MÜNCHEN (dpa-AFX) - Hat die Allianz
Die Klägerin geht von einem Systemfehler aus, der auch viele ihrer Kollegen betreffe. Sollte sie mit ihrer Klage Erfolg haben, könnte eine Klagewelle der Allianz-Vertreter gegen die Versicherung folgen. Die "SZ" geht mit Bezug auf mit dem Fall vertraute Kreise von Nachforderungen in dreistelliger Millionenhöhe aus.
Die Allianz spricht allerdings von einem Einzelfall, bei dem Fehler gemacht und korrigiert worden seien. "Wir haben auch geprüft, ob es allgemeine Fehler gab, also solche im System. Dafür gab es keine Anhaltspunkte", teilte die Versicherung mit. Spekulationen über die Höhe der Nachforderungen hätten daher "keine Substanz".
Die Klägerin stellte laut "SZ" 2008 erstmals Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung ihrer Rente fest. Erst nachdem die Frau wiederholt auf Fehler hingewiesen hatte, habe die Allianz ihre Ansprüche nachträglich korrigiert. Dadurch habe sich der Rentenanspruch um mehrere hundert Euro monatlich erhöht. Wenige Monate später seien aber wieder neue Fehler aufgefallen./nif/DP/tos
ISIN DE0008404005
AXC0183 2017-08-11/15:53