DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-07-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 -
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 23. August 2017, um 10:00 Uhr in den
Räumen des Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538
München, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung*
ein.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016, des zusammengefassten
Konzernlage- und Lageberichts sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung vorgesehen.
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel
wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
b) _'Dem Mitglied des Vorstands Olaf
Schröder wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
c) _'Dem Mitglied des Vorstands Dr. Peter
Braunhofer wird für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.'_
d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands
Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.'_
e) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands
Leif Arne Anders wird für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr.
Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.'_
b) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea
Laub wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Stefan
Collorio wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats
Jean-Baptiste Felten wird für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_
e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P.
Weidner wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
f) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Arne
Rees wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
g) _'Dem ehemaligen Mitglied des
Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
_'Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.'_
Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag
auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses.
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am
23. August 2017 endet die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder Dr. Dieter Hahn und
Jean-Baptiste Felten. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der
Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG
aus sechs Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) 'Herr Dr. Dieter Hahn, Geschäftsführender
Gesellschafter der KF 15 GmbH und der DHV
GmbH mit Sitz in München, wohnhaft in
München, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit
beginnt nach Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 23.
August 2017 und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
b) 'Herr Jean-Baptiste Felten,
Geschäftsführer der Felten & Compagnie AG
mit Sitz in Wilen, Schweiz, wohnhaft in
Wilen, Schweiz, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit
beginnt nach Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 23.
August 2017 und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge
auf die Empfehlung des Nominierungs- und
Rechtsausschusses.
Herr Dr. Dieter Hahn ist im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung Mitglied außerdem in
folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der bitop
AG, Witten
* Beirat der BNK Service GmbH, München
* Präsident des Verwaltungsrats der KF 15
Suisse AG, Luzern, Schweiz
* Verwaltungsrat der Nikita II S.A.,
Luxemburg, Luxemburg
* Verwaltungsrat der Tosca II S.A.,
Luxemburg, Luxemburg
Herr Jean-Baptiste Felten ist im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung Mitglied außerdem in
folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Präsident des Verwaltungsrats der Hans
Naegeli AG, Berlingen, Schweiz
* Präsident des Verwaltungsrats der Felten &
Compagnie AG, Wilen b. Wollerau, Schweiz
Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs.
5 des Deutschen Corporate Governance Kodex
werden die persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:
* Herr Dr. Dieter Hahn ist Geschäftsführer
der KF 15 GmbH, welche rd. 18,08% der
Aktien der Constantin Medien AG hält.
Ferner ist er Geschäftsführer der DHV
GmbH, welche weitere rd. 6,67% der Aktien
der Constantin Medien AG hält.
Außerdem hält Herr Dr. Dieter Hahn
persönlich Aktien der Constantin Medien
AG. Ferner obliegt der KF 15 GmbH die
Geschäftsführung der
Rechtsverfolgungsgemeinschaft ehemaliger
Gesellschafter der Formel Eins -
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, an
welcher u.a. die KF 15 GmbH und die
Constantin Medien AG als Gesellschafter
beteiligt sind.
6. *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015*
Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG
hat am 10. November 2016 folgenden
Beschlussvorschlägen des Vorstands und des
Aufsichtsrats zugestimmt:
a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel
wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.'_
b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands
Bernhard Burgener wird für das
Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung
erteilt.'_
c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands
Antonio Arrigoni wird für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_
Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG
hat am 10. November 2016 folgendem
Beschlussvorschlag des Vorstands und des
Aufsichtsrats nicht zugestimmt:
d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands
Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.'_
Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben
Aktionäre der Constantin Medien AG
Anfechtungsklagen erhoben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Fred Kogel wird gemäß §
244 Satz 1 AktG bestätigt.'
b) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene
Nichtentlastung von Herrn Bernhard
Burgener wird gemäß § 244 Satz 1
AktG bestätigt.'
c) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Antonio Arrigoni wird
gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
d) 'Die am 10. November 2016 durch die
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July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
Hauptversammlung vorgenommene
Nichtentlastung von Herrn Hanns Beese
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG
bestätigt.'
7. *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015*
Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG
hat am 10. November 2016 folgenden
Beschlussvorschlägen des Vorstands und des
Aufsichtsrats zugestimmt:
a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr.
Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.'_
b) _'Dem ehemaligen Mitglied des
Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_
c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea
Laub wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.'_
d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats
Jean-Baptiste Felten wird für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_
e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P.
Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.'_
f) _'Dem ehemaligen Mitglied des
Aufsichtsrats René Camenzind wird für das
Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung
erteilt.'_
Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben
Aktionäre der Constantin Medien AG
Anfechtungsklagen erhoben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Dr. Dieter Hahn wird gemäß
§ 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
b) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Dr. Bernd Kuhn wird gemäß
§ 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
c) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Frau Andrea Laub wird gemäß §
244 Satz 1 AktG bestätigt.'
d) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Jean-Baptiste Felten wird
gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
e) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Jan P. Weidner wird gemäß
§ 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
f) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene
Nichtentlastung von Herrn René Camenzind
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG
bestätigt.'
8. *Bestätigung der Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG
hat am 10. November 2016 folgenden
Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats
zugestimmt:
'Mit Ablauf dieser ordentlichen
Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau
Andrea Laub, welche von der ordentlichen
Hauptversammlung 2013 zum Aufsichtsratsmitglied
gewählt wurde. Herr Stefan Collorio wurde auf
Antrag des Vorstands der Gesellschaft durch
Beschluss des Amtsgerichts München
(Registergericht) vom 11. Februar 2016 (als
Nachfolger von Herrn René Camenzind) zum
Aufsichtsratsmitglied bestellt; seine Amtszeit
endet entsprechend dem Antrag des Vorstands mit
Ablauf der über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 beschließenden
Hauptversammlung. Ferner hat Herr Dr. Bernd
Kuhn sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum
18. Juli 2016 niedergelegt, dessen Amtszeit mit
Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung
geendet hätte.
_Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in Verbindung
mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden._
_Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:_
a) 'Frau Andrea Laub, Director Finance und
Head of Shared Services der Burda Style
Group, wohnhaft in München, wird zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die
Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
b) 'Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und Geschäftsführer der
M-Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in
München, wohnhaft in München, wird zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die
Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
c) 'Herr Jörn Arne Rees, Strategieberater
sowie Privatdozent an der Columbia
Business School, wohnhaft in New
York/Vereinigte Staaten von Amerika, wird
zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
_Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge
auf die Empfehlung des Nominierungs- und
Rechtsausschusses._
_Frau Laub, Herr Collorio und Herr Rees sind im
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien._
_Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs.
5 des Deutschen Corporate Governance Kodex
werden die persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:_
* _Herr Collorio ist Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät
die Aktionärin KF 15 GmbH über die M-Audit
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das
Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn
ist Gesellschafter und Geschäftsführer der
KF 15 GmbH._
* _Frau Laub ist Mitglied des Aufsichtsrats
der Gesellschaft; im Übrigen steht
Frau Laub weder in persönlichen noch in
geschäftlichen Beziehungen zum
Unternehmen, zu den Organen der
Gesellschaft oder zu einem wesentlich an
der Gesellschaft beteiligten Aktionär._
* _Herr Rees ist nicht Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft; im
Übrigen steht Herr Rees weder in
persönlichen noch in geschäftlichen
Beziehungen zum Unternehmen, zu den
Organen der Gesellschaft oder zu einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär.'_
Mit Ausnahme der nachfolgend aufgelisteten sind
die in den Beschlussvorschlägen des
Aufsichtsrates und der Einberufung der
Hauptversammlung der Constantin Medien AG zum
09. und 10. November 2016 enthaltenen
personenbezogenen Angaben in Bezug auf die zur
Wahl in den Aufsichtsrat der Constantin Medien
AG vorgeschlagenen Kandidaten nach wie vor
unverändert zutreffend zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser
Hauptversammlungseinberufung:
* Betreffend die berufliche Tätigkeit von
Herrn Rees wird gegenüber den
Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates
und der Einberufung der Hauptversammlung
der Constantin Medien AG zum 09. und 10.
November 2016 folgende Veränderungen
offengelegt: Herr Jörn Arne Rees ist
Venture Partner der Crosslantic Capital
Management GmbH, Direktor bei Synergy
Sports, Strategieberater sowie
Privatdozent an der Columbia Business
School.
* Betreffend die Offenlegung gemäß der
Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird
gegenüber den Beschlussvorschlägen des
Aufsichtsrates und der Einberufung der
Hauptversammlung der Constantin Medien AG
zum 09. und 10. November 2016 im Hinblick
auf Herrn Collorio folgende Veränderung
offengelegt: Herr Collorio ist Mitglied
des Aufsichtsrats der Gesellschaft und
berät die Aktionärin KF 15 GmbH und die
DHV GmbH über die M-Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das
Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn
ist Gesellschafter und Geschäftsführer der
KF 15 GmbH und der DHV GmbH.
Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben
Aktionäre der Constantin Medien AG
Anfechtungsklagen erhoben.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Wahl von
Frau Andrea Laub zum Mitglied des
Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz
1 AktG bestätigt.'
b) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Wahl von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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