DJ DGAP-HV: Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in 34582 Borken/Hessen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in 34582 Borken/Hessen mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-07-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft
Borken (Hessen) ISIN DE0005254007 / WKN 525400
Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere
Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein,
die am Mittwoch, den 23. August 2017 um 11.00 Uhr im
Bürgerhaus (Parkhotel),
Europaplatz 3, 34582 Borken/Hessen stattfindet.
_Tagesordnung_
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und Lageberichts sowie des gebilligten
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
der Elektrische Licht- und Kraftanlagen
Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben gemäß §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. §
175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, daß der Vorstand die
Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des
festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über
die Verwendung des Bilanzgewinns und bei
einem Mutterunternehmen auch zur
Entgegennahme des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1
AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.
a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den
Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch
den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht
und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber
zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von 2.791.374,12 EUR
a) einen Teilbetrag in Höhe von 225.000,00
EUR zur Ausschüttung einer Dividende von
1,00 EUR je dividendenberechtigter
Stückaktie zu verwenden und
b) den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von
2.566.374,12 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr.
Stückmann und Partner mbB, Bielefeld, zum
Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
_Teilnahmebedingungen_
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der
Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes
angemeldet haben. Als Nachweis der Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut erforderlich und
ausreichend; der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache verfaßt sein.
Dieser Nachweis hat sich auf den *Beginn des 2.
August 2017 (0.00 Uhr)* (Nachweisstichtag) zu
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen
der Gesellschaft bis *spätestens am 16. August
2017, 24.00 Uhr,* unter der folgenden Adresse
zugehen:
Elektrische Licht- und Kraftanlagen
Aktiengesellschaft
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Fax: 089 / 54002519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
Soweit Aktien betroffen sind, die zum
maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei
einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot
verwahrt werden, kann der Nachweis von der
Gesellschaft, einem Notar, einer
Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut
innerhalb der Europäischen Union ausgestellt
werden.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
(vollständigen oder teilweisen)
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich. Dies
bedeutet, daß Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts haben.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa
zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber
noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt,
ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für
die Dividendenberechtigung.
2. *Stimmrechtsvertretung*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine
fristgerechte Anmeldung unter Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so ist die
Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2
AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen
zurückzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135
AktG gleichgestellte Institution oder Person
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen
wollen, weisen wir darauf hin, daß in
diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Institution oder Person möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangt, weil
diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des
Wertpapierhandelsgesetzes, das für die
Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch
unter http://www.elikraft.de im Bereich
'Aktuell' unter der Rubrik 'diesjährige
Hauptversammlung' zum Herunterladen zur
Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann
der Nachweis der Bevollmächtigung der
Gesellschaft an die folgende Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
Elektrische Licht- und Kraftanlagen
Aktiengesellschaft
Frielendorfer Straße 26
34582 Borken/Hessen
Fax: 06693 / 181218
E-Mail: ir@elikraft.de
Weitere Informationen zur Bevollmächtigung
sowie ein Formular zur Vollmachtserteilung
stehen den Aktionären unter
http://www.elikraft.de im Bereich 'Aktuell'
unter der Rubrik 'diesjährige Hauptversammlung'
zum Herunterladen zur Verfügung.
3. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1
AktG*
a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs.
2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00
EUR erreichen, können gemäß § 122
Abs. 2 AktG verlangen, daß
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind
dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen
muss daher dem Vorstand der Gesellschaft
spätestens bis zum 23. Juli 2017, 24.00
Uhr, zugehen. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Das Verlangen ist
schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand
der Elektrische Licht- und Kraftanlagen
Aktiengesellschaft unter folgender
Adresse zu richten:
Vorstand der Elektrische Licht- und
Kraftanlagen Aktiengesellschaft
Frielendorfer Straße 26
34582 Borken/Hessen
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2
Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1
Satz 3 AktG nachzuweisen, daß sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und daß sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit nicht
bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, daß
sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
http://www.elikraft.de im Bereich
'Aktuell' unter der Rubrik 'diesjährige
Hauptversammlung' bekannt gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge
gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs.
1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen zu den
Tagesordnungspunkten zu übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Sollen die Gegenanträge
von der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, sind sie spätestens 14 Tage vor
der Versammlung, d. h. spätestens bis zum
8. August 2017, 24.00 Uhr, an folgende
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zu richten:
Elektrische Licht- und Kraftanlagen
Aktiengesellschaft
Frielendorfer Straße 26
34582 Borken/Hessen
Fax: 06693 / 181218
E-Mail: ir@elikraft.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht zugänglich
gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG
werden zugänglich zu machende
Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des
Aktionärs und der Begründung sowie
etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
hierzu im Internet unter
http://www.elikraft.de im Bereich
'Aktuell' unter der Rubrik 'diesjährige
Hauptversammlung' veröffentlicht.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127
AktG für den Vorschlag eines Aktionärs
zur Wahl von Abschlussprüfern
sinngemäß. Solche Vorschläge müssen
jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich
zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Gründen braucht der Vorstand einen
Wahlvorschlag unter anderem auch dann
nicht zugänglich zu machen, wenn der
Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf
und Wohnort des Kandidaten enthält.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur
dann gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge
und Wahlvorschläge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
und fristgerechte Übermittlung an
die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1
AktG
In der Hauptversammlung kann jeder
Aktionär oder Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und ein gesetzliches
Auskunftsverweigerungsrecht nicht
besteht. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG
genannten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern.
Weitergehende Erläuterungen zu den
Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127
Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1
AktG) der Aktionäre können im Internet unter
http://www.elikraft.de im Bereich 'Aktuell'
unter der Rubrik 'diesjährige Hauptversammlung'
eingesehen werden.
4. *Hinweis auf die Internetseite der
Gesellschaft*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab
Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite http://www.elikraft.de im Bereich
'Aktuell' unter der Rubrik 'diesjährige
Hauptversammlung' abrufbar.
5. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft DM 11.250.000,- und ist eingeteilt
in 225.000 Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von DM 50,- je
Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 225.000. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Borken/Hessen, im Juli 2017
*Elektrische Licht- und Kraftanlagen
Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-07-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Unternehmen: Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft
Frielendorfer Straße 26
34582 Borken
Deutschland
Telefon: +49 6693 181233
Fax: +49 6693 181218
E-Mail: park-bau@t-online.de
Internet: http://www.elikraft.de
ISIN: DE0005254007
WKN: 525400
Börsen: Auslandsbörse(n) Hamburg, Frankfurt, Stuttgart, Berlin
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