldung.doco@hauptversammlung.at 
Per SWIFT GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, 
unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben) 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die 
Satzung gem § 17 Abs 3 genügen lässt 
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 
Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at 
(Bitte Depotbestätigungen im Format PDF übermitteln.) 
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S., 
Resitpasa Mahallesi Özborsa Caddesi No:4, 34467 Sariyer, Istanbul, 
Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 
 
· Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, 
 
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen 
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen 
gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in 
ihrem Herkunftsstaat geführt wird, 
 
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN 
AT0000818802, 
 
· Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, 
 
· Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages *17. Juli 
2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)* beziehen. 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache 
entgegengenommen. 
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation 
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu 
halten. 
 
*IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI 
EINZUHALTENDE VERFAHREN* 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und 
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung 
Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der 
im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben 
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer 
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei 
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. 
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
Hauptversammlung möglich. 
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende 
Kommunikationswege und Adressen an: 
Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 
Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at 
(Bitte Vollmachten im Format PDF übermitteln.) 
Die Vollmachten müssen spätestens bis *26. Juli 2017*, *16:00 Uhr*, *MESZ*, 
*Wiener Zeit*, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie 
nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
Hauptversammlung übergeben werden. 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.doco.com abrufbar. Wir 
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die 
bereitgestellten Formulare zu verwenden. 
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt 
der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten 
Vollmachtsformular. 
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht 
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem 
für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die 
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der 
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als 
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 29, 2017 08:03 ET (12:03 GMT)

© 2017 Dow Jones News
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