Zum herbstlichen Vergnügen gehört es auch, auf einem Stoppelfeld Drachen steigen zu lassen. Vor allem Lenkdrachen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch Vorsicht, der Spaß birgt Tücken und Gefahren, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Ein entsprechender Versicherungsschutz für Schäden durch Drachen sei überaus wichtig.
Verletzt der Lenker beim Drachen steigen lassen andere Personen oder kommt es zu einem Sachschaden, ist der Verursacher laut GVI-Angaben gesetzlich verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Im Extremfall kann dies zu schmerzhaften finanziellen Belastungen führen. Deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung unbedingt erforderlich. Sie übernimmt grundsätzlich die gesetzliche Haftpflicht für verursachte Schäden, die beim Lenken von Drachen verursacht wurden. Jedoch nur, wenn diese ohne Motoren und Treibsätze sind und nicht mehr als fünf Kilogramm Fluggewicht haben. "Dennoch empfiehlt es sich, den bestehenden Versicherungsvertrag zu überprüfen", so Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
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