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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: QIAGEN N.V. / Fortsetzung
Aktienrückkaufprogramm
QIAGEN N.V.: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2017-08-09 / 18:05
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und 6 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR)
und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Aktienrückkauf
Das von der QIAGEN N.V. per Ad-hoc-Mitteilung vom 27. April 2016
angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ausgeführt. Beginnend ab dem 10.
August 2017 wird QIAGEN bis längstens zum 20. September 2017 eine Tranche
von bis zu 3 Millionen Aktien zum Gesamtkaufpreis von bis zu 60 Millionen
US-Dollar (bzw. dem entsprechenden Betrag in Euro, jeweils ohne
Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im elektronischen
Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Der maximale
Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird den Durchschnitt der
Schlusskurse der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb im
elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) um nicht mehr
als 10% überschreiten.
Der Aktienrückkauf dient zu dem Zweck, die Aktien als eigene Aktien zu
halten, um Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus aktienbasierten
Vergütungsplänen für Mitarbeiter ergeben. Der Vorstand der QIAGEN N.V. macht
damit, nach Zustimmung des Aufsichtsrats, von der Ermächtigung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2016 zum Erwerb eigener Aktien
Gebrauch.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der QIAGEN N.V. durch ein
von der Gesellschaft mandatiertes Finanzinstitut. Das Finanzinstitut trifft
seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig
und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Die Tranche des Aktienrückkaufprogramms wird in Übereinstimmung mit den
Handelsbedingungen des Art. 5 Abs. 1, 2 und 6 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 durchgeführt
werden. Entsprechend dieser EU-Verordnungen darf kein Kaufpreis gezahlt
werden, der über dem des zuletzt an der Frankfurter Wertpapierbörse
unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des letzten höchsten
unabhängigen Angebots liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden
Werte. Weiterhin darf an einem Tag nicht mehr als 25 % des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Frankfurter
Wertpapierbörse erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz
ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen in den
zwanzig Börsentagen vor dem Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am
Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben.
Zudem wird die QIAGEN N.V. regelmäßig über die Fortschritte des
Aktienrückkaufs unter www.qiagen.com informieren.
Venlo, den 9. August 2017
Managing Board
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QIAGEN
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John Gilardi +49 2103 29 Dr. Thomas +49 2103 29
Theuringer
11711 11826
e-mail:
pr@qiagen.com
e-mail:
ir@qiagen.com
2017-08-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: QIAGEN N.V.
Hulsterweg 82
5912 PL Venlo
Niederlande
Internet: www.qiagen.com
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600231 2017-08-09
(END) Dow Jones Newswires
August 09, 2017 12:06 ET (16:06 GMT)
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