DJ DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.08.2017 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: United Labels Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 22.08.2017 in Münster mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-07-12 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
United Labels Aktiengesellschaft Münster WKN 548956,
ISIN DE0005489561 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2017
Der Vorstand der *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft lädt
hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der
am Dienstag, den 22. August 2017, um 11.00 Uhr,
im GOP Varieté Münster, Bahnhofstraße 20-22, 48143
Münster, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein, und zwar mit folgender
_TAGESORDNUNG_
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2016, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum
31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. §
175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die
Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des
festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen
auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1
AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung
u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht,
sowie bei einem Mutterunternehmen auch den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und
den Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
(HGB) hierüber zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roever
Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder*
§ 120 Absatz 4 AktG sieht die Möglichkeit
vor, dass die Hauptversammlung über die
Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder beschließt. Das
bestehende System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder der UNITEDLABELS
Aktiengesellschaft ist ausführlich im
Vergütungsbericht dargestellt, der im
Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2016
(auf den Seiten 29 und 30) veröffentlicht
ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das
im Vergütungsbericht (Geschäftsbericht 2016)
dargestellte System zur Vergütung des
Vorstands der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft
zu billigen.
6. *Beschlussfassung über eine Änderung von
§ 3 Abs. 1 der Satzung (Bekanntmachungen)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Zur Anpassung an die geltende Fassung des §
25 Satz 1 AktG wird in § 3 Abs. 1 der Satzung
das Wort 'elektronischen' gestrichen, so dass
§ 3 Abs. 1 der Satzung danach wie folgt
lautet:
'(1) _Bekanntmachungen der Gesellschaft
erfolgen durch Veröffentlichung im
Bundesanzeiger.'_
_TEILNAHMEBEDINGUNGEN_
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1
und 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich
bestimmten Frist, also bis zum Ablauf des 15.
August 2017 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft
unter der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse anmelden:
*UNITED*LABELS Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Hessen-Thüringen
Girozentrale
Deutsche WertpapierService Bank AG
- DSHAV -
Landsberger Straße 187
80687 München
Deutschland
Fax: +49 (0)69 509 911 10
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b
BGB) erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
nachzuweisen. Dieser besondere Nachweis des
Anteilsbesitzes kann in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den
gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der
Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den
Beginn des 1. August 2017 (0.00 Uhr)
('*Nachweisstichtag*'), und muss der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse vor Ablauf der
gesetzlich bestimmten Frist vor der
Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf
des 15. August 2017 (24.00 Uhr), zugehen.
Für die Anmeldung sollten Aktionäre die ihnen
über ihr depotführendes Kreditinstitut
zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr
depotführendes Kreditinstitut zurücksenden. Das
depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die
Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung
des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der oben genannten zentralen Anmeldestelle
vornehmen, welche die Anmeldung und den
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft weiterleiten wird.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen)
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa
zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber
noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt,
ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.
2. *Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall
einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG
erfassten Person oder Institution erteilt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b
BGB).
Sofern die Vollmacht einer von § 135 AktG
erfassten Person oder Institution erteilt werden
soll, weisen wir darauf hin, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigende Person oder
Institution möglicherweise eine besondere Form
der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß §
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in
diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über
die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann
der Nachweis der Bevollmächtigung der
Gesellschaft an folgende Adresse, Fax-Nummer
oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
*UNITED*LABELS Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 12, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: unitedlabels@better-orange.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer
Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich
auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche
nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Dieses steht auch unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/h
auptversammlungen zum Download zur Verfügung.
Aktionäre können sich auch durch die von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu.
Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur
Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht
möglich.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte,
welche nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Dieses steht auch unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/h
auptversammlungen zum Download zur Verfügung.
Die Vollmacht mit den Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr
Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus
organisatorischen Gründen spätestens bis zum
Ablauf des 21. August 2017 bei der vorgenannten
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse für den
Nachweis der Bevollmächtigung eingegangen sein.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung
erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch
während der Hauptversammlung mit der
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
3. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG*
a) *Tagesordnungsergänzungsverlangen
gemäß § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals,
das entspricht zurzeit 315.000 Aktien,
oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen (dies entspricht
500.000 Aktien), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
muss dem Vorstand der Gesellschaft
schriftlich, spätestens bis zum 22. Juli
2017, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse
zugehen:
Vorstand der *UNITED*LABELS
Aktiengesellschaft
Gildenstraße 6
48157 Münster
Deutschland
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2
Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1
Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
http://www.unitedlabels.com/investor-rela
tions/hauptversammlungen bekannt gemacht
und den Aktionären mitgeteilt.
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge
gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG*
Darüber hinaus können Aktionäre der
Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge
zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. des
Aufsichtsrats übersenden. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen
sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es einer
Begründung nicht. Gegenanträge und
Wahlvorschläge sind ausschließlich
zu richten an:
*UNITED*LABELS Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: antraege@better-orange.de
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge
zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder
des Aufsichtsrats zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs.
1 AktG und Wahlvorschläge gemäß §
127 AktG einschließlich einer
Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen
gemäß § 127 AktG nicht erforderlich)
und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung im Internet unter
http://www.unitedlabels.com/investor-rela
tions/hauptversammlungen veröffentlichen,
wenn sie der Gesellschaft spätestens bis
zum 7. August 2017, 24.00 Uhr, unter der
vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen
Voraussetzungen für eine Pflicht zur
Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. §
127 AktG erfüllt sind. Anderweitig
adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären bleiben für
die Veröffentlichung unberücksichtigt.
Von der Veröffentlichung eines
Gegenantrags und seiner Begründung kann
die Gesellschaft unter den in § 126 Abs.
2 AktG genannten Voraussetzungen absehen.
Wahlvorschläge werden zudem nur
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen,
den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person enthalten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur
dann gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge
und Wahlvorschläge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne
Veröffentlichung nach den §§ 126, 127
AktG oder vorherige Übermittlung an
die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
c) *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder
Aktionär oder Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und ein gesetzliches
Auskunftsverweigerungsrecht nicht
besteht. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Voraussetzungen darf der Vorstand die
Auskunft verweigern.
Nach § 14 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft kann der Versammlungsleiter
das Rede- und Fragerecht der Aktionäre
zeitlich angemessen beschränken.
d) *Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den
Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs.
1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten
(§ 131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können
im Internet unter
http://www.unitedlabels.com/investor-rela
tions/hauptversammlungen eingesehen
werden.
4. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft,
über die die Informationen nach § 124a AktG
zugänglich sind*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab
Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/h
auptversammlungen abrufbar.
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen können vom Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung an auch in den
Geschäftsräumen der *UNITED*LABELS
Aktiengesellschaft, Gildenstraße 6, 48157
Münster, Deutschland, eingesehen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei
zugesandt.
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen werden auch während der
Hauptversammlung am 22. August 2017 zugänglich
sein.
5. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt
in 6.300.000 nennwertlose Stückaktien, von denen
jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte beläuft sich somit auf 6.300.000
Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
Münster, im Juli 2017
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July 12, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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