Stuttgart (ots) - Rechtsstaatlich gilt bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung. Lebenspraktisch gilt aber auch die Vermutung, dass das Verfahren nicht mit glatten Freisprüchen für die Angeklagten enden wird. Beate Zschäpe sitzt schon in Haft, dort wird sie auch während eines möglichen Revisions- oder gar Wiederholungsverfahrens bleiben. Das bedeutet dann, dass auch die Belastung der Gerichtsverhandlung bleiben wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass die taktischen Winkelzüge am Ende zu einem Freispruch führen, tendieren hingegen gegen null
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