Köln (ots) - Fassaden von Wohn-, Büro oder Geschäftshäusern geben jeder Straße, jedem Viertel und jeder Stadt ein Gesicht. Durch äußere Einflüsse sind sie allerdings erheblichen Belastungen ausgesetzt. Die Sicherungspflicht liegt bei den Eigentümern. Es ist ihre Aufgabe, die Gebäudefassaden in einem ordentlichen Zustand zu halten, so dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Ganz egal, ob die Fassade aus Metall, Keramik, Naturstein, Waschbeton, Glas oder Verblendmauerwerk besteht. "Schnee, Eis, Wind und wechselnde Temperaturen wirken ständig auf die Konstruktion ein. Das führt zu einer gewissen Schadensanfälligkeit", sagt Rainer Gößmann, Experte für Bauwerksprüfung bei TÜV Rheinland. Im schlimmsten Fall könne es zu herabfallenden Fassadenplatten kommen. Zwar gibt es keine Verordnung, die den Besitzer zwingt, regelmäßig seine Fassade zu überprüfen. Allerdings haftet er, wenn etwas passiert.
Besichtigung alle zwei bis drei Jahre
"Erfahrungsgemäß treten Schäden häufig durch Zwängung oder Verformung aufgrund der Materialeigenschaft, fehlerhafte Montage oder korrodierte Traganker auf. Außerdem kann es zu Rissen oder durch Frost bedingte Abplatzungen kommen", sagt Gößmann. Auch unplanmäßige, nachträglich angebrachte Vordächer oder Reklametafeln können zu Schäden führen. Festgestellte Schäden sollten fachlich bewertet und dokumentiert werden. Der Experte empfiehlt, das Bauwerk alle zwei bis drei Jahre zu besichtigen. Alle vier bis fünf Jahre sollte ein Sachverständiger nach Schäden schauen. Und alle zwölf bis 15 Jahre empfiehlt sich eine umfassende Prüfung, bei der Fachleute jedes maßgebende Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen. TÜV Rheinland bietet solche regelmäßigen Prüfungen der Standsicherheit von Bauwerken gemäß der VDI 6200 an. Eigentümer kommen so ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und senken das Haftungsrisiko durch dokumentierte Sicherheitsstandards.
Außerplanmäßige Überprüfung nach Unwetter
Auch darüber hinaus sollten Gebäudebesitzer achtsam und sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Nach Unwettern, Sturmereignissen oder Brand rät der TÜV Rheinland-Experte dringend, die Fassade außerplanmäßig zu überprüfen. Insbesondere in öffentlich zugänglichen Bereichen und auf Verkehrswegen sollten Besitzer darauf stetig ein Auge haben und beschädigte Fassadenplatten sofort austauschen.
OTS: TÜV Rheinland AG newsroom: http://www.presseportal.de/nr/31385 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Nicole Krzemien, Presse, Tel.: 0221/806-4099 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Besichtigung alle zwei bis drei Jahre
"Erfahrungsgemäß treten Schäden häufig durch Zwängung oder Verformung aufgrund der Materialeigenschaft, fehlerhafte Montage oder korrodierte Traganker auf. Außerdem kann es zu Rissen oder durch Frost bedingte Abplatzungen kommen", sagt Gößmann. Auch unplanmäßige, nachträglich angebrachte Vordächer oder Reklametafeln können zu Schäden führen. Festgestellte Schäden sollten fachlich bewertet und dokumentiert werden. Der Experte empfiehlt, das Bauwerk alle zwei bis drei Jahre zu besichtigen. Alle vier bis fünf Jahre sollte ein Sachverständiger nach Schäden schauen. Und alle zwölf bis 15 Jahre empfiehlt sich eine umfassende Prüfung, bei der Fachleute jedes maßgebende Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen. TÜV Rheinland bietet solche regelmäßigen Prüfungen der Standsicherheit von Bauwerken gemäß der VDI 6200 an. Eigentümer kommen so ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und senken das Haftungsrisiko durch dokumentierte Sicherheitsstandards.
Außerplanmäßige Überprüfung nach Unwetter
Auch darüber hinaus sollten Gebäudebesitzer achtsam und sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Nach Unwettern, Sturmereignissen oder Brand rät der TÜV Rheinland-Experte dringend, die Fassade außerplanmäßig zu überprüfen. Insbesondere in öffentlich zugänglichen Bereichen und auf Verkehrswegen sollten Besitzer darauf stetig ein Auge haben und beschädigte Fassadenplatten sofort austauschen.
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