DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-07-17 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - - ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 23. August 2017, um 10:00 Uhr in den Räumen des Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538 München, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ b) _'Dem Mitglied des Vorstands Olaf Schröder wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ c) _'Dem Mitglied des Vorstands Dr. Peter Braunhofer wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ e) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Leif Arne Anders wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ b) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea Laub wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Stefan Collorio wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jean-Baptiste Felten wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. Weidner wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ f) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Arne Rees wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ g) _'Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: _'Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.'_ Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2017 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Dieter Hahn und Jean-Baptiste Felten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) 'Herr Dr. Dieter Hahn, Geschäftsführender Gesellschafter der KF 15 GmbH und der DHV GmbH mit Sitz in München, wohnhaft in München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. August 2017 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' b) 'Herr Jean-Baptiste Felten, Geschäftsführer der Felten & Compagnie AG mit Sitz in Wilen, Schweiz, wohnhaft in Wilen, Schweiz, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. August 2017 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge auf die Empfehlung des Nominierungs- und Rechtsausschusses. Herr Dr. Dieter Hahn ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied außerdem in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Vorsitzender des Aufsichtsrats der bitop AG, Witten * Beirat der BNK Service GmbH, München * Präsident des Verwaltungsrats der KF 15 Suisse AG, Luzern, Schweiz * Verwaltungsrat der Nikita II S.A., Luxemburg, Luxemburg * Verwaltungsrat der Tosca II S.A., Luxemburg, Luxemburg Herr Jean-Baptiste Felten ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied außerdem in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Präsident des Verwaltungsrats der Hans Naegeli AG, Berlingen, Schweiz * Präsident des Verwaltungsrats der Felten & Compagnie AG, Wilen b. Wollerau, Schweiz Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: * Herr Dr. Dieter Hahn ist Geschäftsführer der KF 15 GmbH, welche rd. 18,08% der Aktien der Constantin Medien AG hält. Ferner ist er Geschäftsführer der DHV GmbH, welche weitere rd. 6,67% der Aktien der Constantin Medien AG hält. Außerdem hält Herr Dr. Dieter Hahn persönlich Aktien der Constantin Medien AG. Ferner obliegt der KF 15 GmbH die Geschäftsführung der Rechtsverfolgungsgemeinschaft ehemaliger Gesellschafter der Formel Eins - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, an welcher u.a. die KF 15 GmbH und die Constantin Medien AG als Gesellschafter beteiligt sind. 6. *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat am 10. November 2016 folgenden Beschlussvorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats zugestimmt: a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Bernhard Burgener wird für das Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung erteilt.'_ c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Antonio Arrigoni wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat am 10. November 2016 folgendem Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht zugestimmt: d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben Aktionäre der Constantin Medien AG Anfechtungsklagen erhoben. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Fred Kogel wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' b) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Nichtentlastung von Herrn Bernhard Burgener wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' c) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Antonio Arrigoni wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' d) 'Die am 10. November 2016 durch die
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July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
Hauptversammlung vorgenommene Nichtentlastung von Herrn Hanns Beese wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 7. *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat am 10. November 2016 folgenden Beschlussvorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats zugestimmt: a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea Laub wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jean-Baptiste Felten wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ f) _'Dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats René Camenzind wird für das Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung erteilt.'_ Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben Aktionäre der Constantin Medien AG Anfechtungsklagen erhoben. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Dr. Dieter Hahn wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' b) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Dr. Bernd Kuhn wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' c) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Frau Andrea Laub wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' d) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Jean-Baptiste Felten wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' e) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Entlastung von Herrn Jan P. Weidner wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' f) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Nichtentlastung von Herrn René Camenzind wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 8. *Bestätigung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat am 10. November 2016 folgenden Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats zugestimmt: 'Mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau Andrea Laub, welche von der ordentlichen Hauptversammlung 2013 zum Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde. Herr Stefan Collorio wurde auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts München (Registergericht) vom 11. Februar 2016 (als Nachfolger von Herrn René Camenzind) zum Aufsichtsratsmitglied bestellt; seine Amtszeit endet entsprechend dem Antrag des Vorstands mit Ablauf der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließenden Hauptversammlung. Ferner hat Herr Dr. Bernd Kuhn sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 18. Juli 2016 niedergelegt, dessen Amtszeit mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung geendet hätte. _Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden._ _Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:_ a) 'Frau Andrea Laub, Director Finance und Head of Shared Services der Burda Style Group, wohnhaft in München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' b) 'Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der M-Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, wohnhaft in München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' c) 'Herr Jörn Arne Rees, Strategieberater sowie Privatdozent an der Columbia Business School, wohnhaft in New York/Vereinigte Staaten von Amerika, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' _Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge auf die Empfehlung des Nominierungs- und Rechtsausschusses._ _Frau Laub, Herr Collorio und Herr Rees sind im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien._ _Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:_ * _Herr Collorio ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät die Aktionärin KF 15 GmbH über die M-Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn ist Gesellschafter und Geschäftsführer der KF 15 GmbH._ * _Frau Laub ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft; im Übrigen steht Frau Laub weder in persönlichen noch in geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär._ * _Herr Rees ist nicht Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft; im Übrigen steht Herr Rees weder in persönlichen noch in geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.'_ Mit Ausnahme der nachfolgend aufgelisteten sind die in den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und der Einberufung der Hauptversammlung der Constantin Medien AG zum 09. und 10. November 2016 enthaltenen personenbezogenen Angaben in Bezug auf die zur Wahl in den Aufsichtsrat der Constantin Medien AG vorgeschlagenen Kandidaten nach wie vor unverändert zutreffend zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Hauptversammlungseinberufung: * Betreffend die berufliche Tätigkeit von Herrn Rees wird gegenüber den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und der Einberufung der Hauptversammlung der Constantin Medien AG zum 09. und 10. November 2016 folgende Veränderungen offengelegt: Herr Jörn Arne Rees ist Venture Partner der Crosslantic Capital Management GmbH, Direktor bei Synergy Sports, Strategieberater sowie Privatdozent an der Columbia Business School. * Betreffend die Offenlegung gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird gegenüber den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und der Einberufung der Hauptversammlung der Constantin Medien AG zum 09. und 10. November 2016 im Hinblick auf Herrn Collorio folgende Veränderung offengelegt: Herr Collorio ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät die Aktionärin KF 15 GmbH und die DHV GmbH über die M-Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn ist Gesellschafter und Geschäftsführer der KF 15 GmbH und der DHV GmbH. Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben Aktionäre der Constantin Medien AG Anfechtungsklagen erhoben. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Wahl von Frau Andrea Laub zum Mitglied des Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' b) 'Die am 10. November 2016 durch die Hauptversammlung vorgenommene Wahl von
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