Halle (ots) - Wie wäre es auch zu rechtfertigen, dass ein gutverdienender Facharbeiter etwa in der Chemieindustrie selbstverständlich auf Grundlage seines normalen Verdienstes berechnete Zuschläge erhält, ein Geringverdiener mit Mindestlohn aber nicht, weil alte Tarifverträge Minilöhne von fünf, sechs oder sieben Euro vorsehen? Es wirft ein bezeichnendes Licht auf den unterlegenen Arbeitgeber, dass er eben das versucht hat: Lohndumping unter Mindestlohnniveau durchzusetzen - zum eigenen Vorteil und gegen das Gesetz. Dies hat das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt nun unmissverständlich klar gestellt.
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