DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-07-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 -
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 23. August 2017, um 10:00 Uhr in den
Räumen des Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538
München, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung*
ein.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016, des zusammengefassten
Konzernlage- und Lageberichts sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung vorgesehen.
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel
wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
b) _'Dem Mitglied des Vorstands Olaf
Schröder wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
c) _'Dem Mitglied des Vorstands Dr. Peter
Braunhofer wird für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.'_
d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands
Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.'_
e) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands
Leif Arne Anders wird für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr.
Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.'_
b) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea
Laub wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Stefan
Collorio wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats
Jean-Baptiste Felten wird für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_
e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P.
Weidner wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
f) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Arne
Rees wird für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung erteilt.'_
g) _'Dem ehemaligen Mitglied des
Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
_'Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.'_
Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag
auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses.
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am
23. August 2017 endet die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder Dr. Dieter Hahn und
Jean-Baptiste Felten. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der
Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG
aus sechs Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) 'Herr Dr. Dieter Hahn, Geschäftsführender
Gesellschafter der KF 15 GmbH und der DHV
GmbH mit Sitz in München, wohnhaft in
München, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit
beginnt nach Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 23.
August 2017 und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
b) 'Herr Jean-Baptiste Felten,
Geschäftsführer der Felten & Compagnie AG
mit Sitz in Wilen, Schweiz, wohnhaft in
Wilen, Schweiz, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit
beginnt nach Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 23.
August 2017 und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge
auf die Empfehlung des Nominierungs- und
Rechtsausschusses.
Herr Dr. Dieter Hahn ist im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung Mitglied außerdem in
folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der bitop
AG, Witten
* Beirat der BNK Service GmbH, München
* Präsident des Verwaltungsrats der KF 15
Suisse AG, Luzern, Schweiz
* Verwaltungsrat der Nikita II S.A.,
Luxemburg, Luxemburg
* Verwaltungsrat der Tosca II S.A.,
Luxemburg, Luxemburg
Herr Jean-Baptiste Felten ist im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung dieser
Hauptversammlung Mitglied außerdem in
folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Präsident des Verwaltungsrats der Hans
Naegeli AG, Berlingen, Schweiz
* Präsident des Verwaltungsrats der Felten &
Compagnie AG, Wilen b. Wollerau, Schweiz
Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs.
5 des Deutschen Corporate Governance Kodex
werden die persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:
* Herr Dr. Dieter Hahn ist Geschäftsführer
der KF 15 GmbH, welche rd. 18,08% der
Aktien der Constantin Medien AG hält.
Ferner ist er Geschäftsführer der DHV
GmbH, welche weitere rd. 6,67% der Aktien
der Constantin Medien AG hält.
Außerdem hält Herr Dr. Dieter Hahn
persönlich Aktien der Constantin Medien
AG. Ferner obliegt der KF 15 GmbH die
Geschäftsführung der
Rechtsverfolgungsgemeinschaft ehemaliger
Gesellschafter der Formel Eins -
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, an
welcher u.a. die KF 15 GmbH und die
Constantin Medien AG als Gesellschafter
beteiligt sind.
6. *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015*
Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG
hat am 10. November 2016 folgenden
Beschlussvorschlägen des Vorstands und des
Aufsichtsrats zugestimmt:
a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel
wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.'_
b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands
Bernhard Burgener wird für das
Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung
erteilt.'_
c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands
Antonio Arrigoni wird für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_
Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG
hat am 10. November 2016 folgendem
Beschlussvorschlag des Vorstands und des
Aufsichtsrats nicht zugestimmt:
d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands
Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.'_
Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben
Aktionäre der Constantin Medien AG
Anfechtungsklagen erhoben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Fred Kogel wird gemäß §
244 Satz 1 AktG bestätigt.'
b) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene
Nichtentlastung von Herrn Bernhard
Burgener wird gemäß § 244 Satz 1
AktG bestätigt.'
c) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Antonio Arrigoni wird
gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
d) 'Die am 10. November 2016 durch die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -2-
Hauptversammlung vorgenommene
Nichtentlastung von Herrn Hanns Beese
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG
bestätigt.'
7. *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015*
Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG
hat am 10. November 2016 folgenden
Beschlussvorschlägen des Vorstands und des
Aufsichtsrats zugestimmt:
a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr.
Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr
2015 Entlastung erteilt.'_
b) _'Dem ehemaligen Mitglied des
Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_
c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea
Laub wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.'_
d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats
Jean-Baptiste Felten wird für das
Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_
e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P.
Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.'_
f) _'Dem ehemaligen Mitglied des
Aufsichtsrats René Camenzind wird für das
Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung
erteilt.'_
Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben
Aktionäre der Constantin Medien AG
Anfechtungsklagen erhoben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Dr. Dieter Hahn wird gemäß
§ 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
b) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Dr. Bernd Kuhn wird gemäß
§ 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
c) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Frau Andrea Laub wird gemäß §
244 Satz 1 AktG bestätigt.'
d) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Jean-Baptiste Felten wird
gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
e) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Entlastung
von Herrn Jan P. Weidner wird gemäß
§ 244 Satz 1 AktG bestätigt.'
f) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene
Nichtentlastung von Herrn René Camenzind
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG
bestätigt.'
8. *Bestätigung der Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG
hat am 10. November 2016 folgenden
Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats
zugestimmt:
'Mit Ablauf dieser ordentlichen
Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau
Andrea Laub, welche von der ordentlichen
Hauptversammlung 2013 zum Aufsichtsratsmitglied
gewählt wurde. Herr Stefan Collorio wurde auf
Antrag des Vorstands der Gesellschaft durch
Beschluss des Amtsgerichts München
(Registergericht) vom 11. Februar 2016 (als
Nachfolger von Herrn René Camenzind) zum
Aufsichtsratsmitglied bestellt; seine Amtszeit
endet entsprechend dem Antrag des Vorstands mit
Ablauf der über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 beschließenden
Hauptversammlung. Ferner hat Herr Dr. Bernd
Kuhn sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum
18. Juli 2016 niedergelegt, dessen Amtszeit mit
Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung
geendet hätte.
_Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in Verbindung
mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden._
_Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:_
a) 'Frau Andrea Laub, Director Finance und
Head of Shared Services der Burda Style
Group, wohnhaft in München, wird zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die
Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
b) 'Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und Geschäftsführer der
M-Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in
München, wohnhaft in München, wird zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die
Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
c) 'Herr Jörn Arne Rees, Strategieberater
sowie Privatdozent an der Columbia
Business School, wohnhaft in New
York/Vereinigte Staaten von Amerika, wird
zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft und endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
_Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge
auf die Empfehlung des Nominierungs- und
Rechtsausschusses._
_Frau Laub, Herr Collorio und Herr Rees sind im
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien._
_Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs.
5 des Deutschen Corporate Governance Kodex
werden die persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:_
* _Herr Collorio ist Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät
die Aktionärin KF 15 GmbH über die M-Audit
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das
Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn
ist Gesellschafter und Geschäftsführer der
KF 15 GmbH._
* _Frau Laub ist Mitglied des Aufsichtsrats
der Gesellschaft; im Übrigen steht
Frau Laub weder in persönlichen noch in
geschäftlichen Beziehungen zum
Unternehmen, zu den Organen der
Gesellschaft oder zu einem wesentlich an
der Gesellschaft beteiligten Aktionär._
* _Herr Rees ist nicht Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft; im
Übrigen steht Herr Rees weder in
persönlichen noch in geschäftlichen
Beziehungen zum Unternehmen, zu den
Organen der Gesellschaft oder zu einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär.'_
Mit Ausnahme der nachfolgend aufgelisteten sind
die in den Beschlussvorschlägen des
Aufsichtsrates und der Einberufung der
Hauptversammlung der Constantin Medien AG zum
09. und 10. November 2016 enthaltenen
personenbezogenen Angaben in Bezug auf die zur
Wahl in den Aufsichtsrat der Constantin Medien
AG vorgeschlagenen Kandidaten nach wie vor
unverändert zutreffend zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser
Hauptversammlungseinberufung:
* Betreffend die berufliche Tätigkeit von
Herrn Rees wird gegenüber den
Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates
und der Einberufung der Hauptversammlung
der Constantin Medien AG zum 09. und 10.
November 2016 folgende Veränderungen
offengelegt: Herr Jörn Arne Rees ist
Venture Partner der Crosslantic Capital
Management GmbH, Direktor bei Synergy
Sports, Strategieberater sowie
Privatdozent an der Columbia Business
School.
* Betreffend die Offenlegung gemäß der
Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird
gegenüber den Beschlussvorschlägen des
Aufsichtsrates und der Einberufung der
Hauptversammlung der Constantin Medien AG
zum 09. und 10. November 2016 im Hinblick
auf Herrn Collorio folgende Veränderung
offengelegt: Herr Collorio ist Mitglied
des Aufsichtsrats der Gesellschaft und
berät die Aktionärin KF 15 GmbH und die
DHV GmbH über die M-Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das
Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn
ist Gesellschafter und Geschäftsführer der
KF 15 GmbH und der DHV GmbH.
Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben
Aktionäre der Constantin Medien AG
Anfechtungsklagen erhoben.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Wahl von
Frau Andrea Laub zum Mitglied des
Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz
1 AktG bestätigt.'
b) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Wahl von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -3-
Herrn Stefan Collorio zum Mitglied des
Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz
1 AktG bestätigt.'
c) 'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Wahl von
Herrn Jörn Arne Rees zum Mitglied des
Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz
1 AktG bestätigt.'
9. *Bestätigung der Beschlussfassung über eine
Satzungsänderung betreffend die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder*
Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG
hat am 10. November 2016 folgendem
Beschlussvorschlag des Vorstands und des
Aufsichtsrats zugestimmt:
_'§ 5 Abs. 3 Satz 5 der Satzung wird geändert
und lautet künftig wie folgt:_
_Die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern
bedarf einer Mehrheit von mindestens drei
Viertel der abgegebenen Stimmen.'_
Gegen den vorgenannten Beschluss haben
Aktionäre der Constantin Medien AG
Anfechtungsklagen erhoben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Die am 10. November 2016 durch die
Hauptversammlung vorgenommene Änderung von
§ 5 Abs. 3 Satz 5 der Satzung wird gemäß §
244 Satz 1 AktG bestätigt.'
10. *Aufhebung der Beschlussfassung über die
Strategie zur Neuausrichtung des Constantin
Medien-Konzerns gemäß § 119 Abs. 2 AktG*
Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG
hat am 10. November 2016 folgendem
Beschlussvorschlag des Vorstands zugestimmt:
'Der Vorstand der Constantin Medien AG
beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit auf die
Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing
zu fokussieren, nach Möglichkeit die
Verwaltungskosten unter Auflösung von
Mehrfachstrukturen zu reduzieren und eine
nachhaltige Verbesserung der
Finanzierungsstruktur zu erreichen. Dieser
Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns
stimmt die Hauptversammlung gemäß § 119
Abs. 2 AktG zu.'
Gegen den vorgenannten Beschluss haben
Aktionäre der Constantin Medien AG
Anfechtungsklagen erhoben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Der oben genannte Beschluss der
Hauptversammlung über die Strategie zur
Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns
gemäß § 119 Abs. 2 AktG wird mit
Rückwirkung auf seine Feststellung am 10.
November 2016 aufgehoben.'
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur
Hauptversammlung*
*Vorlagen*
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen
insbesondere die folgenden Unterlagen in den
Geschäftsräumen am Sitz der Constantin Medien
AG, Münchener Straße 101g in 85737
Ismaning, zur Einsicht der Aktionäre aus und
werden jedem Aktionär auf Verlangen
unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift
überlassen:
Zu Tagesordnungspunkt 1:
* Jahresabschluss der Constantin Medien AG
zum 31. Dezember 2016 nebst
zusammengefasstem Konzernlagebericht und
Lagebericht
* Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016
nebst zusammengefasstem Konzernlagebericht
und Lagebericht
* Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016
* Erläuterungen des Vorstands gemäß §
176 Abs. 1 AktG
Die vorgenannten Unterlagen können
außerdem im Internet unter
www.constantin-medien.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung/HV August 2017
ordentlich eingesehen werden.
*Grundkapital und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
93.600.000,00 und ist eingeteilt in 93.600.000
Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
93.600.000, hiervon ruhen gemäß § 71b AktG
162 Stimmrechte. Diese Angaben beziehen sich
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung im Bundesanzeiger.
*Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung
des Stimmrechts*
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach
den §§ 121 ff. AktG und §§ 15, 15b der Satzung.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig
angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung
nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss
spätestens am 16. August 2017, 24:00 Uhr, dem
Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter
folgender Adresse zugehen:
_Per Post an:_
_Constantin Medien AG_
_c/o Link Market Services GmbH_
_Landshuter Allee 10_
_80637 München_
_Deutschland_
_oder per Telefax an: +49 (0)89 21 0 27-289_
_oder per E-Mail an:
inhaberaktien@linkmarketservices.de_
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform
(§ 126b BGB) erfolgen. Sie kann auch per
Telefax oder per E-Mail übermittelt werden.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellte und auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h.
02. August 2017, 00:00 Uhr) bezogene
Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut nach. Diese
Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse
spätestens am 16. August 2017, 24:00 Uhr,
eingehen. Wir weisen darauf hin, dass
Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und
ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß
nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt
werden.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist
in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135
AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der
Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den
Aktionären ein Formular zur Erteilung der
Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular,
das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet
werden kann, steht auch zum Download unter
www.constantin-medien.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung/HV August 2017
ordentlich bereit. Der Nachweis der
Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per
E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser
Hauptversammlung die von der Gesellschaft
benannten, an die Weisungen der Aktionäre
gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die
Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären über die
Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus
stehen den Aktionären auch unter der
Internetadresse www.constantin-medien.de im
Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/HV
August 2017 ordentlich weitere Informationen
zur Stimmrechtsvertretung durch die von der
Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter
sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
*Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären*
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre,
deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen
muss der Gesellschaft unter der nachfolgend
bekannt gemachten Adresse mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens am 23. Juli
2017, 24:00 Uhr, zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder
Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag
gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist
nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und
2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu
machen, wenn er der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekannt gemachten Adresse
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag
des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
spätestens am 08. August 2017, 24:00 Uhr,
zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer
Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist
nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs.
1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich
zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekannt gemachten Adresse
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag
des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
spätestens am 08. August 2017, 24:00 Uhr,
zugeht. Anträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären sind ausschließlich an folgende
Anschrift zu richten:
_Per Post an:_
_Constantin Medien AG_
_Vorstandsbüro_
_Münchener Straße 101g_
_85737 Ismaning_
_oder per Telefax an: +49 (0)89 99 500 555_
_oder per E-Mail an:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
hauptversammlung@constantin-medien.de_
Anderweitig adressierte Anträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG stehen
den Aktionären unter www.constantin-medien.de
im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung/HV August 2017
ordentlich zur Verfügung. Zugänglich zu
machende Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären werden unter der vorgenannten
Internetadresse zugänglich gemacht.
*Sonstige Hinweise*
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG
erläutern wir die Bedeutung des
Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3
Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen
Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also am 02. August 2017,
00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der
weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen
Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an
der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr
Stimmrecht auszuüben.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG
darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben
ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Nähere Informationen zu
diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären unter
www.constantin-medien.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung/HV August 2017
ordentlich zur Verfügung. Unter
www.constantin-medien.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung/HV August 2017
ordentlich sind außerdem die gemäß §
124a AktG zu veröffentlichenden Informationen
zugänglich.
*Anfragen und Anforderung von Unterlagen*
Zur Erleichterung der Vorbereitung der
Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer
möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft
auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir,
Anfragen und Anforderungen von Unterlagen
ausschließlich zu richten an die:
_Per Post an:_
_Constantin Medien AG_
_Vorstandsbüro_
_Münchener Straße 101g_
_85737 Ismaning_
_oder per Telefax: +49 (0)89 99 500 555_
_oder per E-Mail:
hauptversammlung@constantin-medien.de_
Ismaning, im Juli 2017
*Constantin Medien AG*
_Der Vorstand_
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