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DGAP-HV: PEARL GOLD AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.10.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: PEARL GOLD AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PEARL GOLD AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
02.10.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-08-25 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
PEARL GOLD AG i.L. Frankfurt am Main ISIN: DE000A0AFGF3 
- WKN: A0AFGF Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit berufen wir namens und in Vollmacht der 
Aktionäre der Gesellschaft Martagon Investments Ltd., 
Nemo Asset Management Ltd. und Sequoia Diversified 
Growth Fund Ltd. aufgrund der ihnen vom Amtsgericht 
Frankfurt am Main mit Beschluss vom 22. August 2017 - 
Az.: HRB 84285, Fall 32 - erteilten Ermächtigung auf 
 
Montag, den 2. Oktober 2017, um 10:00 Uhr 
 
im *Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 
Frankfurt am Main* 
 
eine Hauptversammlung der PEARL GOLD AG i. L. ein. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
*1. Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates* 
 
Die Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management 
Ltd. und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen 
vor, 
 
- Herrn Robert Francis GONINON, 
- Herrn Konstantin von KLITZING, 
- Herrn Pierre ROUX, 
- Herrn Roy Darius MAYBUD, 
- Herrn Chris Simon AINSWORTH und 
- Herrn Alireza MAHDAVI 
 
in Einzelabstimmung mit Wirkung zum Ende der 
Hauptversammlung als Mitglieder des Aufsichtsrats 
abzuberufen. 
 
*2. Neubestellung des Aufsichtsrates* 
 
Der Aufsichtsrat der PEARL GOLD AG i. L. besteht 
gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
insgesamt sechs Mitgliedern und setzt sich gemäß 
§§ 95, 96 Abs. 1 Fall 6, 101 Abs. 1 AktG 
ausschließlich aus Anteilseignervertretern 
zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu 
wählen sind. Die Gesellschaft unterliegt nicht der 
Mitbestimmung. Die Hauptversammlung ist an 
Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
Die Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management 
Ltd. und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen 
vor, 
 
- Herrn Christian NAVILLE, Geschäftsführer der 
  Nemo Asset Management Ltd., wohnhaft in Abu 
  Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate, 
- Herrn Gregor HUBLER, Unternehmensberater als 
  Inhaber der Zermatt Consulting FZ-LLC in Ras 
  al Khaimah/Vereinigte Arabische Emirate; 
  Inhaber der A1 Hotel und Restaurant Grauholz 
  AG, Ittigen/Schweiz, wohnhaft in 
  Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, 
- Herrn Robert G. FAISSAL, geschäftsführender 
  Gesellschafter Lebita Consulting Services 
  LL.C, wohnhaft in Toronto/Kanada, 
- Herrn Louis COURIOL, Student der 
  Wirtschaftswissenschaften, wohnhaft in 
  Rouèn/Frankreich, 
- Herrn Dr. Amadou Baba SY, unabhängiger 
  Bergbauberater, wohnhaft in Bamako/Mali, und 
- Herrn Ifra DIAKIT??, selbständiger Berater im 
  Computerbereich, wohnhaft in Bamako/Mali 
 
in Einzelwahl zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu 
wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 1 
und 2 der Satzung bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 
beschließt. 
 
Herr Gregor HUBLER ist Präsident des Verwaltungsrates 
der A1 Hotel- und Restaurant Grauholz AG, 
Ittigen/Schweiz. Im Übrigen gehören die 
vorgeschlagenen Kandidaten keinem anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder 
ausländischen Kontrollgremium von 
Wirtschaftsunternehmen an. 
 
Herr Gregor HUBLER erfüllt die Anforderungen des § 100 
Abs. 5 AktG. 
 
*3. Vertrauensentzug für den Vorstand* 
 
Die Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management 
Ltd. und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen 
vor, dem Vorstand Herrn Michael Reza Pacha das 
Vertrauen zu entziehen. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_ 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt 
25.000.000,- Euro und ist eingeteilt in 25.000.000 
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien 
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt somit 25.000.000. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
_Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes_ 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 11. 
September 2017, 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), 
Aktionär der Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweist. Zum Nachweis der Berechtigung 
reicht ein in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
bezogen auf den Nachweisstichtag aus. Die Anmeldung und 
der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 25. September 
2017, 23:59 Uhr MESZ, bei der nachstehend genannten 
Anmeldestelle eingehen: 
 
 PEARL GOLD AG i.L. 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0)89 21 02 72 89 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Vorsorglich wird die Anmeldestelle die unter der 
vorgenannten Adresse zugehenden Anmeldungen und 
Anteilsbesitznachweise unverzüglich der Gesellschaft 
zuleiten. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der 
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h., Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
ist kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle 
werden den teilnahmeberechtigten Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle 
unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen. 
 
_Bevollmächtigung eines Dritten_ 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch 
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes in der oben 
beschriebenen Form erforderlich. 
 
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; § 135 
AktG bleibt unberührt. Für die Erteilung der Vollmacht 
können die Aktionäre das Vollmachtsformular verwenden, 
das sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. 
Vollmachtsformulare können auch bei der Anmeldestelle 
angefordert werden. Ein Vollmachtsformular kann zudem 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php 
 
abgerufen werden. Die Verwendung des 
Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist 
auch, dass die Aktionäre eine gesonderte Vollmacht 
ausstellen. 
 
Den Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
bitten wir Sie, bis zum Freitag, 29. September 2017, 
17:00 Uhr MESZ über die folgenden Kontaktdaten zu 
übermitteln: 
 
 PEARL GOLD AG i.L. 
 c/o Notar Kristof Wilhelm Henrich 
 Walter-Kolb-Straße 9-11 
 60594 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 (0)69 43 05 22 29 
 E-Mail: notariat@raegm.de 
 
Vorsorglich wird der vorgenannte Notar die unter den 
vorgenannten Kontaktdaten zugehenden Nachweise der 
Bevollmächtigung unverzüglich der Gesellschaft 
zuleiten. 
 
Die Bevollmächtigung kann jedoch auch am Tag der 
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle am 
Präsenzschalter nachgewiesen werden. 
 
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. 
§ 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder 
Institution besteht dieses Textformerfordernis nicht. 
Allerdings können diese Institute, Vereinigungen und 
Personen für ihre eigene Bevollmächtigung besondere 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 25, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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