Berlin (ots) - "Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas bedroht akut die Meinungsfreiheit im Netz und leistet der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung Vorschub. Es ist für mich absolut unverständlich, dass der Bundestag ein Gesetz mit so weitreichenden Konsequenzen quasi auf den letzten Drücker durchgewinkt hat.
So werden Betreiber Sozialer Netzwerke in Zukunft angesichts angedrohter drakonischer Strafen Beiträge in vorauseilendem Gehorsam löschen. Es ist zudem absurd, dass Facebook und Co. entscheiden sollen, was "offenkundig strafbare Inhalte sind". Dies ist und bleibt allein Aufgabe unserer Justiz.
Die Meinungsfreiheit im Netz ist ein hohes Gut, das geschützt werden muss. Deshalb ist zu hoffen, dass die Europäische Kommission im Notifizierungsverfahren Einspruch erhebt. Sollte Brüssel schweigen, muss das Bundesverfassungsgericht die juristische Notbremse ziehen und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen."
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Pressekontakt: BVMW Pressesprecher Eberhard Vogt Tel.: 030 53320620 Mail: presse@bvmw.de
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Die Meinungsfreiheit im Netz ist ein hohes Gut, das geschützt werden muss. Deshalb ist zu hoffen, dass die Europäische Kommission im Notifizierungsverfahren Einspruch erhebt. Sollte Brüssel schweigen, muss das Bundesverfassungsgericht die juristische Notbremse ziehen und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen."
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