Stuttgart (ots) - Die Frage, ob die große Koalition das Grundgesetz verletzt hat, ist dabei ziemlich einfach zu beantworten: Man weiß es nicht. Das Rennen der Rechtswissenschaftler gibt jedenfalls keinen Aufschluss. Beide Seiten haben Anhänger, beide Seiten haben gute Argumente. Zumal sich auch die Karlsruher Wächter der Verfassung in diesem Themenkomplex nicht immer einig sind. Das Urteil zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ist mit 5:3 Stimmen ergangen. Dass rund drei Viertel der Deutschen hinter der Ehe für alle stehen, sollte die Karlsruher Richter nicht unbeeindruckt lassen. Das Grundgesetz im Lichte der Lebenswirklichkeit zu interpretieren würde auch dem Ansehen des Gerichts nicht schaden.
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