Regulierter Markt - Prime Standard
Handel ex-Abspaltung am 13. Juli 2017
METRO AG,
Düsseldorf
Die METRO AG hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz verschiedene Vermögensgegenstände auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG übertragen.
Als Gegenleistung gewährt die METRO Wholesale & Food Specialist AG den Aktionären der METRO AG neue Aktien der METRO Wholesale & Food Specialist AG. Im Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag wurde ein Zuteilungsverhältnis von 1:1 festgelegt, d.h. die Aktionäre der METRO AG erhalten nach Maßgabe ihrer jeweiligen Beteiligung für je eine nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktie an der METRO AG eine nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktie an der METRO Wholesale & Food Specialist AG und für je eine nennwertlose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie an der METRO AG eine nennwertlose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie an der METRO Wholesale & Food Specialist AG.
Mit Wirksamwerden der Abspaltung werden ungefähr 90% der Aktien der METRO Wholesale & Food Specialist AG von den Aktionären der METRO AG gehalten, die restlichen ungefähr 10% werden von der METRO AG direkt oder indirekt über ihre Tochtergesellschaft METRO CONSUMER Electronics Zwischenholding GmbH & Co. KG gehalten.
Daher werden antragsgemäß die an der hiesigen Börse lieferbaren
auf den Inhaber lautenden Stammaktien
ISIN:DE0007257503
und auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien
ISIN: DE0007257537
ab Donnerstag, dem 13. Juli 2017, "ex Abspaltung" gehandelt und notiert.
Vorgang: ex Abspaltung
Betroffene ISIN: DE0007257503
ex-Notierung: 13.07.2017
Vorgang: ex Abspaltung
Betroffene ISIN: DE0007257537
ex-Notierung: 13.07.2017
Frankfurt am Main, den 12. Juli 2017
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Handel ex-Abspaltung am 13. Juli 2017
METRO AG,
Düsseldorf
Die METRO AG hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz verschiedene Vermögensgegenstände auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG übertragen.
Als Gegenleistung gewährt die METRO Wholesale & Food Specialist AG den Aktionären der METRO AG neue Aktien der METRO Wholesale & Food Specialist AG. Im Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag wurde ein Zuteilungsverhältnis von 1:1 festgelegt, d.h. die Aktionäre der METRO AG erhalten nach Maßgabe ihrer jeweiligen Beteiligung für je eine nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktie an der METRO AG eine nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktie an der METRO Wholesale & Food Specialist AG und für je eine nennwertlose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie an der METRO AG eine nennwertlose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie an der METRO Wholesale & Food Specialist AG.
Mit Wirksamwerden der Abspaltung werden ungefähr 90% der Aktien der METRO Wholesale & Food Specialist AG von den Aktionären der METRO AG gehalten, die restlichen ungefähr 10% werden von der METRO AG direkt oder indirekt über ihre Tochtergesellschaft METRO CONSUMER Electronics Zwischenholding GmbH & Co. KG gehalten.
Daher werden antragsgemäß die an der hiesigen Börse lieferbaren
auf den Inhaber lautenden Stammaktien
ISIN:DE0007257503
und auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien
ISIN: DE0007257537
ab Donnerstag, dem 13. Juli 2017, "ex Abspaltung" gehandelt und notiert.
Vorgang: ex Abspaltung
Betroffene ISIN: DE0007257503
ex-Notierung: 13.07.2017
Vorgang: ex Abspaltung
Betroffene ISIN: DE0007257537
ex-Notierung: 13.07.2017
Frankfurt am Main, den 12. Juli 2017
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung