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DGAP-News: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DO & CO Aktiengesellschaft: 2017-06-29 / 14:03 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. *DO & CO Aktiengesellschaft* *Wien* *FN 156765 m, **ISIN AT0000818802* *Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung* Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 19. ordentlichen Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am *Donnerstag, dem 27. Juli 2017, um 17:00 Uhr*, im DO & CO im Platinum, UNIQA Tower, 1020 Wien, Untere Donaustraße 21. *I. TAGESORDNUNG* 1) Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016/2017 2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 5) Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016/2017 6) Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018 7) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. 8. Beschlussfassung über a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2017] i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gem § 153 Abs 6 AktG, ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und b) die Änderung der Satzung in § 5 Abs 3 1) Wahl einer Person in den Aufsichtsrat *II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE* Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am *6. Juli 2017 *auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.doco.com zugänglich: -·Jahresabschluss mit Lagebericht, -·Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016/2017; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, - Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG AktG zu TOP 7 - Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb eigener Aktien, -·Bericht des Vorstands gem § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 8 - Bezugsrechtsausschluss, Genehmigtes Kapital, -·Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 9 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, -·Formular für die Erteilung einer Vollmacht, -·Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. *III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des *17. Juli 2017* *(Nachweisstichtag)*. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am *24. Juli 2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)* ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 Abs 1 SVG anmeldung.doco@hauptversammlung.at Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben) (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 17 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at (Bitte Depotbestätigungen im Format PDF übermitteln.) Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S., Resitpasa Mahallesi Özborsa Caddesi No:4, 34467 Sariyer, Istanbul, Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, · Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000818802, · Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages *17. Juli 2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)* beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. *IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN* Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at (Bitte Vollmachten im Format PDF übermitteln.) Die Vollmachten müssen spätestens bis *26. Juli 2017*, *16:00 Uhr*, *MESZ*, *Wiener Zeit*, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.doco.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
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June 29, 2017 08:03 ET (12:03 GMT)
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