DJ DGAP-HV: Decheng Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Decheng Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Decheng Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 25.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-07-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Decheng Technology AG Köln - ISIN DE000A1YDDM9 -
- WKN A1YDDM - Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag,
den 25. August 2017, um 11.00 Uhr*, im Darmstädter Hof,
Hotel & Restaurant, An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt
am Main - Nieder Eschbach, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Decheng Technology AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der
Lageberichte der Decheng Technology AG und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB*
Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte
Konzernabschluss wurden durch den Aufsichtsrat
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Ein Beschluss der
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist
somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Der im festgestellten 280.338,00 EUR
Jahresabschluss der Decheng
Technology AG zum 31.
Dezember 2016
ausgewiesene Bilanzgewinn in
Höhe von
wird wie folgt verwandt:
Einstellung in andere 0 EUR
Gewinnrücklagen
Aktionäre mit einer
Aktienzahl von 28.659.066 207.079,10 EUR
Aktien haben auf ihren
Anspruch auf
Gewinnausschüttung für das
Geschäftsjahr 2016
verzichtet. Auf die danach
verbleibenden
2.070.791 Aktien soll eine
Dividende von 0,10 EUR
ausgeschüttet werden, mithin
insgesamt
Gewinnvortrag 73.258,90 EUR'
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
6. *Neuwahl der von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
endet mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung am 25. August 2017.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in
Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG aus
drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a. Herr Jürgen Schrollinger, selbstständiger
Unternehmensberater, wohnhaft in
Steindorf, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt.
b. Herr TEO Cern Yong, Direktor bei TEO
Capital Partners, wohnhaft in Kuala
Lumpur, Malaysia, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt.
c. Herr ZHU Haibin, Rentner, wohnhaft in
Quanzhou, China, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt.
Die Amtszeit des neu gewählten Aufsichtsrats
beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 25.
August 2017 und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Herr Jürgen Schrollinger hat seine
Bereitschaft signalisiert, im Falle seiner
Wahl, das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden
erneut zu übernehmen.
Herr TEO Cern Yong verfügt über die
Qualifikation als sachkundiges Mitglied des
Aufsichtsrats im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Herr Jürgen Schrollinger ist im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
deutscher Unternehmen:
* OZOP Medical AG, München - Mitglied des
Aufsichtsrates.
Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Herr TEO Cern Yong und Herr ZHU Haibin sind
weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch
Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien.
Lebensläufe der drei vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten sind ab dem Zeitpunkt
der Einberufung im Internet unter
https://de.dechengtechnology.com/ im Bereich
'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
zugänglich.
* * *
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
*Unterlagen*
Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum
Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die in
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der
Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des
Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im
Internet unter https://de.dechengtechnology.com/ im
Bereich 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung*
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
30.729.857,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung
eingeteilt in 30.729.857 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre
bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am
Freitag, 18. August 2017, 24.00 Uhr, unter der Adresse
Decheng Technology AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 / 21 027 289
oder per E-Mail unter:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein
Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und
zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Als
Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB)
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag' oder 'Record
Date'), also Freitag, den 4. August 2017, 00.00 Uhr,
beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis
spätestens Freitag, 18. August 2017, 24.00 Uhr, unter
der zuvor genannten Adresse, bzw. per Telefax oder
E-Mail zugehen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat,
Aktionär zu sein. Die Berechtigung zur Teilnahme und
der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
*Verfahren der Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in
diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.
Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich
des § 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder
sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder
nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5
AktG, gleichgestellten Personen oder Vereinigungen
erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht
sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt,
hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer Vollmacht
kann auch postalisch, per Telefax oder per E-Mail an
die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse
übermittelt werden:
Decheng Technology AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 / 21 027 289
oder per E-Mail unter:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem
vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen
gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn
Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.
*Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter
Stimmrechtsvertreter*
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung mit der
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre,
die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis
führen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten
sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung
sowie ein Formular zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft.
Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft sowie die Erteilung von Weisungen an von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr
Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen
bedürfen der Textform.
Soweit die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum
Mittwoch, den 23. August 2017, 24.00 Uhr postalisch,
per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die
nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
Decheng Technology AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 / 21 027 289
oder per E-Mail unter:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
*Rechte der Aktionäre*
*Tagesordnungsergänzungsverlangen*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären
auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen
der Gesellschaft bis Dienstag, den 25. Juli 2017, 24.00
Uhr zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen an den
Vorstand unter folgender Adresse:
Decheng Technology AG
c/o Link Market Service GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
https://de.dechengtechnology.com/ im Bereich 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung', bekannt gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von
Aktionären zur Hauptversammlung sind
ausschließlich zu richten an:
Decheng Technology AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 / 21 027 298
oder per E-Mail unter: antraege@linkmarketservices.de
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen nach ihrem Eingang unter der
Internetadresse https://de.dechengtechnology.com/ im
Bereich 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Donnerstag,
den 10. August 2017, 24.00 Uhr, bei der oben genannten
Adresse bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser
Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
*Auskunftsrecht*
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des
Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2
HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a
AktG im Internet unter
https://de.dechengtechnology.com/ im Bereich 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung', zugänglich.
Düsseldorf, im Juli 2017
*Decheng Technology AG*
_- Der Vorstand -_
2017-07-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Decheng Technology AG
Martin-Luther-Platz 26
40212 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ir@dechengtechnology.com
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
593253 2017-07-17
(END) Dow Jones Newswires
July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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