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Dow Jones News
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DGAP-HV: Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in 34582 Borken/Hessen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in 34582 Borken/Hessen mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft 
Borken (Hessen) ISIN DE0005254007 / WKN 525400 
Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere 
Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, 
die am Mittwoch, den 23. August 2017 um 11.00 Uhr im 
Bürgerhaus (Parkhotel), 
Europaplatz 3, 34582 Borken/Hessen stattfindet. 
_Tagesordnung_ 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und Lageberichts sowie des gebilligten 
   Konzernabschlusses und Konzernlageberichts 
   der Elektrische Licht- und Kraftanlagen 
   Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 
   175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
   lediglich vor, daß der Vorstand die 
   Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns und bei 
   einem Mutterunternehmen auch zur 
   Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. 
   a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den 
   Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und - bei börsennotierten 
   Gesellschaften - einen erläuternden Bericht 
   zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch 
   den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht 
   und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
   zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von 2.791.374,12 EUR 
 
   a) einen Teilbetrag in Höhe von 225.000,00 
      EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 
      1,00 EUR je dividendenberechtigter 
      Stückaktie zu verwenden und 
   b) den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 
      2.566.374,12 EUR auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. 
   Stückmann und Partner mbB, Bielefeld, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
_Teilnahmebedingungen_ 
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der 
   Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
   angemeldet haben. Als Nachweis der Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform 
   erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut erforderlich und 
   ausreichend; der Nachweis muss in deutscher 
   oder englischer Sprache verfaßt sein. 
   Dieser Nachweis hat sich auf den *Beginn des 2. 
   August 2017 (0.00 Uhr)* (Nachweisstichtag) zu 
   beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen 
   der Gesellschaft bis *spätestens am 16. August 
   2017, 24.00 Uhr,* unter der folgenden Adresse 
   zugehen: 
 
   Elektrische Licht- und Kraftanlagen 
   Aktiengesellschaft 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS51GM 
   80311 München 
   Fax: 089 / 54002519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
   Soweit Aktien betroffen sind, die zum 
   maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei 
   einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot 
   verwahrt werden, kann der Nachweis von der 
   Gesellschaft, einem Notar, einer 
   Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut 
   innerhalb der Europäischen Union ausgestellt 
   werden. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
   und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
   dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   (vollständigen oder teilweisen) 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich. Dies 
   bedeutet, daß Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
   und auf den Umfang des Stimmrechts haben. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe 
   von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa 
   zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber 
   noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, 
   ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für 
   die Dividendenberechtigung. 
2. *Stimmrechtsvertretung* 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine 
   fristgerechte Anmeldung unter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, so ist die 
   Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 
   AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen 
   zurückzuweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 
   AktG gleichgestellte Institution oder Person 
   mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen 
   wollen, weisen wir darauf hin, daß in 
   diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
   Institution oder Person möglicherweise eine 
   besondere Form der Vollmacht verlangt, weil 
   diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher 
   die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
   abzustimmen. 
 
   Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des 
   Wertpapierhandelsgesetzes, das für die 
   Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der 
   oben beschriebenen form- und fristgerechten 
   Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch 
   unter http://www.elikraft.de im Bereich 
   'Aktuell' unter der Rubrik 'diesjährige 
   Hauptversammlung' zum Herunterladen zur 
   Verfügung. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag 
   der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann 
   der Nachweis der Bevollmächtigung der 
   Gesellschaft an die folgende Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden: 
 
   Elektrische Licht- und Kraftanlagen 
   Aktiengesellschaft 
   Frielendorfer Straße 26 
   34582 Borken/Hessen 
   Fax: 06693 / 181218 
   E-Mail: ir@elikraft.de 
 
   Weitere Informationen zur Bevollmächtigung 
   sowie ein Formular zur Vollmachtserteilung 
   stehen den Aktionären unter 
   http://www.elikraft.de im Bereich 'Aktuell' 
   unter der Rubrik 'diesjährige Hauptversammlung' 
   zum Herunterladen zur Verfügung. 
3. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 
   122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 
   AktG* 
 
   a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
      2 AktG 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
      zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals 
      oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 
      EUR erreichen, können gemäß § 122 
      Abs. 2 AktG verlangen, daß 
      Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 

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July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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