Berlin (ots) - CDU und AfD fordern einen Rechtsrahmen, der in Berlin verdachts- und anlassunabhängige Personenkontrollen auch außerhalb der kriminalitätsbelasteten Orte ermöglicht. Die rot-rot-grüne Landesregierung lehnt die "Fahndung auf gut Glück" indes ab, sieht Aufwand und Nutzen in keinem vertretbaren Verhältnis. Fakt ist, dass die Bundespolizei für ihre Aktion erhebliche Kräfte zusammengezogen hat. Das könnte die Berliner Polizei nicht allzu oft leisten, ohne in anderen Dienstbereichen Mangel zu erzeugen. Außerdem verfügt Berlin über keine Außengrenzen, es könnte also nur irgendwo im Stadtgebiet gefahndet werden. Dennoch muss der Senat transparent darlegen, ob seine Kosten-Nutzen-Rechnung stimmt. Das ließe sich durch einen erhöhten Fahndungsdruck an kriminalitätsbelasteten Orten leicht nachprüfen.
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