"Eine Aktie, eine Stimme", so lautet der Grundsatz. Doch wie immer gibt es auch Ausnahmen von der Regel, die hier zumeist unter dem Stichwort "Goldene Aktie" zusammengefasst werden. Hierbei werden den Inhabern dieser Aktien mehr oder stärkere Rechte eingeräumt als den übrigen Aktionären, vor allem bzgl. der Ausübung von Stimmrechten. Weitere wichtige Beispiele für "goldene" Sonderbefugnisse sind Zustimmungs-, Widerspruchs- und Vetorechte bei unternehmerischen Grundsatzentscheidungen (z.B. Satzungsänderungen), sowie beim Eintritt neuer Aktionäre.
Derartige "Goldene Aktien" stammen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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