Bonn (ots) - In der heutigen Verhandlung vor dem OVG Münster hat sich das Internet-Portal fahrerbewertung.de erneut gegen Einschränkungen gewehrt, die die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW dem Portal und dessen Nutzern auferlegt hat und vor diesem Hintergrund auf die Meinungsfreiheit verwiesen, die in diesem Fall stärker wiege als der Datenschutz.
Das OVG hat heute bestätigt, dass die geforderten Nachjustierungen auf dem Portal verhältnismäßig sind. Damit herrscht gleichzeitig auch Klarheit darüber, dass der generellen Weiterführung von fahrerbewertung.de bei Beachtung der Nachjustierungen nichts im Wege steht.
Portal wird weiter für Sicherheit im Straßenverkehr sorgen
Die Datenschutzbeauftragte fordert vom Portal fahrerbewertung.de, auf dem das Fahrverhalten von Autofahrern bewertet werden kann, dass Bewertungen nur für die bewerteten Fahrer selbst einsehbar sein sollen. Hierzu wurden bereits einige praktische Hinweise zur Umsetzung gegeben. "Wir werden die detaillierte Urteilsbegründung abwarten, aber sind sicher, dass wir uns unter den gegebenen Umständen mit fahrerbewertung.de auch weiterhin für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und weniger Verkehrstote einsetzen können", so Arno Wolter, Geschäftsführer des Betreibers. Dem Portal geht es darum, Bewusstsein bei den Autofahrern zu schaffen, dass sie sich in einem risikobehafteten, öffentlichen Raum bewegen und es anderen Verkehrsteilnehmern nicht egal ist, wie sie sich auf der Straße verhalten.
"Gleichzeitig ist uns wichtig zu unterstreichen, dass auch die Datenschutzbeauftrage darauf hingewiesen hat, dass es sich nicht um eine Untersagung des Portals handelt, sondern um eine angemessene Nachjustierung, um datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen", so Wolter weiter.
Aktuell sind seit dem Start des Portals im Frühjahr 2014 bundesweit rund 1 Mio. Bewertungen eingegangen. Dazu kommen ca. 1,8 Mio. Kennzeichenabfragen.
OTS: Initiative für sicherere Straßen UG (haftungsbeschränkt) newsroom: http://www.presseportal.de/nr/113866 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_113866.rss2
Pressekontakt:
Hr. Wolter / 0228 - 90 90 74 - 65 kontakt@fahrerbewertung.de
Das OVG hat heute bestätigt, dass die geforderten Nachjustierungen auf dem Portal verhältnismäßig sind. Damit herrscht gleichzeitig auch Klarheit darüber, dass der generellen Weiterführung von fahrerbewertung.de bei Beachtung der Nachjustierungen nichts im Wege steht.
Portal wird weiter für Sicherheit im Straßenverkehr sorgen
Die Datenschutzbeauftragte fordert vom Portal fahrerbewertung.de, auf dem das Fahrverhalten von Autofahrern bewertet werden kann, dass Bewertungen nur für die bewerteten Fahrer selbst einsehbar sein sollen. Hierzu wurden bereits einige praktische Hinweise zur Umsetzung gegeben. "Wir werden die detaillierte Urteilsbegründung abwarten, aber sind sicher, dass wir uns unter den gegebenen Umständen mit fahrerbewertung.de auch weiterhin für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und weniger Verkehrstote einsetzen können", so Arno Wolter, Geschäftsführer des Betreibers. Dem Portal geht es darum, Bewusstsein bei den Autofahrern zu schaffen, dass sie sich in einem risikobehafteten, öffentlichen Raum bewegen und es anderen Verkehrsteilnehmern nicht egal ist, wie sie sich auf der Straße verhalten.
"Gleichzeitig ist uns wichtig zu unterstreichen, dass auch die Datenschutzbeauftrage darauf hingewiesen hat, dass es sich nicht um eine Untersagung des Portals handelt, sondern um eine angemessene Nachjustierung, um datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen", so Wolter weiter.
Aktuell sind seit dem Start des Portals im Frühjahr 2014 bundesweit rund 1 Mio. Bewertungen eingegangen. Dazu kommen ca. 1,8 Mio. Kennzeichenabfragen.
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