Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Frankfurt (pta034/27.09.2017/16:40) - Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, ISIN DE000A0AFGF3//WKN A0AFGF
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Freitag, 17. November 2017, um 9 Uhr (MEZ) in den Konferenzräumen Nr. 8 bis 14 des Hotels Le Meridien, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt a.M., Deutschland, stattfindenden Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. November 2017 dient unter anderem dazu, dem Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung vom 13. Mai 2016 der Minderheitsaktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd. und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd., die nach den der Gesellschaft vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen von Herrn Olivier Couriol kontrolliert werden, nachzukommen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands der Pearl Gold AG für diesen Zeitraum zu entlasten.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Pearl Gold AG für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5. Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht abzuberufen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
1. Herrn Olivier Louis Edgard COURIOL, Asset Manager, wohnhaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate; 2. Frau Julia GRUAZ, geb. Boutonnet, Rechtsanwältin im Bezirk Hauts de Seine/Frankreich, wohnhaft in Genf/Schweiz; 3. Herrn Abdul Jabbar AL-SAYEGH, Vorsitzender des Boards der Noor Capital PSC, wohnhaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate; 4. Herrn Robert Francis GONINON, Kaufmann, wohnhaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate; 5. Herrn Pierre ROUX, Sicherheitsmanager, wohnhaft in Saint Didier, Frankreich; und 6. Herrn Roy Darius MAYBUD, Rechtsanwalt, wohnhaft in Zürich, Schweiz
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Herr Roy Darius MAYBUD erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG.
7. Vertrauensentzug für den Vorstand
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Michael Reza Pacha nicht das Vertrauen zu entziehen.
8. Bestellung eines Sonderprüfers
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, keinen Sonderprüfer (§ 142 Abs. 1 AktG) zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der Textform (§ 126b BGB).
Der Anmeldung ist zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein in- oder ausländisches depotführendes Institut (Berechtigungsnachweis) beizufügen. Depotführende Institute in diesem Sinne sind auch in- oder ausländische Wertpapiersammelbanken. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 27. Oktober 2017, 0:00 Uhr MESZ, beziehen (Nachweisstichtag).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Berechtigungsnachweis bis spätestens 10. November 2017, 24:00 Uhr MEZ unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Pearlgold AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefax-Nummer: +49 (0) 40 6378 5423 E-Mail-Adresse: hv@ubj.de
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten eine Eintrittskarte zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und ein fristgemäßer Zugang des Berechtigungsnachweises in der oben beschriebenen Form erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Die Vollmacht ist entweder gegenüber der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
Pearl Gold AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefax-Nummer: +49 (0) 40 6378 5423 E-Mail-Adresse: hv@ubj.de
oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird.
Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein Vollmachtsformular ist im Internet unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
zu finden; Vollmachten können aber auch in sonstiger formgerechter Weise erteilt werden.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse an die Gesellschaft übermitteln:
Pearlgold AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefax-Nummer: +49 (0) 40 6378 5423 E-Mail-Adresse: hv@ubj.de
Am Tag der Hauptversammlung kann dieser Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute oder Aktionärsvereinigungen oder sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen erteilt, setzen diese gegebenenfalls eigene Formerfordernisse fest, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresSeptember 27, 2017 10:40 ET (14:40 GMT)
Frankfurt (pta034/27.09.2017/16:40) - Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, ISIN DE000A0AFGF3//WKN A0AFGF
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Freitag, 17. November 2017, um 9 Uhr (MEZ) in den Konferenzräumen Nr. 8 bis 14 des Hotels Le Meridien, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt a.M., Deutschland, stattfindenden Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. November 2017 dient unter anderem dazu, dem Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung vom 13. Mai 2016 der Minderheitsaktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd. und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd., die nach den der Gesellschaft vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen von Herrn Olivier Couriol kontrolliert werden, nachzukommen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands der Pearl Gold AG für diesen Zeitraum zu entlasten.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Pearl Gold AG für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5. Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht abzuberufen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
1. Herrn Olivier Louis Edgard COURIOL, Asset Manager, wohnhaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate; 2. Frau Julia GRUAZ, geb. Boutonnet, Rechtsanwältin im Bezirk Hauts de Seine/Frankreich, wohnhaft in Genf/Schweiz; 3. Herrn Abdul Jabbar AL-SAYEGH, Vorsitzender des Boards der Noor Capital PSC, wohnhaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate; 4. Herrn Robert Francis GONINON, Kaufmann, wohnhaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate; 5. Herrn Pierre ROUX, Sicherheitsmanager, wohnhaft in Saint Didier, Frankreich; und 6. Herrn Roy Darius MAYBUD, Rechtsanwalt, wohnhaft in Zürich, Schweiz
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Herr Roy Darius MAYBUD erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG.
7. Vertrauensentzug für den Vorstand
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Michael Reza Pacha nicht das Vertrauen zu entziehen.
8. Bestellung eines Sonderprüfers
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, keinen Sonderprüfer (§ 142 Abs. 1 AktG) zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der Textform (§ 126b BGB).
Der Anmeldung ist zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein in- oder ausländisches depotführendes Institut (Berechtigungsnachweis) beizufügen. Depotführende Institute in diesem Sinne sind auch in- oder ausländische Wertpapiersammelbanken. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 27. Oktober 2017, 0:00 Uhr MESZ, beziehen (Nachweisstichtag).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Berechtigungsnachweis bis spätestens 10. November 2017, 24:00 Uhr MEZ unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Pearlgold AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefax-Nummer: +49 (0) 40 6378 5423 E-Mail-Adresse: hv@ubj.de
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten eine Eintrittskarte zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und ein fristgemäßer Zugang des Berechtigungsnachweises in der oben beschriebenen Form erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Die Vollmacht ist entweder gegenüber der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
Pearl Gold AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefax-Nummer: +49 (0) 40 6378 5423 E-Mail-Adresse: hv@ubj.de
oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird.
Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein Vollmachtsformular ist im Internet unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
zu finden; Vollmachten können aber auch in sonstiger formgerechter Weise erteilt werden.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse an die Gesellschaft übermitteln:
Pearlgold AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefax-Nummer: +49 (0) 40 6378 5423 E-Mail-Adresse: hv@ubj.de
Am Tag der Hauptversammlung kann dieser Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute oder Aktionärsvereinigungen oder sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen erteilt, setzen diese gegebenenfalls eigene Formerfordernisse fest, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresSeptember 27, 2017 10:40 ET (14:40 GMT)