Halle (ots) - Dieses Urteil stärkt die Vernunft bei Auseinandersetzungen um Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen. Kleine Gewerkschaften haben das Recht, die Ansprüche ihrer speziellen Klientel wie Ärzten oder Piloten durchzusetzen. Die Macht der Zwerge darf aber nicht grenzenlos sein. Das Grundgesetz garantiert ihnen nicht ohne jede Schranke das Recht, ihre Interessen auf Kosten der Allgemeinheit und vor allem der vielen anderen Kollegen in der Firma durchzudrücken.
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