Caratube International Oil Company LLP und Devincci Salah Hourani (ICSID Nr.°ARB/13/13) SCHIEDSSPRUCH
Das Nachfolgende ist eine Erklärung von Derains Gharavi, Caratube sowie den gesetzlichen Vertretern von Herrn Hourani:
"Am 27. September 2017 hat ein ICSID-Schiedsgerichtstribunal unter Schirmherrschaft der Weltbank, das sich aus President Prof. Laurent Levy, Prof. Laurent Aynés und Prof. Jacques Salès zusammensetzt, einen ersten Schiedspruch in der Sache der zahlreichen Klagen der Familie Hourani (einschließlich Devincci Hourani, Issam Hourani (Khorani) und Kassem Omar) gegen Kasachstan getroffen und zugunsten von Caratube International Oil Company LLP ("Caratube") entschieden. Kasachstan wurde nach kasachischem und internationalem Recht als für die unrechtmäßige Enteignung haftbar erklärt und es wurde eine Schadenersatzzahlung an Caratube in Höhe von 39,2 Millionen US-Dollar plus USD 1,207.757,44 US-Dollar und über 10 Million US-Dollar in Zinsen angeordnet ("ICSID-Schiedsspruch?).
Das Geschäftsimperium der Familie Hourani wurde 2008 von Kasachstan enteignet und die Familie leidet seitdem weltweit unter der Einschüchterung und Defamierung durch Kasachstan, auf Grundlage von was die Familie von Anfang an als Vorwände bezeichnet hat, wohingegen der wirkliche Grund einfach die Tatsache ist, dass sie zwischen die Fronten einer Familie und politische Streitigkeiten zwischen Präsident Nazarbayev und seinem damaligen Schwiergersohn, dem verstorbenen Rakhat Aliyev, geraten war, mit dem die Houranis verwandschaftlich verbunden sind.
Die Familie Hourani hat seit 2008 eine Reihe von Schiedsverfahren gegen Kasachstan angestrengt und hat sich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Enteignung ihrer Unternehmen vorbereitet. Der ICSID-Schiedsspruch, der zur Begründetheit dieser Anträge ergangen ist, bezieht sich auf einen auf den 27. Mai 2002 datierten Vertrag zur Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen zwischen Caratube und dem Ministerium für Energie und Bodenschätze.
Das Schiedsgerichts kam mit Stimmenmehrheit nach Artikel 905 der Entscheidung zu dem Schluss, dass die Kündigung des Vertrages durch das Ministerium für Energie und Bodenschätze rechtswidrig war und gegen kasachisches und internationales Recht verstößt, da Caratube vor der Kündigung hinsichtlich angeblicher Vertragsverstöße nicht angemessen benachrichtigt worden war und es des Weiteren keinen Beweis dafür gibt, dass Caratube eine seiner wesentlichen Verpflichtungen verletzt hat.
Das Schiedsgericht fügte unter den Artikeln 924, 926, 927 und 934 der Entscheidung außerdem hinzu, dass die Kündigung des Vertrages aufgrund der Einmischung des Generalstaatsanwaltes in Form von Korrespondenz an das Ministerium für Energie und Bodenschätze erfolgte, in der das Ministerium angewiesen wurde, den Vertrag mit Caratube zu kündigen. Das Schiedsgericht kam zu dem Schluss, dass dies eine hoheitliche Einmischung in einen privatrechtlichen Vertrag darstellt und gegen kasachisches und internationales Recht verstößt.
Darüber hinaus kam das Schiedsgericht unter Artikel 936 des Schiedspruches zu dem Schluss, dass die wirkliche Movivation für die Kündigung des Vertrages, wie die Familie Hourani seit 2008 hinsichtlich jeder einzelnen ihrer enteigneten Investitionen behauptet hat, nicht auf eine behauptete mangelhafte Leistung zurückzuführen sei, sondern auf der Familie und dem dem Fall zugrundeliegenden politischen Umfeld beruhte, d. h. dass es damit zu tun hatte, dass die Familie Hourani in Kasachstan in Ungnade gefallen war. Wie das Schiedsgericht es im selben Artikel ausdrückte: "Es war der Hochheitsakt des Beklagten, der zum Verlust der bestehenden Rechte [Caratubes] nach dem Vertrag geführt hat und nicht die behauptete Vertragsverletzung des Letzteren. Insbesondere angesichts der besorgniserregenden Tatsachen (besonders der zeitlichen Abfolge der Tatsachen insgesamt), die diesem Fall zugrunde liegen sowie der vorliegenden Beweise, ist die Mehrheit des Schiedsgerichts der Auffassung, dass die Kläger überzeugend dargelegt haben, dass die wirkliche Motivation für die Kündigung des Vertrages nicht die behauptete fehlerhafte Vertragserfüllung [von Caratube] war sondern vielmehr in der Familie und dem dem Fall zugrundeliegenden politischen Umfeld liegt. Während die fehlerhafte Vertragserfüllung [von Caratube] vom Beklagten vielleicht nicht für gut befunden wurde, so wurde diese jedoch ohne wesentliche Konsequenzen bis zum Jahre 2007 geduldet, zu welchem Zeitpunkt die Familie Hourani dann bei dem Beklagten in Ungnade fiel
Die Entscheidung des Schiedsgerichts, die die erste zur Begründetheit der Einziehung irgendwelcher Vermögenswerten der Familie Hourani durch Kasachstan ist, ist auf alle Einziehungen übertragbar, die unter denselben Umständen unter Misachtung des kasachischen und internationalen Rechtes stattgefunden haben. Kasachstan hat in gleicher Weise den Flughafen, das pharmazeutische Unternehmen, die Gefügelunternehmen, Medien und viele andere Vermögenswerte enteignet und hat bisher weltweit über 50 Millionen US-Dollar (einschließlich über 17 Millionen US-Dollar allein in der neuesten Caratube-Entscheidung) in Anwalts-, Sachverständigen- und Lobbykosten ausgegeben, um selbige durch nachträgliche Behauptungen der fehlgeleitetsten Art zu rechtfertigen, die die Not der Familie Hourani noch verschlimmert haben.
Die Houranis, reine Geschäftsleute, die sich nie politisch engagiert haben, sind Freunde Kasachstans und seiner Bürger und hoffen, das dieser erste Entscheid zur Begründetheit eines internationalen Schiedsgerichts unter Schirmherrschaft der Weltbank, das eine Entscheidung nach kasachischem und internationalem Recht getroffen hat, zu einer umgehenden und fairen Entschädigung für alle eingezogenen Vermögenswerte und dem Abschluss aller Forderungen im Interesse aller Parteien führen wird.
Der Schiedsspruch ist öffentlich verfügbar unter https://www.italaw.com/sites/default/files/case-documents/italaw9324.pdf. Weitere Anfragen sollten per E-Mail an Caratube und den gesetzlichen Vertreter von Herrn Hourani, Dr. Hamid G. Gharavi, von der Anwaltskanzelei Derains Gharavi (Paris), an hgharavi@derainsgharavi.com oder telefonisch an + 33 1 40 55 51 00 gerichtet werden."
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
Originalversion auf businesswire.com ansehen: http://www.businesswire.com/news/home/20171003006447/de/
Contacts:
Derains Gharavi
Dr. Hamid G. Gharavi, 33-1-40-55-51-00
hgharavi@derainsgharavi.com