Düsseldorf (ots) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum europäischen Asylsystem ist auch ein Erfolg für Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Vorwürfe aus der CSU, mit ihrer Flüchtlingspolitik sei im Sommer 2015 eine "Herrschaft des Unrechts" in Deutschland eingezogen, wurden nun von höchstrichterlicher Stelle widerlegt. Es war rechtmäßig, dass Angela Merkel Flüchtlinge aus Ungarn nach Deutschland weiterreisen ließ. Ob es politisch klug war, ist indes eine andere Sache. Denn Merkel hebelte mit ihrem Alleingang nicht juristisch, aber doch de facto das Dublin-Verfahren aus. Demnach muss ein Asylbewerber dort den Asylantrag stellen, wo er erstmals die EU betritt. Kein Staat an der Außengrenze fühlte sich nach Merkels Solo daran gebunden. Die "Politik des Durchwinkens" der Flüchtlinge in die vermeintliche Wohlfahrtsinsel Deutschland existiert noch immer, wenn auch in geringerem Maße. Es gibt nur zwei Optionen: Entweder Deutschland schickt rigoros Flüchtlinge, die über einen EU-Staat eingereist sind, wieder in diesen Staat zurück. Oder die Kanzlerin muss eine neue Lastenverteilung in der 27-er EU umsetzen. Letzteres dürfte kaum gelingen.
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