Mitteilung der Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB:
Die Anleihegläubiger der ALNO AG waren zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen worden, um noch im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu wählen. Wie so oft ist die Abstimmung ohne Versammlung mangels Erreichens des Quorums aber nicht beschlussfähig gewesen. Darum sind die Anleihegläubiger der Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 und der Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 nunmehr zur 2. Gläubigerversammlung eingeladen.
Dienstag, den 26. September 2017, um 15:00 Uhr (MESZ) Sitz der ALNO AG, Heiligenberger Straße 47 in 88630 Pfullendorf
Es ist davon auszugehen, dass demnächst ...
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