Erste Abstimmung ist nicht beschlussfähig - die SANHA GmbH & Co. KG muss in die Verlängerung. Über das vom Unternehmen geplante Restrukturierungskonzept, das eine Prolongation der Unternehmensanleihe um fünf Jahre beinhaltet, konnte noch keine Entscheidung getroffen werden, da sich zu wenig Gläubiger an der ersten Abstimmung darüber beteiligten.
Bei der Abstimmung ohne Versammlung (1. AGV) der Gläubiger der SANHA-Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1TNA70) haben lediglich 16% des ausstehenden Anleihevolumens abgestimmt, so dass keine Beschlussfähigkeit (50 % wären erforderlich gewesen) erlangt werden konnte. Aufgrund der zu geringen Abstimmungsbeteiligung wird eine zweite AGV als Präsenzveranstaltung am 15. September 2017 in Essen stattfinden. Hier ist ein verringertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähigkeit erforderlich.
Darüber hinaus berichtet SANHA von einem leicht positiven Halbjahresergebnis in 2017 (vorläufige Zahlen), womit das Unternehmen nach eigenen Angaben im Plan liege.
Prolongation der SANHA-Anleihe
SANHA hat ihren Anleihegläubigern eine Prolongation der Unternehmensanleihe 2013/2018 ...
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