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Aufsichtsrat: Freundlicher Abnick-Verein oder professionell aufgestelltes Kontrollgremium?

Über den Job von Aufsichtsräten haben viele Anleger höchst unterschiedliche Vorstellungen. Die Aufgaben sind dabei laut Aktiengesetz eigentlich klar geregelt: "Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen." Soweit so unbestimmt, denn was jeder Aufsichtsrat daraus macht, ist ihm überlassen. Ein Blick in DAX und Co.

Klare Regeln. Wie alles in Deutschland, ist auch der Job eines Aufsichtsrates klar geregelt. Das Aktiengesetz widmet im vierten Teil mit dem zweiten Abschnitt die §§ 95 - 116 den Aufsichtsräten. Die Aufgaben sind in § 111 definiert. Neben der Überwachung der Geschäftsführung (§ 111 Abs. 1 AktG) kann der Aufsichtsrat auch Bücher und Schriften der AG sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen und prüfen. Zudem hat der Aufsichtsrat "eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert". Man sieht: Die Aufgaben sind vielfältig und lassen sich mit Leben füllen.

Anspruch und Wirklichkeit. Laut der neuen DSW-Aufsichtsratsstudie 2017 hat sich in den letzten 15 Jahren (seit der ersten Aufsichtsratsstudie) die Professionalisierung der Kontrollgremien deutscher Aktiengesellschaften immer weiter fortgesetzt. Trotz vieler Fortschritte gibt es immer noch Bereiche, in denen man besser werden kann.

Eine wichtige Rolle bei den bereits erreichten Verbesserungen spielt der Deutsche Corporate Governance Kodex, der das Aufgabenprofil und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zunehmend in den Fokus gerückt hat. Die aktuelle Fassung finden Interessierte hier.

Money makes the world go round. Aufsichtsräte wollen Geld verdienen und das tun sie zum Teil sehr ordentlich, wie die DSW-Studie zeigt. Insgesamt überwiesen die 30 DAX-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2016 rund 83,4 Mio. Euro an ihre Aufsichtsräte. Dies entsprach einem Plus von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr, nachdem 2015 noch ein Rückgang in Höhe von 10,7 Prozent zu Buche stand.

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© 2017 marktEINBLICKE
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