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fair-news.de/Neues Datenschutzgesetz (DSGVO) - ab Mai 2018 verbindlich!

Unsere Checklste mit den wichtigsten Punkten... 
 
Sicher haben Sie bereits durch die Medien erfahren, dass das 
EU-Parlament seine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 
14.04.2016 mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren beschlossen 
hat. 
 
Nachdem der Bundesrat am 12.05.2017 das "BDSG neu" (DSAnpUG-EU) 
als nationale Ergänzung hierzu abgesegnet hat, ist der Weg zur 
Umsetzung seit einigen Wochen frei. 
 
Mit der DSGVO und dem DSAnpUG-EU sind die datenschutzrechtlichen 
Anforderungen nicht nur gestiegen, es kommen auch erhebliche 
Neuerungen und einiges an Mehraufwand auf die Unternehmen zu. 
 
Gerne unterstützen wir unsere Mandanten daher bei der 
rechtskonformen Umsetzung der neuen Regelung. Um so rechtzeitig 
etwaigen Datenpannen vorzubeugen und Haftungsrisiken sowie 
wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. 
 
Da die neuen Vorgaben gemäß Art. 99 DSGVO bereits am 25. Mai 
2018 umgesetzt sein müssen und die Aufsichtsbehörden unlängst 
damit begonnen haben, Unternehmen zum Stand der Umsetzung zu 
befragen, ist jedem Unternehmen anzuraten möglichst bald aktiv 
zu werden. 
 
(Siehe hierzu - Anschreiben des Bayerischen Landesamts für 
Datenschutzaufsicht 
http://www.tec4net/public/datenschutz/eu-dsgvo/20170901_anschreiben_baylda.pdf) 
 
Vorbereitend hierzu haben wir die nachfolgende Checkliste 
erarbeitet, die einen ersten Überblick zu den wichtigsten 
Punkten bietet. 
 
Folgende Fragen sollten Vorbereitend geklärt werden... 
 
- Wurde ein Datenschutzbeauftragter benannt bzw. bestellt und 
bei der Behörde gemeldet? - (Art. 37 DSGVO in Verbindung mit 
Art. 38 DSAnpUG-EU)? 
- Sind alle Verfahren (Verarbeitungstätigkeiten) erfasst und 
dokumentiert? - (Art. 30 DSGVO) 
- Sind die Zuständigkeiten (Rollenkonzept) und Prozesse 
erfasst und beschrieben? 
- Welche Prozesse sind datenschutzrechtlich relevant und 
müssen angepasst werden? 
- Wurden Prozessverantwortliche definiert und bereits über 
bezüglich DSGVO geschult. 
- Sind die Kriterien zur Durchführung einer 
Datenschutz-Folgenabschätzung geklärt? - (Art. 35 DSGVO) 
- Wurde die neue Regelung für die Verarbeitung besonderer 
Datenarten bereits berücksichtigt - (Art. 9 u. 10 DSGVO) 
- Wurden bereits Verhaltensregeln (Art. 40 DSGVO) beschlossen 
und die Mitarbeiter hierzu geschult. 
- Wurden alle Verhaltensregeln als Richtlinie veröffentlicht 
und haben alle Mitarbeiter Zugriff auf diese Vorgaben. 
- Wurde der Prozess zu Meldepflicht bestimmter Verfahren 
bereits angepasst - (Art. 36 DSGVO) 
- Werden die Informationspflichten (Art. 12 DSGVO) erfüllt? 
- Kann auf einen Datenschutzverstoß zeitnah und angemessen 
reagiert werden? 
- Gibt es bereits einen Prozess zur Meldepflicht von 
Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde und 
Benachrichtigung der Betroffenen - (Art. 33 und 34) 
- Genügen die Datenschutzunterweisungen durch den 
Datenschutzbeauftragten dem neuen Gesetz? (Art. 39 DSGVO) 
- Wurde bereits eine Risikoanalyse durchgeführt und die 
Gefahren bewertet. 
- Sind die Grundsätze Vertraulichkeit, Integrität und 
Verfügbarkeit bereits bei den technischen und organisatorischen 
Maßnahmen (Sicherheit der Verarbeitung) berücksichtigt? - (Art. 
24 und 32 DSGVO) 
- Sind die Erkenntnisse der Risikoanalyse bereits im 
Informationssicherheitskonzept berücksichtigt. 
- Ist ein Prozess zur Datenportabilität (Art. 20 DSGVO) nötig 
und wurde dieser bereits in geeigneter Weise implementiert? 
- Verfügt das Unternehmen über ein geeignetes Löschkonzept 
und werden die Löschfristen hierbei eigehalten. 
- Werden die Rechte der Betroffenen ausreichend berücksichtigt 
- (Art. 12 - 17) 
- Bestehen bereits Prozesse zur Information Betroffener und 
Dritter hinsichtlich Transparenz? 
- Genügen die Prozesse zur Einholung der Einwilligung des 
Betroffenen der neuen Regelung? - (Art. 7 DSGVO) 
- Wie werden internationale Datentransfers gehandhabt? 
- Werden Clouddienste durch das Unternehmen genutzt und wurden 
diese bereits berücksichtigt. 
- Genügen die Verträge mit den Auftragsverarbeitern den neuen 
Anforderungen der DSGVO? - (Art. 28 und 29 DSGVO) 
- Sind erlassene nationale Vorschriften auf Basis der 
Öffnungsklauseln zu berücksichtigen? 
- Wurde bereits ein Datenschutz-Managementsystem 
implementiert? 
- Gibt bereits einen Prozess zu Dokumentlenkung - 
Veröffentlichung? 
- Gibt es einen Prozess zu Genehmigung neuer Verfahren und 
Prozesse? 
- Wurden die Schulungsunterlagen angepasst und die Mitarbeiter 
zur DSGVO geschult? 
- Wurde die Dokumentation bereits hinsichtlich der neuen 
Dokumentationspflicht angepasst? 
- Sind die etablierten Datenübermittlungen, die auf Grundlage 
eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission (z.B. 
Standardvertragsklauseln, Privacy Shield usw.) betrieben werden, 
weiterhin rechtskonform - (Art. 45 DSGVO) 
 
Bitte melden Sie Sich wenn wir auch Sie bei dieser 
Herausforderung unterstützen dürfen. 
 
Matthias Walter 
 
tec4net GmbH | Lohenstraße 13 | 82166 Gräfelfing | 
www.tec4net.com | info@tec4net.com 
 
Links und Infos 
 
Übersicht DSGVO -> 
http://tec4net.com/public/datenschutz/eu-dsgvo/20170417_info_eu-dsgvo.pdf 
Broschüre Datenschutz -> 
http://www.tec4net.com/public/tec4net_Flyer_DS.pdf 
Artikel in unserem Blog -> http://it-news-blog.com/?p=1262 
+++ Kontakt: 
tec4net GmbH 
Lohenstraße 13 
82166 Gräfelfing 
Deutschland 
+498954043630 
 
+++ Pressekontakt: 
Matthias Walter, tec4net GmbH - www.tec4net.com - 
EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und 
IT-Sicherheit 
 
+++ Homepage: www.tec4net.com 
 
+++ Unternehmensinfo: 
Die Firma tec4net wurde 2003 in Berlin gegründet, und hat heute 
Ihren Hauptsitz in Gräfelfing bei München. Der IT-Dienstleister 
betreut mittelständische Unternehmen und unterstützt 
Großkunden und Konzerne bei der Planung und Umsetzung ihrer 
IT-Projekte. 
 
Die tec4net bietet ihren Kunden hierbei, von der 
IT-Strategieberatung über die Lieferung von Hard- und Software, 
Projektplanung und -durchführung bis zur Beratung im Bereich 
Datenschutz und IT-Security ein breites Spektrum an 
Dienstleistungen. 
 
Um alle Kundenanforderung kompetent umzusetzen, setzt das 
Unternehmen nicht nur auf den Einsatz von eigenem Personal, 
sondern bildet gerade bei großen Projekten praxiserprobte Teams, 
welche sich aus eigenem Personal, spezialisierten 
Partner-Unternehmen und Freiberuflern zusammensetzen. 
 
+++ fair-NEWS-Artikel: 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 03, 2017 16:51 ET (20:51 GMT)

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© 2017 Dow Jones News
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