NÜRNBERG (dpa-AFX) - Der Auftritt eines Nürnberger Bus- und Straßenbahnfahrers auf einer Demonstration von Rechtsextremisten bleibt ohne arbeitsrechtliche Folgen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) wies am Freitag die Berufung der städtischen Verkehrsbetriebe (VAG) gegen ein Urteil vom Januar zurück. Damals hatte das Arbeitsgericht eine Kündigung in erster Instanz für unwirksam erklärt.
Die VAG hatte den Mann gefeuert, nachdem er bei der Demo seinen Dienstausweis am Gürtel gut sichtbar getragen hatte. Sein Arbeitgeber hatte dem Stadtrat der rechten "Bürgerinitiative Ausländerstopp" zuvor bereits klargemacht, politische Aktivitäten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nicht zu dulden.
Zwar habe er mit dem Tragen des Dienstausweises während der Demo der Kleinpartei "Die Rechte" gegen Loyalitätspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber verstoßen, stellte das Gericht fest. Zudem habe er die VAG mit seinem Verhalten mit den Ansichten und Parolen dieser Gruppierung in Verbindung gebracht. Doch genüge dies nicht für den Ausspruch einer Kündigung, vielmehr wäre eine Abmahnung "ausreichend und zumutbar" gewesen.
Auch eine von der VAG als Alternative angestrebte Auflösung des Arbeitsvertrags gegen Abfindung lehnte das Gericht ab. Zwar sei das Verhalten des Mitarbeiters im Prozess zum Teil nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. So habe er etwa vor Gericht erklärt, die VAG-Vorstände hätten ihn erschießen lassen, "wenn wir in einem anderen Land leben würden", hieß es in Gerichtsakten.
Doch komme eine Vertragsauflösung nur in Betracht, wenn eine weitere Zusammenarbeit zum Wohle des Betriebs nicht zu erwarten sei. Eine Störung sehe das Gericht trotz der Pflichtverletzung des Mannes aber nicht.
Dies sieht sein Arbeitgeber jedoch anders. Die Pflichtverletzung habe das "Zusammenwirken zum Wohle der VAG erheblich gestört", erklärte Karl-Heinz Pöverlein, Vorstand Personal- und Sozialfragen, in einer Reaktion. Gleichwohl akzeptiere die VAG die Gerichtsentscheidung. Der Mitarbeiter müsse weiterhin beschäftigt werden./bda/DP/tos
AXC0191 2017-08-11/16:14