DJ DGAP-HV: bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: bmp Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2017 in Berlin mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-07-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
bmp Holding AG Berlin *ISIN* DE000A2E3772; DE000A2E4L59
*WKN* A2E377; A2E4L5 Wir laden unsere Aktionäre zu der am 18. August 2017, 10.00 Uhr
(MESZ), im Ludwig-Erhard-Haus, Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der bmp Holding AG und
des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die
Gesellschaft und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2016
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat
und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Jahres- und
Konzernabschluss, die Lageberichte, der Bericht des Aufsichtsrats sowie
der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sind der Hauptversammlung zugänglich zu
machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer Beschlussfassung
bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen zur
Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus.
2. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Änderung der Firma sowie entsprechende Änderung der Satzung*
Im Nachgang zu der Änderung des Unternehmenszwecks der
Gesellschaft im Jahr 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen,
die Ausrichtung mit einem neuen Namen kommunikativ zu unterstützen und
der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Firma der Gesellschaft in
SLEEPZ AG zu ändern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen, die
Firma der Gesellschaft in SLEEPZ AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der
Satzung wie folgt neu zu fassen:
'1. Die Gesellschaft führt die Firma
SLEEPZ AG.'
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Das Aufsichtsratsmitglied Bernd Brunke hat sein Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung niedergelegt. Gem. §
10 Abs. 1 der zum Zeitpunkt der Einberufung gültigen Fassung der
Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Da kein
Ersatzmitglied für Herrn Brunke gewählt wurde, muss in jedem Fall ein
neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. § 10 Abs. 4 Satz 1 der
Satzung sieht hierfür vor, dass das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds,
welches anstelle eines ausgeschiedenen Mitglieds gewählt wird, nur für
den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds besteht.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1
letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen.
Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung i.S.v. § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere das
Aufsichtsratsmitglied Michael Stammler.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dott. Michele Puller, wohnhaft
Bergkamen
- Vorstandsvorsitzender der Steilmann
Holding AG i.I. -
für das ausscheidende Mitglied Bernd Brunke in den Aufsichtsrat zu
wählen, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende
Geschäftsjahr beschließt - also bis zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018.
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bundesanzeiger hat der
vorgeschlagene Kandidat folgende weitere Ämter in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne:
* Mitglied des Aufsichtsrats der Adler
Modemärkte AG, Haibach
* Vorsitzender des Beirats der S&E Kapital
GmbH, Bergkamen
* stellvertretender Vorsitzender des
Wirtschaftsrats des B.V. Borussia 09 e.V.
Dortmund
* Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund
Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund
_Ergänzende Angaben Deutscher Corporate Governance Kodex ('Kodex') in
der Fassung vom 24. April 2017:_
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten versichert, dass dieser
den zu erwartenden Zeitaufwand mitbringt.
Die Auswahl des Kandidaten erfolgte unter Berücksichtigung der
konkreten Ziele, die sich der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
gesetzt hat.
Beziehungen zwischen dem Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 des Kodex bestehen
nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht.
Der Aufsichtsrat unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes
für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen. Er hat dennoch beschlossen, eine Geschlechterquote
im Aufsichtsratsgremium von 0% zunächst beizubehalten, da nur so die
Aktionärsstruktur angemessen widergespiegelt und gleichzeitig die
Kontinuität der Arbeit des Gremiums sichergestellt werden kann.
Weitere Angaben zu dem Kandidaten finden sich im Anschluss an die
Tagesordnung und stehen vom Tag der Einberufung an zum Abruf im
Internet unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
zur Verfügung.
Gem. Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Kodex wird darauf hingewiesen, dass der
bereits amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Sven Rittau weiterhin im
Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden soll.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
RSM Verhülsdonk GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft,
Düsseldorf,
Niederlassung Berlin
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 zu wählen.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung (Angaben
nach § 30b WpHG)*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 8.280.391,00 Euro - es ist
eingeteilt in 8.280.391 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können
keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt
daher jeweils 8.280.391.
2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts (§ 121 Abs. 3 Nr. 1 AktG)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
nach § 19 unserer Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
bmp Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 11. August 2017, 24.00
Uhr (MESZ), angemeldet haben (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine
Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt
auf den 28. Juli 2017, 0.00 Uhr (MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag). Die
Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b
BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können,
empfehlen wir Aktionären, die ihre Aktien bei einem deutschen Institut verwahrt
haben, wie in den vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Üblicherweise wird
das depotführende Institut die erforderliche Anmeldung und
Eintrittskartenbestellung übernehmen und der oben genannten Stelle den
maßgeblichen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die
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Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig
anzufordern. Die Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung muss der bmp Holding
AG, c/o Computershare Operations Center unter der oben genannten Adresse
spätestens innerhalb der vorgenannten Anmeldefrist zugegangen sein.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut verwahrt haben,
senden die Anmeldung nebst Bestätigung ihres depotführenden Instituts direkt an
die bmp Holding AG, c/o Computershare Operations Center unter der oben
genannten Adresse. Auch hier gilt, dass die Anmeldung mit
Eintrittskartenbestellung dort spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist
zugegangen sein muss. Weitere Informationen entnehmen Sie entsprechenden
Hinweisen auf unserer Homepage unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
_Nachweisstichtag und Verfügung über die Aktien_
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der
nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Die Aktien werden weder durch den Nachweisstichtag noch durch eine Anmeldung
zur Hauptversammlung gesperrt. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
am und nach dem Nachweisstichtag oder nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei
verfügen. Solche Verfügungen haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerb und
Zuerwerb nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erstmals nach dem
Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind daher nicht teilnahmeberechtigt.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihre Aktionärsrechte einschließlich ihres Stimmrechts in der
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8
AktG und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder
Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Nachweis kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung
des Nachweises der Bevollmächtigung vor Beginn der Hauptversammlung per Post,
per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft
zusätzlich folgende Adresse an:
bmp Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: bmp-hv2017@computershare.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen
soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich
in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf
den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann,
befindet sich zum einen auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird,
und steht zum anderen auf unserer Homepage unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht kann auch auf jedem anderen
gesetzlich zulässigen Weg erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder
einer diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten, die bei
dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung
anmelden und den Nachweis des Anteilbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen
des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Dies gilt insbesondere für etwaige erst
in der Hauptversammlung gestellte Anträge. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur Stellung von Anträgen zur
Tagesordnung an. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte
beigefügt. Dieses steht auch auf unserer Homepage unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls
in Textform übermittelt werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 17.
August 2017, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang), postalisch, per Telefax oder per
E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:
bmp Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: bmp-hv2017@computershare.de
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur
Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen
sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch in
der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf unserer Homepage unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
einsehbar.
4. *Rechte der Aktionäre (§ 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG)*
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach
§ 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
500.000,00 Euro (das sind 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 18. Juli 2017,
24.00 Uhr (MESZ), eingehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären zur
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind
ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
bmp Holding AG
Der Vorstand
Schlüterstraße 38
10629 Berlin
Telefax: +49-(0)30-20305-555
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Der Vorstand wird etwaige Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß
§ 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers gemäß § 127
AktG von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG nur zugänglich
machen, wenn sie der Gesellschaft bis spätestens zum 03. August 2017,
24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Diese Anträge und/oder Wahlvorschläge von
Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
bmp Holding AG
- Hauptversammlung -
Schlüterstraße 38
10629 Berlin
Telefax: +49-(0)30-20305-555
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Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende Anträge und
Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des
Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
veröffentlicht.
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
5. *Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung im
Investor Relations Bereich unserer Homepage unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
zugänglich.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
Berlin, im Juli 2017
*bmp Holding AG*
_- Der Vorstand -_
*Anlage*
*Lebenslauf Dott. Michele Puller*
Geburtsjahr: 1948
Staatsbürgerschaft: Italienisch
Wohnort: Bergkamen
*Beruflicher Werdegang:*
seit 01.02.2004 Steilmann Holding AG i.I.,
Vorsitzender des Vorstands
1991-2004 Radici Gruppe (Deufil GmbH,
Radici Chimica GmbH, Radici
Trading GmbH); Geschäftsführer
1973-1998 Protecter & Gamble Italien,
Marketing
*Ausbildung:*
Università degli Studi di Roma 'La Sapienza'
- Studium der Statistik- und Demografiewissenschaften -
Abschluss: Dott., Juni 1973
Dott. Puller ist Gründungsmitglied der Vereinigung der italienischen Unternehmer. Im
Jahr 2004 wurde er vom Präsidenten der italienischen Republik zum 'Cavaliere del
Lavoro' ernannt.
2017-07-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: bmp Holding AG
Schlüterstraße 38
10629 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@bmp.com
Internet: http://www.bmp-holding.de
ISIN: DE000A2E3772
WKN: A2E377
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Stuttgart, Tradegate Exchange, Warschau
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