LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof beurteilt an
diesem Dienstag (9.30 Uhr) das deutsche Mitbestimmungsgesetz. Anlass
ist ein Rechtsstreit um die Wahl von Arbeitnehmervertretern in den
Aufsichtsrat der Tui
Ein Aktionär des multinationalen Reisekonzerns hält es für einen Verstoß gegen EU-Recht, dass nur Mitarbeiter in Deutschland mitbestimmen dürfen, nicht aber Konzernbeschäftigte in anderen EU-Ländern. Der zuständige Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe war in seinen Schlussanträgen allerdings anderer Auffassung: Er hält das deutsche Mitbestimmungsgesetz für vereinbar mit EU-Recht. (Rechtssache C-566/15)/vsr/DP/jha
ISIN DE000TUAG000
AXC0011 2017-07-18/05:49