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Dow Jones News
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DGAP-HV: Hamburger Getreide-Lagerhaus AG: -2-

DJ DGAP-HV: Hamburger Getreide-Lagerhaus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Hamburger Getreide-Lagerhaus AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 25.08.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG Hamburg Tagesordnung 
 
für die ordentliche Hauptversammlung am 25.08.2017 um 
11.00 Uhr - in der Kühne Logistics University, 
Großer Grasbrook 17 in 20457 Hamburg - 
 
*1.* 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
31.12.2016 mit dem Lagebericht des Vorstands sowie dem 
Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB* 
 
Die Unterlagen sind gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG 
über die Internetseite 
 
www.hgl-ag.de 
 
zugänglich. Beschlussfassungen zu diesem 
Tagesordnungspunkt sind gesetzlich nicht erforderlich, 
da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
festgestellt und gebilligt hat. 
 
*2.* 
*Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für 
das Geschäftsjahr 2016* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem amtierenden 
Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*3.* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden 
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2016 Entlastung zu erteilen. 
 
*4.* 
*Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roser GmbH, 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Drehbahn 7, 20354 
Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 
zu wählen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Sämtliche ausgegebenen 323.000 Stamm-Stückaktien und 
51.000 Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft sind im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sowohl 
teilnahme- als auch stimmberechtigt. 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden 
und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bis zum *18. 
August 2017, 24.00 Uhr* (MESZ) bei der Gesellschaft 
unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder 
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen: 
 
*Hamburger Getreide-Lagerhaus AG, c/o Otto M.* 
*Schröder Bank AG, Axel-Springer-Platz 3 in 20355 
Hamburg* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen 
ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in 
deutscher oder englischer Sprache abgefassten 
besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das 
depotführende Institut nachzuweisen. 
 
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 
*04. August 2017, 0.00 Uhr* (MESZ) beziehen (sog. 
Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer 
Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB). 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und für die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes 
mehr einher. Im Falle einer teilweisen oder 
vollständigen Veräußerung des Aktienbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die nach dem 
Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind 
nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen 
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, sich 
frühzeitig anzumelden und sich alsbald mit ihrem 
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Jeder Aktionär kann Stimmrechte in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch 
eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall hat eine Anmeldung nach den vorstehenden 
Bestimmungen rechtzeitig zu erfolgen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere Personen 
zurückweisen lassen. 
Die Vollmachtserteilung, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). 
 
Die Aktionäre können hierzu die Rückseite der 
Eintrittskarte, die ihnen zugesandt wird, verwenden. 
 
Für die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung 
des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht die 
nachfolgende Adresse zur Verfügung: 
 
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG 
Neuer Wall 18 - 20354 Hamburg 
Telefax: 040 34 03 72 
E-Mail: hglag@web.de 
 
Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen, 
vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir 
unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder diesen gleichgestellten Personen oder 
Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
*Anträge von Aktionären Recht auf Ergänzung der 
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 am Grundkapital erreichen 
(Mindestbeteiligung), können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gegeben werden. 
Diese Voraussetzungen sind bei einer Mindestbeteiligung 
von 18.700 Stückaktien der Gesellschaft erfüllt. Die 
Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen 
werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen 
genügt. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das 
Verlangen halten. 
 
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch 
den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei 
jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Auch auf 
einen beschlusslosen Diskussionspunkt kann das 
Ergänzungsverlangen zielen. Es muss der Gesellschaft 
bis spätestens *25. Juli 2017, 24.00 Uhr* (MESZ) unter 
der Anschrift: 
 
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG 
Neuer Wall 18 - 20354 Hamburg 
 
zugehen. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von 
Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach 
§ 127 AktG einschließlich Begründung sind unter 
Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum *10. August 
2017, 24.00 Uhr* (MESZ) schriftlich, per Telefax oder 
per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft 
 
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG 
Telefax: 040 - 34 03 72 
E-Mail: hglag@web.de 
 
zu richten. 
 
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
Die Gesellschaft wird Anträge und/oder Wahlvorschläge 
unmittelbar nach Eingang im Internet unter der 
Internetadresse 
 
www.hgl-ag.de 
 
veröffentlichen. 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort 
ebenfalls veröffentlicht. 
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines 
Gegenantrages und seiner Begründung absehen, wenn einer 
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG 
vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrages 
braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
Aktionäre sind gemäß § 127 AktG berechtigt, 
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
oder von Abschlussprüfern zu unterbreiten. Für sie gilt 
die vorstehende Regelung zu Gegenanträgen 
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der 
Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht. 
Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 
126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der Wahlvorschlag auch 
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der 
Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort 
des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. 
Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 19, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben 
zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthält. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär und Aktionärsvertreter ist gemäß § 
131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung 
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Der Vorsitzende der Versammlung ist 
berechtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs 
zeitlich angemessen zu beschränken. Der Vorstand ist 
berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz 
abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) 
die Auskunft zu verweigern, weil etwa die 
Auskunftserteilung nach vernünftiger kaufmännischer 
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen 
Nachteil zuzufügen. 
 
*Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Den Aktionären werden die Informationen und die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen 
gemäß § 124 a AktG auf der Internetseite 
 
www.hgl-ag.de 
 
zugänglich gemacht. Sämtliche der Hauptversammlung 
zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung am 25. August 2017 zugänglich sein. 
 
Hamburg, im Juni 2017 
 
*Hamburger Getreide-Lagerhaus AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-07-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Hamburger Getreide-Lagerhaus AG 
             Neuer Wall 18 
             20354 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 3576670 
Fax:         +49 40 340372 
E-Mail:      hglag@web.de 
Internet:    http://www.hgl-ag.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
593983 2017-07-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 19, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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