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DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-07-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - 
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
am Mittwoch, dem 23. August 2017, um 10:00 Uhr in den 
Räumen des Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538 
München, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
    Dezember 2016, des zusammengefassten 
    Konzernlage- und Lageberichts sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und 
    Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
    daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
    Beschlussfassung vorgesehen. 
2.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
    das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
       wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem Mitglied des Vorstands Olaf 
       Schröder wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    c) _'Dem Mitglied des Vorstands Dr. Peter 
       Braunhofer wird für das Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt.'_ 
    d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt.'_ 
    e) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Leif Arne Anders wird für das 
       Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. 
       Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea 
       Laub wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Stefan 
       Collorio wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats 
       Jean-Baptiste Felten wird für das 
       Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 
    e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. 
       Weidner wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    f) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Arne 
       Rees wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    g) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das 
       Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 
4.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    _'Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird 
    zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.'_ 
 
    Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag 
    auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
5.  *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 
    23. August 2017 endet die Amtszeit der 
    Aufsichtsratsmitglieder Dr. Dieter Hahn und 
    Jean-Baptiste Felten. Der Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der 
    Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG 
    aus sechs Mitgliedern, die von der 
    Hauptversammlung gewählt werden. Die 
    Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
    gebunden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
    Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) 'Herr Dr. Dieter Hahn, Geschäftsführender 
       Gesellschafter der KF 15 GmbH und der DHV 
       GmbH mit Sitz in München, wohnhaft in 
       München, wird zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf der ordentlichen 
       Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. 
       August 2017 und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
    b) 'Herr Jean-Baptiste Felten, 
       Geschäftsführer der Felten & Compagnie AG 
       mit Sitz in Wilen, Schweiz, wohnhaft in 
       Wilen, Schweiz, wird zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf der ordentlichen 
       Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. 
       August 2017 und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
    Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge 
    auf die Empfehlung des Nominierungs- und 
    Rechtsausschusses. 
 
    Herr Dr. Dieter Hahn ist im Zeitpunkt der 
    Bekanntmachung der Einberufung dieser 
    Hauptversammlung Mitglied außerdem in 
    folgenden gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien: 
 
    * Vorsitzender des Aufsichtsrats der bitop 
      AG, Witten 
    * Beirat der BNK Service GmbH, München 
    * Präsident des Verwaltungsrats der KF 15 
      Suisse AG, Luzern, Schweiz 
    * Verwaltungsrat der Nikita II S.A., 
      Luxemburg, Luxemburg 
    * Verwaltungsrat der Tosca II S.A., 
      Luxemburg, Luxemburg 
 
    Herr Jean-Baptiste Felten ist im Zeitpunkt der 
    Bekanntmachung der Einberufung dieser 
    Hauptversammlung Mitglied außerdem in 
    folgenden gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien: 
 
    * Präsident des Verwaltungsrats der Hans 
      Naegeli AG, Berlingen, Schweiz 
    * Präsident des Verwaltungsrats der Felten & 
      Compagnie AG, Wilen b. Wollerau, Schweiz 
 
    Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 
    5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    werden die persönlichen und geschäftlichen 
    Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum 
    Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
    einem wesentlich an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: 
 
    * Herr Dr. Dieter Hahn ist Geschäftsführer 
      der KF 15 GmbH, welche rd. 18,08% der 
      Aktien der Constantin Medien AG hält. 
      Ferner ist er Geschäftsführer der DHV 
      GmbH, welche weitere rd. 6,67% der Aktien 
      der Constantin Medien AG hält. 
      Außerdem hält Herr Dr. Dieter Hahn 
      persönlich Aktien der Constantin Medien 
      AG. Ferner obliegt der KF 15 GmbH die 
      Geschäftsführung der 
      Rechtsverfolgungsgemeinschaft ehemaliger 
      Gesellschafter der Formel Eins - 
      Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, an 
      welcher u.a. die KF 15 GmbH und die 
      Constantin Medien AG als Gesellschafter 
      beteiligt sind. 
6.  *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgenden 
    Beschlussvorschlägen des Vorstands und des 
    Aufsichtsrats zugestimmt: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
       wird für das Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Bernhard Burgener wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
       erteilt.'_ 
    c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Antonio Arrigoni wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgendem 
    Beschlussvorschlag des Vorstands und des 
    Aufsichtsrats nicht zugestimmt: 
 
    d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt.'_ 
 
    Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben 
    Aktionäre der Constantin Medien AG 
    Anfechtungsklagen erhoben. 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Fred Kogel wird gemäß § 
       244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    b) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene 
       Nichtentlastung von Herrn Bernhard 
       Burgener wird gemäß § 244 Satz 1 
       AktG bestätigt.' 
    c) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Antonio Arrigoni wird 
       gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    d) 'Die am 10. November 2016 durch die 

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July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Hauptversammlung vorgenommene 
       Nichtentlastung von Herrn Hanns Beese 
       wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt.' 
7.  *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgenden 
    Beschlussvorschlägen des Vorstands und des 
    Aufsichtsrats zugestimmt: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. 
       Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
    c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea 
       Laub wird für das Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt.'_ 
    d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats 
       Jean-Baptiste Felten wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
    e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. 
       Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt.'_ 
    f) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats René Camenzind wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
       erteilt.'_ 
 
    Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben 
    Aktionäre der Constantin Medien AG 
    Anfechtungsklagen erhoben. 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Dr. Dieter Hahn wird gemäß 
       § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    b) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Dr. Bernd Kuhn wird gemäß 
       § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    c) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Frau Andrea Laub wird gemäß § 
       244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    d) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Jean-Baptiste Felten wird 
       gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    e) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Jan P. Weidner wird gemäß 
       § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    f) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene 
       Nichtentlastung von Herrn René Camenzind 
       wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt.' 
8.  *Bestätigung der Wahl von 
    Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgenden 
    Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats 
    zugestimmt: 
 
    'Mit Ablauf dieser ordentlichen 
    Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau 
    Andrea Laub, welche von der ordentlichen 
    Hauptversammlung 2013 zum Aufsichtsratsmitglied 
    gewählt wurde. Herr Stefan Collorio wurde auf 
    Antrag des Vorstands der Gesellschaft durch 
    Beschluss des Amtsgerichts München 
    (Registergericht) vom 11. Februar 2016 (als 
    Nachfolger von Herrn René Camenzind) zum 
    Aufsichtsratsmitglied bestellt; seine Amtszeit 
    endet entsprechend dem Antrag des Vorstands mit 
    Ablauf der über die Entlastung für das 
    Geschäftsjahr 2015 beschließenden 
    Hauptversammlung. Ferner hat Herr Dr. Bernd 
    Kuhn sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 
    18. Juli 2016 niedergelegt, dessen Amtszeit mit 
    Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung 
    geendet hätte. 
 
    _Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
    gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in Verbindung 
    mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs 
    Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
    gewählt werden._ 
 
    _Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
    Beschlüsse zu fassen:_ 
 
    a) 'Frau Andrea Laub, Director Finance und 
       Head of Shared Services der Burda Style 
       Group, wohnhaft in München, wird zum 
       Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
       Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
       ordentlichen Hauptversammlung der 
       Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
    b) 'Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer, 
       Steuerberater und Geschäftsführer der 
       M-Audit GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 
       München, wohnhaft in München, wird zum 
       Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
       Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
       ordentlichen Hauptversammlung der 
       Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
    c) 'Herr Jörn Arne Rees, Strategieberater 
       sowie Privatdozent an der Columbia 
       Business School, wohnhaft in New 
       York/Vereinigte Staaten von Amerika, wird 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
       Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
       ordentlichen Hauptversammlung der 
       Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
    _Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge 
    auf die Empfehlung des Nominierungs- und 
    Rechtsausschusses._ 
 
    _Frau Laub, Herr Collorio und Herr Rees sind im 
    Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
    dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in 
    anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
    und vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien._ 
 
    _Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 
    5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    werden die persönlichen und geschäftlichen 
    Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum 
    Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
    einem wesentlich an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:_ 
 
    * _Herr Collorio ist Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät 
      die Aktionärin KF 15 GmbH über die M-Audit 
      GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das 
      Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn 
      ist Gesellschafter und Geschäftsführer der 
      KF 15 GmbH._ 
    * _Frau Laub ist Mitglied des Aufsichtsrats 
      der Gesellschaft; im Übrigen steht 
      Frau Laub weder in persönlichen noch in 
      geschäftlichen Beziehungen zum 
      Unternehmen, zu den Organen der 
      Gesellschaft oder zu einem wesentlich an 
      der Gesellschaft beteiligten Aktionär._ 
    * _Herr Rees ist nicht Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft; im 
      Übrigen steht Herr Rees weder in 
      persönlichen noch in geschäftlichen 
      Beziehungen zum Unternehmen, zu den 
      Organen der Gesellschaft oder zu einem 
      wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär.'_ 
 
    Mit Ausnahme der nachfolgend aufgelisteten sind 
    die in den Beschlussvorschlägen des 
    Aufsichtsrates und der Einberufung der 
    Hauptversammlung der Constantin Medien AG zum 
    09. und 10. November 2016 enthaltenen 
    personenbezogenen Angaben in Bezug auf die zur 
    Wahl in den Aufsichtsrat der Constantin Medien 
    AG vorgeschlagenen Kandidaten nach wie vor 
    unverändert zutreffend zum Zeitpunkt der 
    Veröffentlichung dieser 
    Hauptversammlungseinberufung: 
 
    * Betreffend die berufliche Tätigkeit von 
      Herrn Rees wird gegenüber den 
      Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates 
      und der Einberufung der Hauptversammlung 
      der Constantin Medien AG zum 09. und 10. 
      November 2016 folgende Veränderungen 
      offengelegt: Herr Jörn Arne Rees ist 
      Venture Partner der Crosslantic Capital 
      Management GmbH, Direktor bei Synergy 
      Sports, Strategieberater sowie 
      Privatdozent an der Columbia Business 
      School. 
    * Betreffend die Offenlegung gemäß der 
      Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
      gegenüber den Beschlussvorschlägen des 
      Aufsichtsrates und der Einberufung der 
      Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
      zum 09. und 10. November 2016 im Hinblick 
      auf Herrn Collorio folgende Veränderung 
      offengelegt: Herr Collorio ist Mitglied 
      des Aufsichtsrats der Gesellschaft und 
      berät die Aktionärin KF 15 GmbH und die 
      DHV GmbH über die M-Audit GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das 
      Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn 
      ist Gesellschafter und Geschäftsführer der 
      KF 15 GmbH und der DHV GmbH. 
 
    Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben 
    Aktionäre der Constantin Medien AG 
    Anfechtungsklagen erhoben. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
    Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Wahl von 
       Frau Andrea Laub zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz 
       1 AktG bestätigt.' 
    b) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Wahl von 

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