Wolfsburg - Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) Deutschland und weitere vier Mitgliedstaaten um ergänzende Informationen über die jeweilige Anwendung der EU-Typgenehmigungsvorschriften gebeten. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung der Europäischen Kommission: Nach sorgfältiger Prüfung der Antworten Deutschlands, Luxemburgs, Spaniens und des Vereinigten Königreichs auf die Aufforderungsschreiben vom Dezember 2016 ersucht die Kommission in ergänzenden Aufforderungsschreiben um weitere Klarstellung in der Frage, warum diese Mitgliedstaaten keine Sanktionen gegen Volkswagen (ISIN: DE0007664039, WKN: 766403, Ticker-Symbol: VOW3, NASDAQ OTC-Symbol: VLKPF) verhängt haben, obwohl VW nach EU-Recht verbotene Abschalteinrichtungen verwendete.Den vollständigen Artikel lesen ...