DJ Knorr-Bremse: Schwedische Börsenaufsicht erteilt keine Erlaubnis zur Verlängerung der Frist für das Angebot an Haldex-Aktionäre
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-Media / 2017-09-07 / 18:36
Diese Mitteilung ist weder ein direktes noch ein indirektes Angebot in
Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder in einer
anderen Jurisdiktion, in der ein derartiges Angebot nach der Gesetzgebung
oder Regulierung aufgrund des anwendbaren Rechts verboten wäre. Aktionäre,
die nicht in Schweden ihren Wohnsitz haben und die das Angebot (wie unten
definiert) annehmen möchten, müssen sich über die anwendbaren Gesetze und
möglichen steuerlichen Folgen selbst informieren. Aktionäre werden
aufgefordert, die Angebotseinschränkungen, die im Abschnitt "Wichtiger
Hinweis" am Ende dieser Mitteilung und in der Angebotsunterlage, die am 26.
September 2016 veröffentlicht wurde, zu lesen. Aktionäre in den Vereinigten
Staaten werden aufgefordert, darüber hinaus den Abschnitt "Besonderer
Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten" am Ende dieser Mitteilung
zu lesen.
*Pressemeldung*
*7. September 2017*
*Schwedische Börsenaufsicht erteilt keine Erlaubnis zur Verlängerung der
Frist für das Angebot an Haldex-Aktionäre*
*- Abschluss des Angebots innerhalb der laufenden Frist nicht möglich*
*- Knorr-Bremse prüft, ob Kartellfreigabeverfahren fortgesetzt werden kann*
Am 7. September 2017 teilte die Schwedische Börsenaufsicht ("SSC") in ihrer
Stellungnahme AMN 2017:27 ihre Entscheidung mit, keine Erlaubnis für eine
Verlängerung des Übernahmeangebots der Knorr-Bremse AG ("Knorr-Bremse")
an die Aktionäre von Haldex AB (publ) ("Haldex") zu erteilen. Daher wird das
Angebot zum Ende der Annahmefrist am
26. September 2017 verfallen.
Knorr-Bremse prüft derzeit die Voraussetzungen für die Fortsetzung des
Kartellfreigabeverfahrens vor dem Hintergrund der SSC Stellungnahme. Demnach
ist die SSC bereit, Knorr-Bremse die Unterbreitung eines neuen Angebots
innerhalb von drei Wochen nach einer positiven Entscheidung der
Kartellbehörden zu erlauben.
Klaus Deller, Vorsitzender des Vorstands der Knorr-Bremse AG, sagte: "Die
Entscheidung der SSC, die Angebotsfrist nicht zu verlängern, ist schwer
nachzuvollziehen, da die Aktionäre ausdrücklich ihre weitere Unterstützung
für unser Angebot zum Ausdruck gebracht haben. Wir werden die Entscheidung
dennoch respektieren, die Argumentation der SSC genau analysieren und
sorgfältig alle Optionen abwägen, um die Interessen aller Stakeholder und
die unseres Unternehmens zu schützen. Wir werden eine Fortsetzung des
Prozesses genau prüfen vor dem Hintergrund, dass der Haldex Verwaltungsrat
wiederholt gesagt hat, Haldex werde die Entscheidung der Hauptversammlung
nicht umsetzen und im Kartellfreigabeverfahren nicht kooperieren."
Hintergrundinformationen zum öffentlichen Übernahmeangebot:
Am 5. September 2016 hatte Knorr-Bremse ein öffentliches
Übernahmeangebot an die Aktionäre von Haldex bekannt gegeben, im Rahmen
dessen Knorr-Bremse sämtliche Anteile an Haldex angedient werden können. Die
aktuell laufende Angebotsfrist endet am
26. September 2017. Am 28. Juni 2017 teilte Knorr-Bremse mit, man habe
Hinweise erhalten, dass die EU-Kommission möglicherweise eine
Phase-II-Untersuchung in die Wege leitet. Zudem teilte Knorr-Bremse mit,
dass das Unternehmen in Erwartung der Entscheidung der EU-Kommission, eine
Phase-II-Prüfung einzuleiten, eine Verlängerung der maximal möglichen
Angebotsfrist bis einschließlich 9. Februar 2018 bei der SSC beantragt
hat. Am 29. Juni 2017 zog der Haldex Verwaltungsrat seine Unterstützung für
das Angebot und das weitere Kartellfreigabeverfahren zurück. Am 24. Juli
2017 informierte die EU-Kommission Knorr-Bremse über ihre Entscheidung, eine
Phase-II-Untersuchung einzuleiten. Im Rahmen der außerordentlichen
Hauptversammlung von Haldex am 17. August 2017 beschlossen die Aktionäre,
den Antrag von Knorr-Bremse bei der SSC auf Verlängerung der Angebotsfrist
zu unterstützen und zu befürworten. Weiter wiesen die Aktionäre den Haldex
Verwaltungsrat an, bei den Vorbereitungen von Einreichungen bei den
Kartellbehörden sowie bei der Vorbereitung eventueller Auflagen mit
Knorr-Bremse zusammenzuarbeiten.
*Knorr-Bremse AG*
*Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:*
_Knorr-Bremse AG_
Eva Doppler
E-Mail: Eva.Doppler@knorr-bremse.com
Telefon: +49 89 3547 1498
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E-Mail: Johan.Hahnel@comir.se
Telefon: +46 8 31 17 70
_Diese Pressemitteilung wurde am 7. September 2017 um 18:30 Uhr MESZ
veröffentlicht. _
*Wichtiger Hinweis *
Dieses Angebot wird weder direkt noch indirekt in oder nach Australien,
Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika unterbreitet und zwar
weder unter Verwendung postalischer oder sonstiger Mittel oder Instrumente
(einschließlich, aber nicht ausschließlich, Faxübermittlung,
E-Mail, Telex, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder
Außenhandels noch durch eine Institution des nationalen Börsenhandels
von Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika, und das
Angebot kann nicht durch eine derartige Verwendung oder ein derartiges
Mittel, Instrument oder eine solche Institution von oder aus Australien,
Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika angenommen werden.
Dementsprechend werden und sollten diese Mitteilung oder irgendeine
Dokumentation, die sich auf das Angebot bezieht, nicht in oder nach
Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika per Mail oder
auf andere Weise gesandt, anderweitig verbreitet oder weitergeleitet werden.
Diese Mitteilung wird nicht und darf nicht an Aktionäre gesandt werden, die
ihre Meldeadresse in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder
Südafrika haben. Banken, Börsenmakler, Händler und sonstige Bevollmächtigte,
die Aktien für Personen in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland
oder Südafrika halten, dürfen weder diese Mitteilung noch irgendein anderes
Dokument, das sie im Zusammenhang mit dem Angebot erhalten haben, an
derartige Personen weiterleiten.
Aussagen in dieser Mitteilung, die sich auf zukünftige Gegebenheiten oder
Umstände beziehen, einschließlich von Aussagen, die die künftige
Entwicklung, das Wachstum oder andere Trendvorhersagen und andere Vorteile
des Angebots zum Gegenstand haben, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese
Aussagen können im allgemeinen, aber nicht immer, durch die Verwendung von
Worten wie "voraussichtlich", "beabsichtigt", "erwartet", "glaubt" oder
ähnliche Ausdrücke identifiziert werden. Es liegt in der Natur von
zukunftsgerichteten Aussagen, dass sie ein Risiko und Ungewissheit
beinhalten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft geschehen. Es gibt keine Garantie, dass die tatsächlichen
Ergebnisse aufgrund zahlreicher Faktoren, von denen viele außerhalb der
Kontrolle der Knorr-Bremse AG liegen, nicht erheblich von denen abweichen,
die Gegenstand von zukunftsgerichteten Aussagen waren oder darin angedeutet
wurden. Jede zukunftsgerichtete Aussage gibt die Sicht zu dem Zeitpunkt
wieder, zu dem sie getätigt wurde, und Knorr-Bremse ist nicht verpflichtet
(und verpflichtet sich auch nicht) diese Aussagen zu aktualisieren oder zu
überarbeiten, weder als Ergebnis neuer Informationen noch aufgrund
zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, es sei denn, die
anwendbaren Gesetze und Vorschriften erfordern dies.
*Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten*
Das Angebot, das in dieser Mitteilung beschrieben wird, wird für Aktien der
Haldex AB, einer Gesellschaft nach schwedischem Recht, unterbreitet und ist
Gegenstand schwedischer Offenlegungs- und Verfahrensbestimmungen, die von
denen in den Vereinigten Staaten abweichen. Das Angebot in den Vereinigten
Staaten wird gemäß Absatz 14(e) einschließlich der Verordnung 14E
des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung
(der "U.S. Exchange Act") unter Beachtung der Ausnahmen gemäß Regel
14d-1(d) des U.S. Exchange Act unterbreitet und stimmt im Übrigen mit
den Erfordernissen nach schwedischem Recht überein. Dementsprechend ist das
Angebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensbestimmungen, auch im Hinblick
auf Widerrufsrechte, den Angebotszeitplan, das Abwicklungsverfahren und den
Zeitpunkt der Zahlungen unterworfen, die von denen, die nach U.S.
Inlandsangebotsverfahren und -gesetzen anwendbar sind, abweichen.
Knorr-Bremse AG und verbundene Unternehmen oder Börsenmakler (jeweils als
Vertreter für Knorr-Bremse AG oder verbundene Unternehmen) können von Zeit
zu Zeit und auf andere Art und Weise als gemäß des Angebots, im nach
dem anwendbaren Gesetz oder Recht zulässigen Umfang, direkt oder indirekt
Aktien der Haldex AB, die Gegenstand des Angebots sind, oder jede Art von
Wertpapier, das in solche Aktien gewandelt, in solche Aktien getauscht oder
für solche Aktien ausübbar ist, kaufen oder ihren Kauf arrangieren. In dem
Umfang, in dem eine Information über solche Käufe oder Kaufarrrangements in
Schweden veröffentlicht wird, wird die Information durch eine
Pressemitteilung oder andere Mittel offengelegt, die die Information von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
September 07, 2017 12:36 ET (16:36 GMT)
U.S. Aktionären der Haldex AB angemessen sicherstellen dürften. Darüber hinaus können die Finanzberater der Knorr-Bremse AG auch an gewöhnlichen Wertpapierhandelsaktivitäten der Haldex AB teilnehmen, was Käufe oder Kaufarrangements im Hinblick auf solche Wertpapiere beinhalten kann. Knorr-Bremse AG und/oder seine verbundenen Unternehmen oder Börsenmakler haben Aktien der Haldex AB in der Zeit nach der Bekanntgabe des Angebots am 5. September 2016 erworben. *WEDER DIE UNITED STATES SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION NOCH EINE ANDERE FINANZAUFSICHTSBEHÖRDE ODER SONSTIGE AUFSICHTSBEHÖRE EINES U.S-BUNDESSTAATS HAT DIESEM ANGEBOT ZUGESTIMMT ODER ES MISSBILLIGT, ÜBER DIE ANGEMESSENHEIT ODER DIE VORZÜGE DIESER MITTEILUNG GEURTEILT, ODER GEPRÜFT, OB DIESE MITTEILUNG KORREKT ODER VOLLSTÄNDIG IST. JEDE GEGENTEILIGE BEHAUPTUNG IST EIN STRAFTATBESTAND IN DEN VEREINIGTEN STAATEN.* Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Knorr-Bremse Aktiengesellschaft Schlagwort(e): Unternehmen 2017-09-07 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de 607809 2017-09-07
(END) Dow Jones Newswires
September 07, 2017 12:36 ET (16:36 GMT)
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