Ravensburg (ots) - Im Jahr 2017 kommt diese Entscheidung reichlich spät. Polizisten haben dasselbe Recht auf Körperkunst, wie andere Arbeitnehmer, auch wenn sie für den Staat arbeiten. Solange nicht beleidigende Schriftzüge oder rechtswidrige Symbole wie Hakenkreuze die Fingerknöchel zukünftiger Beamten zieren, sollte ihre Leistung und keine Äußerlichkeiten über eine Anstellung entscheiden.
Die Tage, in denen Tattoos skandalös und rebellisch waren, sind lange vorbei. Das gilt sowieso für Körperstellen, die für Tätowierungen mit am beliebtesten sind: Arme und Handgelenke. Dass allerdings Gesichtstattoos weiterhin verboten sind, ist richtig. Das ist in unserer Gesellschaft unüblich und würde viele Menschen irritieren.
OTS: Schwäbische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/102275 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_102275.rss2
Pressekontakt: Schwäbische Zeitung Redaktion Telefon: 0751/2955 1500 redaktion@schwaebische-zeitung.de
Die Tage, in denen Tattoos skandalös und rebellisch waren, sind lange vorbei. Das gilt sowieso für Körperstellen, die für Tätowierungen mit am beliebtesten sind: Arme und Handgelenke. Dass allerdings Gesichtstattoos weiterhin verboten sind, ist richtig. Das ist in unserer Gesellschaft unüblich und würde viele Menschen irritieren.
OTS: Schwäbische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/102275 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_102275.rss2
Pressekontakt: Schwäbische Zeitung Redaktion Telefon: 0751/2955 1500 redaktion@schwaebische-zeitung.de