Stuttgart (ots) - Europa betreibt in Sachen Flüchtlinge weiter eine Vogel-Strauß-Politik. Die Richter am Europäischen Gerichtshof haben einen Zustand für richtig erklärt, der sich nicht bewährt hat. Sie haben geurteilt, dass jener EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, den der Asylsuchende zuerst betreten hat. Länder wie Griechenland und Italien haben damit weiter die Probleme, um die sich die Staaten im Zentrum des Kontinents nicht kümmern wollen. Die Juristen am EuGH sehen die Schwächen des Asylsystems sehr genau. Zur Verbesserung tragen sie allerdings nicht bei.
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