Deutsche Bank AG: Ansprüche ehemaliger Postbank Aktionäre verjähren zum 31. Dezember 2017
DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Firmenübernahme Deutsche Bank AG: Ansprüche ehemaliger Postbank Aktionäre verjähren zum 31. Dezember 2017 28.09.2017 / 08:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ehemalige Aktionäre der Deutschen Postbank AG (ISIN DE0008001009/(WKN 800100); ISINDE000A1E8HP5/ (WKN A1E8HP)) verklagen die Deutsche Bank AG in Millionenhöhe und kritisieren, dass sie schon im Zuge des 2010 unterbreiteten Übernahmeangebotes von der Deutschen Bank AG benachteiligt wurden. Betroffen sind Aktionäre, die vor dem 7. Oktober 2010 Aktien der Deutschen Postbank AG hielten und entweder das Übernahmeangebot angenommen haben oder dieses aufgrund des unangemessen niedrigen Preises nicht angenommen haben und gar bis zum Squeeze Out gehalten haben. Eine Reihe von Alt-Aktionären verklagt die Deutsche Bank AG deswegen vor dem Landgericht Köln, vertreten von der Berliner Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB. Für die Kläger wird ein Nachzahlungsanspruch von bis zu 32,25 Euro je Postbank-Aktie geltend gemacht. Mit einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ist jedoch nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.
Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp & Partner: "Betroffene Aktionäre sollten jetzt noch vor Ablauf der Verjährung zum 31. Dezember 2017 entscheiden, ob sie tätig werden wollen und ihre Ansprüche sichern."
Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist bereits eingeleitet. Alle bisher vorliegenden Musterverfahrensanträge der Kläger wurden von Schirp & Partner gestellt. Auch die beklagte Deutsche Bank AG hat zwischenzeitlich eigene Musterverfahrensanträge gestellt. Es fehlen jedoch noch formale Schritte zur Umsetzung durch das Gericht, so dass eine verjährungshemmende Anspruchsanmeldung im Musterverfahren derzeit nicht erfolgen kann.
Aus diesem Grund bereitet die Berliner Kanzlei Schirp & Partner derzeit weitere Klagen in der Form einer Sammelklage vor. Es wird bereits ein Volumen von über 100 Mio EUR vertreten, so dass sich das Prozesskostenrisiko für jeden einzelnen verringert. Aktionäre, die für ihr Recht kämpfen wollen, können sich derzeit noch der Sammelklage anschließen.
Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp & Partner: "Wir sind für eine Klagewelle gegen die Deutsche Bank AG zur Verjährungshemmung zum Jahresende 2017 bestens gewappnet. Investoren sollten jedoch bereits möglichst frühzeitig Kontakt aufnehmen."
Zum Ablauf der Postbank-Übernahme: Die Deutsche Bank AG hat im Oktober 2010 den Aktionären der Postbank AG ein Übernahmeangebot unterbreitet. Der damals angebotene Kurs von 25 Euro je Aktie war jedoch nach Meinung der Kläger viel zu niedrig. Die Kläger verlangen weitere 32,25 Euro pro Aktie, insgesamt also 57,25 Euro. Ihrer Ansicht nach hätte die Deutsche Bank AG bereits im September 2008, spätestens aber im Januar 2009, ein weitaus höheres Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreiten müssen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits die tatsächliche Kontrolle über die Deutsche Postbank AG erworben, obwohl die Aktienmehrheit formal noch von der Deutschen Post AG gehalten wurde.
Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp & Partner: "Wir sind optimistisch, dass der Nachweis gelingt, dass die Deutsche Bank AG bereits viel früher in der Postbank AG durchregiert hat, als sie offiziell zugibt. Sie hätte daher auch früher und zu höheren Kursen, das Übernahmeangebot unterbreiten müssen."
Die Verjährung sämtlicher Ansprüche tritt zum 31. Dezember 2017 ein. Ehemalige Aktionäre der Postbank AG sollten daher jetzt handeln. Weitere kostenfreie Informationen unter:
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB Antje Radtke-Rieger Leipziger Platz 9 10117 Berlin Tel. 030 327 617 0 Fax 030 327 617 17 E-Mail: radtke-rieger@ssma.de http://ssma.de
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