Parteispenden über 50.000,00 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich angezeigt werden und sind von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen. Dabei erhalten CDU und SPD den Bärenanteil an Geldern, während kleinere Parteien wie bspw. die AfD oder die Linke leer ausgeht. Hier finden Sie eine Übersicht...Den vollständigen Artikel lesen ...