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DGAP-News: ItN Nanovation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.10.2017 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-08-31 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ItN Nanovation AG Saarbrücken ISIN: DE000A0JL461 WKN: A0JL46 Einladung zur Hauptversammlung 2017 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, ein. Sie findet statt am *Mittwoch, den 11. Oktober 2017, um 09:00 Uhr (Einlass ab 08:00 Uhr) MESZ,* in der CCS Saarlandhalle, Saal 7 (Zugang über Nebeneingang Spielbank), An der Saarlandhalle 1, 66113 Saarbrücken. *I. Tagesordnung* Mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr 2016, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Vorstands zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals im Dezember 2016* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2016 bereits gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr 2017 bestellt. 5. *Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und Änderung der Ziffern 17.1, 17.2, 17.3, 17.4, 17.5, 17.6, 17.7, 17.8 und 17.9 der Satzung* Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der ItN Nanovation AG wurde letztmals 2006 angepasst. Im Wettbewerb um passende Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats leistet eine angemessene und sachgerechte Vergütung einen wichtigen Beitrag. Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats und im Hinblick auf die Aufsichtsratsvergütung vergleichbarer Unternehmen soll die Aufsichtsratsvergütung zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch Erhöhung angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Ziffern 17.1, 17.2, 17.3, 17.4, 17.5, 17.6, 17.7, 17.8 und 17.9 der Satzung der Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst: _'17.1_ _Die Grundvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2017 (einschließlich) wird wie folgt festgesetzt: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jährlich eine Grundvergütung, die sich aus einem fixen und einem variablen Anteil wie folgt zusammensetzt:_ _17.1.1 Der fixe Anteil der Grundvergütung beträgt EUR 45.000,00._ _17.1.2 Der variable Anteil der Grundvergütung wird dem Grunde nach nur fällig, wenn in einem Geschäftsjahr folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:_ _(i) die Aktien der Gesellschaft sind an einer deutschen Börse zum Handel zugelassen und_ (ii) die Gesellschaft erwirtschaftet in einem Geschäftsjahr ein positives ,Ergebnis vor Steuern'. Die Auszahlung des variablen Anteils an der Vergütung findet nur in dem Umfang statt, wie die Auszahlung nicht in einem Geschäftsjahr ein negatives ,Ergebnis vor Steuern' herbeiführt. Das ,Ergebnis vor Steuern' entspricht dem ,Ergebnis nach Steuern' (§ 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 14 HGB) der ItN Nanovation AG erhöht bzw. vermindert um die darin enthaltenen als ,Steuern vom Einkommen und vom Ertrag' (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 13 HGB) ausgewiesenen Aufwendungen bzw. Erträge. _17.2_ _Der variable, erfolgsabhängige Anteil der Grundvergütung beträgt bis zu EUR 120.000,00 und wird der Höhe nach gemäß folgender Staffel fällig._ _17.3_ _EUR 20.000,00, wenn der Gewinn der Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens EUR 2 Mio. im Geschäftsjahr beträgt._ _17.4_ _EUR 40.000,00, wenn der Gewinn der Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens EUR 5 Mio. im Geschäftsjahr beträgt._ _17.5_ _EUR 60.000,00, wenn der Gewinn der Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens EUR 10 Mio. im Geschäftsjahr beträgt._ _17.6_ _EUR 80.000,00, wenn der Gewinn der Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens EUR 25 Mio. im Geschäftsjahr beträgt._ _17.7_ _EUR 100.000,00, wenn der Gewinn der Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens EUR 30 Mio. im Geschäftsjahr beträgt._ _17.8_ _EUR 120.000,00, wenn der Gewinn der Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens EUR 35 Mio. im Geschäftsjahr beträgt._ _17.9_ _Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält als Grundvergütung EUR 75.000,00, ein stellvertretender Vorsitzender EUR 60.000,00.'_ 6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß Ziffer 5.2 der Satzung der Gesellschaft, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I/2017 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung von Ziffer 5.2 der Satzung der Gesellschaft* Das in Ziffer 5.2 der Satzung der Gesellschaft vorgesehene genehmigte Kapital I/2015 war befristet bis zum 31. Mai 2020. Es wurde teilweise ausgenutzt. Um der Gesellschaft auch künftig finanzielle Flexibilität einzuräumen und das genehmigte Kapital an die gesetzlich zulässige Höchstgrenze anzuheben und die zeitliche Befristung an die gesetzliche Höchstlaufzeit anzupassen, schlagen der Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen: a) Die in Ziffer 5.2 der Satzung enthaltene Ermächtigung, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.260.103,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2015), wird aufgehoben. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. September 2022 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 8.257.798,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2017). Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf neue Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt zehn vom Hundert auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis von Stückaktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung
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August 31, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)