KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt an diesem Mittwoch (11.00 Uhr) in Karlsruhe über das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Matratzen-Kauf im Internet. Der Kläger wollte eine Matratze nach ein paar Tagen wieder zurückgeben. Da er die Schutzfolie bereits entfernt hatte, verweigerte der Online-Shop dem Mann jedoch den Widerruf. Die Karlsruher Richter müssen nun klären, ob eine Matratze in Schutzfolie ein versiegelter Hygieneartikel ist. Für den Kauf solcher Waren räumt das Gesetz Verbrauchern nämlich ausdrücklich kein Widerrufsrecht ein. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops war der Widerruf ausgeschlossen. Ein Urteil könnte es noch am selben Tag geben. (Az.: VIII ZR 194/16)/cko/DP/stb
AXC0012 2017-08-23/05:49